Schnelle Ergebnisse, gezieltes Testen, kürzere Quarantäne- und Isolationszeiten: Eine erfolgreiche Teststrategie ist das A und O in der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Sie muss gut geplant und organisiert werden und immer auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse basieren.
Das Virus verbreitet sich derzeit über alle sozialen Schichten und Altersklassen hinweg, die Zahlen der Neuinfektionen steigen, insbesondere bei Jüngeren zwischen 20 und 40 Jahren und in diversen systemrelevanten Einrichtungen. Die Fallzahlenentwicklung könnte damit in den kommenden Monaten eine ungute Dynamik bekommen. Schließungen von Kitas und Schulen sowie Überlastung der Kliniken insbesondere aufgrund von erkranktem Personal sind mit allen Mitteln zu verhindern.
Gerade im Herbst und Winter, wenn neben Corona auch die ganz normalen Erkältungswellen rollen, wir alle uns mehr in Innenräumen aufhalten, sowie Herbstferien, Adventszeit und Weihnachten näher rücken, brauchen wir ein gutes Management und vorbereitete Handlungspläne für den Umgang mit dem künftigen Infektionsgeschehen.
Wir GRÜNE sprechen uns für die bevorstehenden Monate für einen breiten Einsatz von neuen, hochqualitativen Antigenschnelltests für SARS-CoV-2 aus. Diese sind eine wichtige Ergänzung der diagnostischen Optionen. Sie ermöglichen den gezielten Einsatz von Testungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Infektionsrisiko und der Schutzbedürftigkeit. Priorität haben müssen Einrichtungen, in denen Menschen mit einem sehr hohen Risiko leben, und die Aufrechterhaltung der systemrelevanten Versorgung.
Das Allerwichtigste ist nach wie vor, dass jeder Einzelne Verantwortung übernimmt - für sich und sein Umfeld: Mit dem Tragen einer Alltagsmaske und dem Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln. Wesentlich für die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie bleibt, dass Patient*innen mit Symptomen, besonders gefährdete oder schutzbedürftige Personen sowie medizinisches und pflegerisches Personal sowie auch mögliche Cluster innerhalb von 24 bis 48 Stunden getestet, befundet und informiert werden.
Gleichzeitig wollen wir möglichst das soziale und wirtschaftliche Leben der Menschen aufrechterhalten, sprich “mit dem Virus leben”, ohne andere zu gefährden. Kein Mensch darf weggesperrt werden! Humanität und Würde muss aus unserer Sicht unbedingt erhalten werden. Es darf nicht wieder passieren, dass Pflegebedürftige sozial isoliert werden und Angehörige keinen Zugang haben.
Bevölkerungsschutzgesetz
Deutschland befindet sich mitten in der Pandemie und wir wollen Leben und Gesundheit aller schützen. Dafür braucht es ein funktionierendes Gesundheitssystem. Viele Krankenhäuser in Deutschland kommen aber zunehmend an ihre Grenzen. Wir müssen die Pandemie eindämmen und darum haben Bund und Länder Maßnahmen ergriffen, die teilweise tief in die Grundrechte von uns allen eingreifen.
Die Maßnahmen stützen sich bislang rechtlich vor allem auf die relativ allgemein gehaltene Generalklausel des § 28 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und werden dann von den Ländern in ihren jeweiligen Infektionsschutzverordnungen konkretisiert.
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hat seit Mai diese Praxis kritisiert und für eine stärkere Einbindung des Parlaments in der Corona-Krise gekämpft. Unsere Kernforderung: es braucht eine vom Parlament beschlossene konkretere gesetzliche Grundlage und klare Voraussetzungen für mögliche Grundrechtseingriffe.
Auch viele Gerichte teilen unsere Auffassung, dass die Landesverordnungen zum Infektionsschutz eine ausreichende, vom Parlament beschlossene Grundlage brauchen. Diese bundesgesetzliche Grundlage wird nun mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz geschaffen. Wir als Parlament setzen damit einen Rahmen für das Handeln der Regierungen.
Weiterhin ist im Gesetz geregelt, dass Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen wie schon im Frühjahr einen finanziellen Ausgleich bekommen, wenn sie infolge der Pandemie und zur Freihaltung von Intensivbetten auf Behandlungen verzichten. Besonders gefährdete Menschen erhalten zudem einen Anspruch auf kostengünstige Versorgung mit Masken eines höheren Schutzgrades (FFP2).
Mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz wird die Bekämpfung der Pandemie demokratisch besser legitimiert und bekommt eine solide gesetzliche Grundlage. Wir können die Pandemie nur wirkungsvoll bekämpfen, wenn Infektionsschutzmaßnahmen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Die Chancen dafür verbessert das vorliegende Gesetz erheblich.
Mehr zum Thema Bevölkerungsschutzgesetz auf der Seite der Bundestagsfraktion "Bekämpfung der Pandemie nur auf sicherer Grundlage"