Regionale Energiewende 2018

Wir Grünen setzen uns für die dezentrale Bürgerenergiewende ein. Die Energie über Erneuerbare Energie dort zu produzieren wo sie auch gebraucht wird, ist die effizienteste und wirtschaftlichste Form der Energienutzung.

Wo stehen wir bei der Energiewende in Mittelfranken? Der Ist-Zustand der regionalen Energiewende in den drei von mir betreuten Landkreisen Neustadt/Aisch – Bad Windsheim, Weißenburg und Gunzenhausen, Ansbach sowie in der Stadt Ansbach, möchte ich hier zum Stichtag 31.12.2018 aufzeigen:

Regionale Energiewende im Landkreis Ansbach

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Ansbach wird von der Staatsregierung mit 938.132.000 kWh pro Jahr (20.290.000 kWh ggü. 2017) angegeben. Bezogen auf die 183.949 Einwohner ( 693 ggü. 2017) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 5.100 kWh  ( ggü. 2017 91 kWh/Person). Der Strombedarf für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen ist hier auf alle Bürger entsprechend umgelegt.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2018 im Landkreis Ansbach 1.304.003.000 kWh. Damit wird im Landkreis Ansbach deutlich mehr Strom aus Erneuerbaren Energie erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 139%, sank jedoch gegenüber 2017: 141%, weil der Verbrauch stieg.

Regionale Energiewende in der Stadt Ansbach

Der Gesamtstromverbrauch für die kreisfreie Stadt Ansbach wird für das Jahr 2018 von der Staatsregierung mit 274.311.000 kWh (840.000 kWh ggü. 2017) pro Jahr angegeben, bezogen auf die 41.847 Einwohner ( plus 195 ggü. 2017) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 6.555 kWh (6.566 kWh/Person in 2017), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen. Diese Zahl liegt deutlich über dem Durchschnitt des Landkreises. In der Bezirkshauptstadt sind mehrere große Firmen angesiedelt, die den Stromverbrauch maßgeblich beeinflussen.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind und Biogas betrug im Jahr 2018 in der Stadt Ansbach 75.710.000 kWh. Damit wird in der Stadt Ansbach deutlich weniger Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 27,6% (2017: 27% damit leichte Erhöhung der Produktion). Das Defizit bei der Erneuerbaren Stromgewinnung der Stadt Ansbach liegt bei 198.610.000 kWh.

Da der Landkreis Ansbach pro Jahr Überschussstrom von 365.871.000 kWh erzeugt, versorgt der Landkreis die Stadt mit sauberem Strom.

Regionale Energiewende im Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim wird von der Staatsregierung mit 490.138.000 kWh pro Jahr (minus 5.813.000 kWh ggü. 2017) angegeben. Bezogen auf die 100.364 Einwohner ( ggü. 2017 plus 723 ) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 4.887 kWh (minus 94 kWh/Person), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen. Damit liegt der Stromverbrauch pro Kopf im Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim von den hier aufgeführten vier Gebietskörperschaften weiterhin am am niedrigsten.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2016 651.883.000 kWh. Damit wird im Neustadt/Aisch – Bad Windsheim 161.745.000 kwh mehr Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 133% (2017: 137%, ging damit leicht zurück). 

Regionale Energiewende im Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen wird von der Staatsregierung mit 526.245.000 kWh pro Jahr (minus von 176.00 kWh ggü. 2017) angegeben, bezogen auf die 94.393 Einwohner ( ggü. 2017 plus 185) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 5.575 kWh (minus 13 kWh/Person), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2018 ca. 547.294.000 kWh (ggü. 2017 plus von 21.079.000 kWh). Damit wird im Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen etwas mehr als die absolute Strommenge übers Jahr aus Erneuerbaren Energien erzeugt, die auch verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt nach Angabe der bay. Staatsregierung bei 104%. (2017: 100%, ein leichtes Plus).

 

Hinweis: Zahlen wurden am 27.04.2019 aktualisiert, Zahlen können abweichen. Quelle: Energieatlas Bayern (bay. Staatsregierung)

Hier geht es zu den Zahlen des Jahres 2017;  vom 01.01  bis 31.12.2017
Hier geht es zu den Zahlen des Jahres 2016; vom 01.01  bis 31.12.2016

Regionale Energiewende

Solarpaket I der Bundesregierung: Mehr Solarstrom und weniger Bürokratie

Kürzlich hat die Ampel-Regierung das Solarpaket I verabschiedet. Dieses soll vor allem den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen vereinfachen, ob Balkonkraftwerke oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Es zielt darauf ab, den Ausbau der Solarenergie zu beschleunigen, um die ambitionierten Klimaziele Deutschlands zu erreichen. Die neuen Regelungen reduzieren bürokratische Hürden und beschleunigen somit den Ausbau der Solarenergie. Das Gesetz trat am 16. Mai 2024 in Kraft.

 

Bildquelle: Eigene Aufnahme

Wesentliche Inhalte des Solarpakets 

- Erleichterungen für Balkonkraftwerke: Die Bundesnetzagentur hat die Registrierung von Balkonkraftwerken bereits zum 1. April vereinfacht, zudem entfällt die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber. Mit dem Gesetz kommen noch einige Vereinfachungen hinzu: Zunächst sind leistungsfähigere PV-Anlagen erlaubt (Geräte mit einer installierten Leistung bis zu 2 Kilowatt) sowie ist eine Stromeinspeisung über die Steckdose nun möglich, was die Installation erheblich erleichtert. Außerdem haben neue Balkonkraftwerke keine Pflicht für einen digitalen Stromzähler. Übergangsweise können die alten Ferraris-Zähler weiterverwendet werden, die rückwärtslaufen, wenn Strom eingespeist wird. Dies reduziert die zu zahlende Strommenge für Verbraucher*innen. 

- Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Damit Mieter*innen in Mehrfamilienhäusern günstigeren Solarstrom direkt nutzen können, wird die "Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung" eingeführt. Der Vermieter kann so sehr einfach den Strom seiner PV-Anlage auf dem Dach günstig an seine Mieter*innen weiterreichen – ohne weitere Lieferantenpflichten erfüllen zu müssen. Eine gemeinsame Anlage der Mietergemeinschaft ist ebenfalls einfach umsetzbar. Mieter*innen können zudem einen günstigen Ergänzungstarif für nicht durch PV-Dachstrom abgedeckten Strom abschließen. 

- Verbesserungen beim Mieterstrom: Auch in Zukunft wird Mieterstrom auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen gefördert, wenn der erzeugte Strom direkt verbraucht wird. Dabei können mehrere Anlagen zusammengefasst werden, was unverhältnismäßig technische Anforderungen vermeidet.  

- Unbürokratischer Ausbau großer PV-Anlagen: Anlagen über 100 kW sollen künftig Überschussmengen ohne Vergütung, aber auch ohne Direktvermarktungskosten an Netzbetreiber abgeben. Hier profitieren vor allem Anlagebetreiber mit einem hohen Eigenverbrauch und soll somit neue Motivation geben, PV auf großen Dächern zu installieren. Die Einspeisevergütung für Anlagen bis 750 kW wird angehoben und müssen sich künftig an Ausschreibungen beteiligen. Allerdings wird hier auch die Ausschreibungsmengen erhöht. 

- Nachhaltige Freiflächenanlagen: Solarenergie auf Agrarflächen (Agri-PV) und Parkplätzen soll weiter ausgebaut werden, um die Nutzung von Flächen zu optimieren. Daher sollen finanzielle Anreize wie bevorzugte Behandlung in Ausschreibungen und höhere Einspeisevergütungen solche Anlagen fördern. Gleichzeitig werden Naturschutzkriterien für neue PV-Freiflächen eingeführt, wobei Betreiber mindestens drei von fünf Mindestkriterien erfüllen müssen. Hier wird jedoch betont, dass strenge Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz von dieser Regelung ausgenommen sind. 

 

Hintergrund und Ausbauziele 

Die Bundesregierung hat im August 2023 das Solarpaket I, ein Gesetz zur Änderung des EEG und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften, initiiert. Dieses Gesetz, das nun vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde, enthält Regelungen zur Batteriespeicherung, Gemeinschaftsversorgung mit Solarstrom und einheitlichen technischen Anschlussbedingungen. Mit dem „Solarpaket I“ wird die Photovoltaik-Strategie in einem ersten Schritt umgesetzt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat diese Strategie unter Beteiligung der betroffenen Branchen, der Bundesländer und der Bundestagsfraktionen entwickelt und im Mai 2023 vorgestellt. 

Deutschland strebt bis 2045 Klimaneutralität an, mit einem treibhausgasfreien Stromsektor bis 2035. Das EEG 2023 hat die Ausbauziele für Solarenergie erhöht, und das Solarpaket I unterstützt diese durch diverse Maßnahmen. Bis 2030 sollen 215 GW Solarleistung dazukommen. 2023 wurden statt der geplanten 9 GW bereits 14,6 GW installiert. Bis 2026 sollen jährlich bis zu 22 GW hinzukommen, verteilt auf Freiflächen- und Dachanlagen.  

 

Mehr Informationen zu dem Solarpaket: 

Seite der Bundesregierung: Mehr Photovoltaik mit Solarpaket | Bundesregierung 

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Zusammenfassung des Solarpaket I 

 

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