Regionale Energiewende 2018

Wir Grünen setzen uns für die dezentrale Bürgerenergiewende ein. Die Energie über Erneuerbare Energie dort zu produzieren wo sie auch gebraucht wird, ist die effizienteste und wirtschaftlichste Form der Energienutzung.

Wo stehen wir bei der Energiewende in Mittelfranken? Der Ist-Zustand der regionalen Energiewende in den drei von mir betreuten Landkreisen Neustadt/Aisch – Bad Windsheim, Weißenburg und Gunzenhausen, Ansbach sowie in der Stadt Ansbach, möchte ich hier zum Stichtag 31.12.2018 aufzeigen:

Regionale Energiewende im Landkreis Ansbach

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Ansbach wird von der Staatsregierung mit 938.132.000 kWh pro Jahr (20.290.000 kWh ggü. 2017) angegeben. Bezogen auf die 183.949 Einwohner ( 693 ggü. 2017) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 5.100 kWh  ( ggü. 2017 91 kWh/Person). Der Strombedarf für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen ist hier auf alle Bürger entsprechend umgelegt.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2018 im Landkreis Ansbach 1.304.003.000 kWh. Damit wird im Landkreis Ansbach deutlich mehr Strom aus Erneuerbaren Energie erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 139%, sank jedoch gegenüber 2017: 141%, weil der Verbrauch stieg.

Regionale Energiewende in der Stadt Ansbach

Der Gesamtstromverbrauch für die kreisfreie Stadt Ansbach wird für das Jahr 2018 von der Staatsregierung mit 274.311.000 kWh (840.000 kWh ggü. 2017) pro Jahr angegeben, bezogen auf die 41.847 Einwohner ( plus 195 ggü. 2017) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 6.555 kWh (6.566 kWh/Person in 2017), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen. Diese Zahl liegt deutlich über dem Durchschnitt des Landkreises. In der Bezirkshauptstadt sind mehrere große Firmen angesiedelt, die den Stromverbrauch maßgeblich beeinflussen.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind und Biogas betrug im Jahr 2018 in der Stadt Ansbach 75.710.000 kWh. Damit wird in der Stadt Ansbach deutlich weniger Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 27,6% (2017: 27% damit leichte Erhöhung der Produktion). Das Defizit bei der Erneuerbaren Stromgewinnung der Stadt Ansbach liegt bei 198.610.000 kWh.

Da der Landkreis Ansbach pro Jahr Überschussstrom von 365.871.000 kWh erzeugt, versorgt der Landkreis die Stadt mit sauberem Strom.

Regionale Energiewende im Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim wird von der Staatsregierung mit 490.138.000 kWh pro Jahr (minus 5.813.000 kWh ggü. 2017) angegeben. Bezogen auf die 100.364 Einwohner ( ggü. 2017 plus 723 ) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 4.887 kWh (minus 94 kWh/Person), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen. Damit liegt der Stromverbrauch pro Kopf im Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim von den hier aufgeführten vier Gebietskörperschaften weiterhin am am niedrigsten.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2016 651.883.000 kWh. Damit wird im Neustadt/Aisch – Bad Windsheim 161.745.000 kwh mehr Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 133% (2017: 137%, ging damit leicht zurück). 

Regionale Energiewende im Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen wird von der Staatsregierung mit 526.245.000 kWh pro Jahr (minus von 176.00 kWh ggü. 2017) angegeben, bezogen auf die 94.393 Einwohner ( ggü. 2017 plus 185) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 5.575 kWh (minus 13 kWh/Person), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2018 ca. 547.294.000 kWh (ggü. 2017 plus von 21.079.000 kWh). Damit wird im Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen etwas mehr als die absolute Strommenge übers Jahr aus Erneuerbaren Energien erzeugt, die auch verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt nach Angabe der bay. Staatsregierung bei 104%. (2017: 100%, ein leichtes Plus).

 

Hinweis: Zahlen wurden am 27.04.2019 aktualisiert, Zahlen können abweichen. Quelle: Energieatlas Bayern (bay. Staatsregierung)

Hier geht es zu den Zahlen des Jahres 2017;  vom 01.01  bis 31.12.2017
Hier geht es zu den Zahlen des Jahres 2016; vom 01.01  bis 31.12.2016

Regionale Energiewende

Das Heizungsgesetz: pragmatisch und sozial gerecht

Mit dem Gebäudeenergiegesetz wecken wir den schlafenden Riesen der erneuerbaren Wärme und setzen einen Meilenstein für den Klimaschutz. Der komplette Umstieg auf erneuerbare Wärme ist damit unumkehrbar.

Wärmepumpen sind gefragter denn je ©Foto: Bundesverband Wärmepumpe (BWP)

Stellunganhme der Grünen im Bundestag:

  • Der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampelkoalition das Gebäudeenergiegesetz ("Heizungsgesetz") beschlossen. 
     
  • Mit dem Gesetz wird ab dem 1. Januar 2024 geregelt, welche Vorgaben beim Einbau einer neuen Heizung gelten. Es wird Mieter*innen und Eigentümer*innen vor steigenden Energiekosten bewahren, das Klima schützen, Wirtschaft und Handwerk stärken. 
     
  • Eine enge Anbindung an die kommunale Wärmeplanung macht das Gesetz pragmatisch und schafft für Bürger*innen, Kommunen und Unternehmen Planbarkeit und Verlässlichkeit. Förderungen von bis zu 70 Prozent unterstützen den Umstieg, wenn eine neue Heizung fällig ist.

Im Gebäudebereich entstehen mehr als ein Drittel aller CO2-Emissionen in Deutschland. Um die Klimaziele zu erreichen, müssen wir das drastisch reduzieren und bereits in 22 Jahren auf vollständig klimaneutral bringen. Mit dem Heizungsgesetz, genauer: Gebäudeenergiegesetz, noch genauer: der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), packen wir eine Herausforderung an, die viel zu lange liegen gelassen wurde.

Mit dem GEG leiten wir den kompletten Umstieg auf erneuerbare Wärme ein. Vom 1. Januar 2024 an soll jede neu eingebaute Heizung künftig mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden können. Ab 2045 wird das Heizen komplett erneuerbar sein. 

Eine enge Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung und Förderung der Investitionskosten von bis zu 70 Prozent stellen sicher, dass alle am Umstieg auf klimafreundliches Heizen teilhaben können. Vor allem Menschen mit wenig Einkommen profitieren von der hohen Förderung, Mieterinnen und Mieter werden durch die Deckelung der Kosten geschützt.

Katharina Dröge sagte in ihrer Rede, dass mit dem Gebäudeenergiegesetz der Umstieg auf erneuerbare Wärme "zuverlässig, planbar und für alle bezahlbar" werde. Mit einem verbindlichen Fahrplan, wie der Wandel zur klimafreundlichen Wärme gelingt, mit konkreten Zwischenschritten, damit auch jede und jeder in diesem Land Planbarkeit hat. Und mit einer großen sozialen Förderung. 

Mit dem Umstieg auf klimafreundliche Wärme steht Deutschland übrigens nicht allein: Bereits 17 weitere europäische Länder haben beschlossen oder angekündigt, auf das Heizen mit Gas oder Öl künftig zu verzichten. 

Bis zu 70 Prozent Förderung beim Heizungstausch

Wir Grüne im Bundestag haben uns sehr für eine verbesserte Förderung eingesetzt. Wir wollen, dass der Umstieg auf klimafreundliche Wärme für alle möglich ist, für Immobilienbesitzer*innen wie für Mieter*innen. 

Dafür haben wir eine Förderung für den Umstieg auf klimafreundliche Wärme von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten festgeschrieben. Wir halten das Versprechen, Klimaschutz fair und sozial gerecht zu machen — ob zur Miete oder im Eigenheim. Damit gehen wir deutlich über die ursprüngliche vorgesehene Förderung hinaus.

So schützt der Umstieg nicht nur das Klima, sondern auch den Geldbeutel. Klimafreundliche Wärme wird finanziell so attraktiv wie nie.

  • Die Grundförderung für alle beträgt 30 Prozent der Investitionskosten.
  • Wer vor 2028 umsteigt, erhält einen Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent (bisherige Gasheizung mindestens 20 Jahre alt oder bei Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung).  Ab 2028 sinkt diese Fördermöglichkeit um 3 Prozentpunkte alle 2 Jahre. Damit setzen wir einen starken Anreiz, beim Klimaschutz Tempo zu machen.
  • Für Menschen mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro gibt es einen einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent. Rund 45 Prozent aller Eigenheimbesitzer*innen liegen unterhalb dieser Einkommensgrenze.
  • Die Boni können addiert werden. In der Summe dürfen sie eine Höhe von 70 Prozentaber nicht übersteigen.
  • Zusätzlich zur Förderung wird es ein neues Kreditprogramm geben, für zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten. Das Programm wird sowohl für den Heizungstausch als auch für etwa Fenstertausch oder Dämmung der Außenwände gewährt.

Härtefallregelungen und Mieterschutz

Für Immobilienbesitzer*innen sind Härtefallregelungen und für Mieter*innen Schutzklauseln vorgesehen. In bestimmten Fällen können Eigentümer*innen sogar komplett von der Umbaupflicht befreit werden, wenn etwa eine unbillige Härte nachgewiesen wird. Dies ist der Fall, wenn die Kosten für den Einbau der neuen Heizung nicht innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können.

Mieter*innen schützen wir vor hohen Kosten, indem wir die Umlage der Kosten bei Heizungstausch auf 50 Cent pro Quadratmeter deckeln. Damit wollen wir sicherstellen, dass durch sinkende Verbrauchskosten mehr eingespart wird als die Kaltmiete steigt - und Mieter*innen damit immer vom Einbau einer klimafreundlichen Heizung profitieren.

Wärmeplanung Basis der Entscheidungsfreiheit

Wir geben den Eigentümer*innen die freie Wahl, mit welcher Technik sie erneuerbare Wärme erzeugen. In Bestandsgebäuden und für Neubauten mit Anschluss an ein Gasnetz gelten Übergangsfristen in Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung. Ziel ist es, dass eine verpflichtende Wärmeplanung spätestens in den Jahren 2026 für große Kommunen und spätestens 2028 für mittlere Kommunen vorliegt. Für den Fall, dass eine Wärmeplanung nicht vorliegt, gelten auch spätestens zum 30.06.2028 die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes.

Millionen Menschen können aber schon vor den gesetzten Fristen eine gut informierte Heizungsentscheidung treffen, weil viele Bundesländer und Kommunen schon früher eine kommunale Wärmeplanung umsetzen werden. Für diese Bundesländer gelten die Erfüllungsoptionen des Gesetzes verpflichtend auch erst ab 2026 bzw. 2028. Bürger*innen haben hier aber schon früher Planungssicherheit und können alle die Förderungen inklusive eines Klima-Geschwindigkeitsbonus – für diejenigen, die früher mit dem Heizungstausch beginnen -  in Anspruch nehmen.

Nach wie vor große Auswahl an Technologien

Dazu sieht das GEG eine ganze Reihe von möglichen Technologien, wie eben den Anschluss an ein Wärmenetz, aber auch Wärmepumpen, Solarthermieheizungen, Hybridheizungen, Biogas- oder Biomasseheizungen oder Wasserstoff-Gasheizungen vor. Über einen individuellen Nachweis kann auch eine andere Technik genutzt werden, wenn sie die Vorgabe 65 Prozent erneuerbare Wärme erfüllt. Hier kann auch Abwärme angerechnet werden.

Alle Gebäudeeigentümer, die ihre neue Heizung vor den Fristen der Kommunalen Wärmeplanung einbauen, werden in ihre Kaufentscheidung die beste Technologie und die günstigsten Betriebskosten über die Gesamtlaufzeit einbeziehen. Eine verpflichtende Energieberatung wird sie dabei unterstützen.

Bei der Entscheidung für eine Gasheizung ist auch zu berücksichtigen, dass ab 2028 diese schrittweise mit Bioenergie betrieben werden muss. Ausnahmen sind nur vorgesehen für diejenigen, die in einem Wärmenetzgebiet oder die in einem ausgewiesenen und von der Bundesnetzagentur genehmigten Wasserstoffnetzgebiet liegen.

Wir vergrößern den Entscheidungszeitraum

Die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes für den Einbau neuer Heizungen greifen mit Vorliegen einer verbindlichen Wärmeplanung, spätestens jedoch 2026 und zum 30.06.2028 (s. o.). Funktionierende Heizungen im Bestand können natürlich weiter betrieben und repariert werden. Wenn eine Gas- oder Ölheizung einen Totalschaden erleidet und nicht mehr repariert werden kann, ist es möglich, wieder eine Gas- oder Ölheizung einzubauen. Hierfür ist es nicht notwendig, eine neue Heizung zu kaufen, da viele Hersteller Leasing-Verträge für Gas-Heizungen anbieten. Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren ist die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien dann zu erfüllen.

Die schon länger geltende Regelung für eine Austauschpflicht von 30 Jahren nach Inbetriebnahme bleibt bestehen. Die Ausnahmen für Niedertemperatur- und Brennwertkessel und Eigentümer*innen von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern werden um die Option Hybridheizung erweitert. Klar ist, dass Heizkessel längstens bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen.

Bei Mehrfamilienhäusern besteht beim Umstieg von Gasetagenheizungen auf eine zentrale Heizungslösung eine zweistufige Frist. Fünf Jahre Entscheidungszeit, ob von Gasetagenheizungen auf zentrale Heizungslösungen umgerüstet wird, und acht Jahre für die Umsetzung. Insgesamt also dreizehn Jahre.

Bei einem Wechsel von zentralen Öl- oder Gasheizungen sowie Gasetagenheizungen auf Fernwärme besteht eine Übergangsfrist von zehn Jahren. Mit diesen pragmatischen Übergangslösungen und Übergangsfristen wird Planungs- und Investitionssicherheit für den Umstieg auf eine Erneuerbaren-Heizung gesichert, Überforderungen werden vermieden.

Wasserstoff nicht ohne Verbraucherschutz

Wasserstoff-ready Heizungen sind Gasheizungen, die in Zukunft mit Wasserstoff beheizt werden könnten. Klar ist, dass beides aktuell noch nicht verfügbar ist und der Brennstoff sehr teuer sein wird. Grüner Wasserstoff sollte zudem vorrangig für die Industrie, Flugzeuge und Schiffe vorbehalten sein. Problematisch ist darüber hinaus, dass aus Erdgas erzeugter blauer Wasserstoff höchst ineffizient und nicht klimaneutral ist. Mit verpflichtender Beratung und einer Aufklärungskampagne werden Hausbesitzer*innen und Gaskunden auf die ökonomischen Risiken hingewiesen.

Mit hohen Anforderungen stellen wir sicher, dass der Planung von Wasserstoffgebieten belastbare und realistische Wirtschaftlichkeitsrechnungen zugrunde liegen. Kommunen sollen mit diesen garantieren können, dass Wasserstoff geliefert wird, wenn sie sich dafür entscheiden, in Teilen des Stadtgebietes Flächen für Wasserstoffnutzung in der Wärme auszuweisen (z. B. wenn ein industrieller Wasserstoffnutzer als Ankerkunde vor Ort ist).

Eine unrealistische Wasserstoffplanung, mit der der Einsatz von klimaschädlichen Erdgasheizungen verlängert wird anstatt den Umstieg auf klimafreundliche Wärme mitzugestalten, soll so nicht möglich sein.

Die Transformation des Gasnetzes muss durch eine verbindliche Vereinbarung zwischen Kommune und Gasnetzbetreibern mit Zwischenzielen für 2035 und 2040 gewährleistet werden. Die Zwischenziele müssen der Einhaltung der Klimaziele genügen. Diese Vereinbarung wird nachfolgend von der Bundesnetzagentur auf ihre Plausibilität hin geprüft und entsprechend genehmigt. Damit wird sichergestellt, dass die Umstellung der Gasnetze anhand der bundesrechtlich vereinbarten Klimaziele stattfindet.

Im Heizungsbereich muss dringend etwas passieren

Die GEG-Novelle ist dringend nötig, um weitere Fehlinvestitionen im Heizungsbereich zu verhindern und die Menschen beim klimafreundlichen Heizen zu unterstützen. Wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen, muss sich Klimaschutz als Querschnittsthema durch alle Bereiche ziehen - von Energie, Verkehr, Industrie und Landwirtschaft bis hin zu Bauen und Wohnen.

Gerade im Gebäudesektor ist noch viel tun. Der Anteil von Öl- und Gasheizungen am Heizungsbestand lag 2021 noch bei 75 Prozent und damit viel zu hoch. Auch im Wohnungsneubau machten Gasheizungen 2020, also fünf Jahre nach dem Pariser Klimaabkommen, über 33 Prozent aus. Der Trend ist zwar leicht rückläufig, dennoch war 2021 noch etwas mehr als jede vierte neue Heizung eine Gasheizung

Neue Gasheizungen sind nicht nur klimapolitisch fatal, sondern eine massive Fehlinvestition in fossile Technologie. Neben den hohen Gaspreisen, die auch in Zukunft nicht mehr nennenswert sinken werden, kommt ein steigender Preis für CO2 hinzu. Denn der EU-Emissionshandel wird den CO2-Preis teurer machen und Anreize setzen, CO2 einzusparen. Nach Berechnungen können für einen Vier-Personen-Haushalt mit Gasheizung so innerhalb von 20 Jahren zusätzliche Betriebskosten von mehr als 16.000 Euro anlaufen. Verbraucher*innen muss das bereits heute klar sein, wenn die Entscheidung auf eine Gasheizung fällt.

CO2-Preis alleine reicht nicht

Etwa die Hälfte der Menschen wohnt in Deutschland zur Miete. Der CO2-Preis alleine würde aber hier als Instrument nicht funktionieren. Wenn die Vermietenden die Heizkosten einfach an die Mietenden weiterreichen, fällt der Anreiz in eine moderne Heizung zu investieren weg - Vermieterinnen und Vermieter tragen den CO2-Preis ja nur anteilig. Der Vorschlag, den CO2-Preis hier allein steuern zu lassen, läuft also ins Leere.

Wir schützen im Gesetz Mieterinnen und Mieter, geben wichtige Anreize für Vermieterinnen und Vermieter in Modernisierung zu investieren und legen eine Fördersystematik auf, die bis in die Breite der Gesellschaft hinein Menschen unterstützt und sicherstellt, dass die Investitionskosten niemanden überfordern.

Dokumente

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie

Bericht des Haushaltsausschusses

Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes


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