Regionale Energiewende 2018

Wir Grünen setzen uns für die dezentrale Bürgerenergiewende ein. Die Energie über Erneuerbare Energie dort zu produzieren wo sie auch gebraucht wird, ist die effizienteste und wirtschaftlichste Form der Energienutzung.

Wo stehen wir bei der Energiewende in Mittelfranken? Der Ist-Zustand der regionalen Energiewende in den drei von mir betreuten Landkreisen Neustadt/Aisch – Bad Windsheim, Weißenburg und Gunzenhausen, Ansbach sowie in der Stadt Ansbach, möchte ich hier zum Stichtag 31.12.2018 aufzeigen:

Regionale Energiewende im Landkreis Ansbach

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Ansbach wird von der Staatsregierung mit 938.132.000 kWh pro Jahr (20.290.000 kWh ggü. 2017) angegeben. Bezogen auf die 183.949 Einwohner ( 693 ggü. 2017) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 5.100 kWh  ( ggü. 2017 91 kWh/Person). Der Strombedarf für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen ist hier auf alle Bürger entsprechend umgelegt.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2018 im Landkreis Ansbach 1.304.003.000 kWh. Damit wird im Landkreis Ansbach deutlich mehr Strom aus Erneuerbaren Energie erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 139%, sank jedoch gegenüber 2017: 141%, weil der Verbrauch stieg.

Regionale Energiewende in der Stadt Ansbach

Der Gesamtstromverbrauch für die kreisfreie Stadt Ansbach wird für das Jahr 2018 von der Staatsregierung mit 274.311.000 kWh (840.000 kWh ggü. 2017) pro Jahr angegeben, bezogen auf die 41.847 Einwohner ( plus 195 ggü. 2017) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 6.555 kWh (6.566 kWh/Person in 2017), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen. Diese Zahl liegt deutlich über dem Durchschnitt des Landkreises. In der Bezirkshauptstadt sind mehrere große Firmen angesiedelt, die den Stromverbrauch maßgeblich beeinflussen.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind und Biogas betrug im Jahr 2018 in der Stadt Ansbach 75.710.000 kWh. Damit wird in der Stadt Ansbach deutlich weniger Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 27,6% (2017: 27% damit leichte Erhöhung der Produktion). Das Defizit bei der Erneuerbaren Stromgewinnung der Stadt Ansbach liegt bei 198.610.000 kWh.

Da der Landkreis Ansbach pro Jahr Überschussstrom von 365.871.000 kWh erzeugt, versorgt der Landkreis die Stadt mit sauberem Strom.

Regionale Energiewende im Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim wird von der Staatsregierung mit 490.138.000 kWh pro Jahr (minus 5.813.000 kWh ggü. 2017) angegeben. Bezogen auf die 100.364 Einwohner ( ggü. 2017 plus 723 ) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 4.887 kWh (minus 94 kWh/Person), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen. Damit liegt der Stromverbrauch pro Kopf im Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim von den hier aufgeführten vier Gebietskörperschaften weiterhin am am niedrigsten.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2016 651.883.000 kWh. Damit wird im Neustadt/Aisch – Bad Windsheim 161.745.000 kwh mehr Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 133% (2017: 137%, ging damit leicht zurück). 

Regionale Energiewende im Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen wird von der Staatsregierung mit 526.245.000 kWh pro Jahr (minus von 176.00 kWh ggü. 2017) angegeben, bezogen auf die 94.393 Einwohner ( ggü. 2017 plus 185) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 5.575 kWh (minus 13 kWh/Person), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2018 ca. 547.294.000 kWh (ggü. 2017 plus von 21.079.000 kWh). Damit wird im Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen etwas mehr als die absolute Strommenge übers Jahr aus Erneuerbaren Energien erzeugt, die auch verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt nach Angabe der bay. Staatsregierung bei 104%. (2017: 100%, ein leichtes Plus).

 

Hinweis: Zahlen wurden am 27.04.2019 aktualisiert, Zahlen können abweichen. Quelle: Energieatlas Bayern (bay. Staatsregierung)

Hier geht es zu den Zahlen des Jahres 2017;  vom 01.01  bis 31.12.2017
Hier geht es zu den Zahlen des Jahres 2016; vom 01.01  bis 31.12.2016

Regionale Energiewende

Antrag: Förderung von bestehenden Energieagenturen - dezentral und langfristig

Die neutralen Beratungsstellen geben Orientierung und setzen sehr erfolgreich Klimaschutz vor Ort um. Das gilt es weiter voranzubringen und die bestehenden Energieagenturen ausreichend zu unterstützen.

Durch die Energieagenturen werden Bürgerinnen und Bürger, Handwerk, Handel, Industrie und Kommunen bei Energiefragen direkt vor Ort erreicht und erhalten wertvolle Hilfestellungen. ©Foto: Geralt; pixabay.com

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die bestehenden Energieagenturen in Bayern dauerhalt und ausreichend zu finanzieren. Die Energieagenturen brauchen dringend Planungssicherheit und Möglichkeiten für eine mittel- und langfristige Planung – auch im Personalbereich.

Insbesondere sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Die in Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) verankerte Unterstützung der Energieagenturen wird explizit und konkret festgesetzt und noch 2023 umgesetzt. Es soll zudem zukünftig festgeschrieben werden, dass bei künftigen Haushaltsentwürfen ein spezifischer Haushaltsansatz zur Förderung der Energieagenturen im Sinne des Gesetzes eingeplant wird.

  • Energieagenturen, die von regionalen und überwiegend kommunalen Gebietskörperschaften getragen werden, werden auch über das Jahr 2028 hinaus gefördert.

  • Eine sichere finanzielle Unterstützung für die Energieagenturen seitens des Freistaates muss dabei gewährleistet sein, die mindestens 50 Prozent der Aufwendungen abdeckt. Insbesondere soll der Personalaufwand durch einen festen, kalkulierbaren Betrag gefördert werden.

Begründung:

Energieagenturen sind ein wichtiger Baustein für das Erreichen der Klimaziele. Sie gehören zu den wirkungsvollsten kommunalen Klimaschutzmaßnahmen. Durch die Energieagenturen werden Bürgerinnen und Bürger, Handwerk, Handel, Industrie und Kommunen bei Energiefragen direkt vor Ort erreicht und erhalten wertvolle Hilfestellungen. Die Vorbildfunktion von Kommunen für die Energiewende in der Region kann durch sie erheblich gestärkt werden.

Laut Art. 8 Abs. 2 des BayKlimaG gibt es eine Unterstützung der Energieagenturen aber nur bis 2028: „... Der Freistaat Bayern unterstützt bis 2028 zudem die kommunal getragenen Klima- und Energieagenturen in ihren Tätigkeiten, die kommunalen Gebietskörperschaften auf dem Weg zur Klimaneutralität beratend zu begleiten.

Die Annahme, dass diese Unterstützung 2028 deshalb ausläuft, weil bis dahin angeblich die Klimaziele der Kommunen erreicht seien, wurde in einer Anfrage zum Plenum (Drs. 18/19911) vom 24.01.2022 seitens des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz geäußert. Dort heißt es: „Die Unterstützung der Klima- und Energie- agenturen für ein regional verankertes Beratungsangebot soll der Erreichung des Ziels der Klimaneutralität der kommunalen Gebietskörperschaften im Jahr 2028 dienen. Die Beratungsaufgabe ist spätestens zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen.“

Diese Annahme verkennt die Herausforderungen der Energiewende, gerade in den schwierigen Bereichen Wärme und Mobilität. Dass die Ziele der Klimaneutralität bis 2028 bei Weitem nicht erreicht werden, gerade bei dem seit Jahrzehnten anhaltendem, ungenügenden Transformationstempo in Bayern, ist absehbar.

Daher ist die Beratungsaufgabe der Energieagenturen auch nach 2028 notwendig und die Energieagenturen brauchen dringend Planungssicherheit.

In der o. g. Anfrage zum Plenum wurde auch öffentlich, dass die Förderung der Energieagenturen ungenügend festgeschrieben ist. Wörtlich heißt es in der Antwort: „Ein spezifischer Haushaltsansatz zur expliziten Förderung der Energieagenturen im Sinn Art. 8 Abs. 2 BayKlimaG-Entwurf existiert nicht...“.

Trotz einer Verabschiedung des Klimagesetzes Ende 2022 sind bis heute keine Fördermittel bei den Energieagenturen eingegangen. Es wurden auch keine Förderungen in Aussicht gestellt.

In Bayern gibt es derzeit leider nur 11 Energieagenturen. Die wenigen Landkreise und Regionen mit einer Energieagentur in räumlicher Nähe, profitieren sehr stark. Und sie werden von der Bevölkerung und den Unternehmen sehr gut angenommen. Die neutralen Beratungsstellen geben Orientierung und setzen sehr erfolgreich Klimaschutz vor Ort um. Das gilt es weiter voranzubringen und die bestehenden Energieagenturen ausreichend zu unterstützen.

→ Der Antrag als pdf

→ Über den Beratungsverlauf des Antrags 18/29807 in den Gremien können Sie sich hier informieren


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