Regionale Energiewende 2018

Wir Grünen setzen uns für die dezentrale Bürgerenergiewende ein. Die Energie über Erneuerbare Energie dort zu produzieren wo sie auch gebraucht wird, ist die effizienteste und wirtschaftlichste Form der Energienutzung.

Wo stehen wir bei der Energiewende in Mittelfranken? Der Ist-Zustand der regionalen Energiewende in den drei von mir betreuten Landkreisen Neustadt/Aisch – Bad Windsheim, Weißenburg und Gunzenhausen, Ansbach sowie in der Stadt Ansbach, möchte ich hier zum Stichtag 31.12.2018 aufzeigen:

Regionale Energiewende im Landkreis Ansbach

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Ansbach wird von der Staatsregierung mit 938.132.000 kWh pro Jahr (20.290.000 kWh ggü. 2017) angegeben. Bezogen auf die 183.949 Einwohner ( 693 ggü. 2017) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 5.100 kWh  ( ggü. 2017 91 kWh/Person). Der Strombedarf für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen ist hier auf alle Bürger entsprechend umgelegt.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2018 im Landkreis Ansbach 1.304.003.000 kWh. Damit wird im Landkreis Ansbach deutlich mehr Strom aus Erneuerbaren Energie erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 139%, sank jedoch gegenüber 2017: 141%, weil der Verbrauch stieg.

Regionale Energiewende in der Stadt Ansbach

Der Gesamtstromverbrauch für die kreisfreie Stadt Ansbach wird für das Jahr 2018 von der Staatsregierung mit 274.311.000 kWh (840.000 kWh ggü. 2017) pro Jahr angegeben, bezogen auf die 41.847 Einwohner ( plus 195 ggü. 2017) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 6.555 kWh (6.566 kWh/Person in 2017), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen. Diese Zahl liegt deutlich über dem Durchschnitt des Landkreises. In der Bezirkshauptstadt sind mehrere große Firmen angesiedelt, die den Stromverbrauch maßgeblich beeinflussen.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind und Biogas betrug im Jahr 2018 in der Stadt Ansbach 75.710.000 kWh. Damit wird in der Stadt Ansbach deutlich weniger Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 27,6% (2017: 27% damit leichte Erhöhung der Produktion). Das Defizit bei der Erneuerbaren Stromgewinnung der Stadt Ansbach liegt bei 198.610.000 kWh.

Da der Landkreis Ansbach pro Jahr Überschussstrom von 365.871.000 kWh erzeugt, versorgt der Landkreis die Stadt mit sauberem Strom.

Regionale Energiewende im Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim wird von der Staatsregierung mit 490.138.000 kWh pro Jahr (minus 5.813.000 kWh ggü. 2017) angegeben. Bezogen auf die 100.364 Einwohner ( ggü. 2017 plus 723 ) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 4.887 kWh (minus 94 kWh/Person), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen. Damit liegt der Stromverbrauch pro Kopf im Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim von den hier aufgeführten vier Gebietskörperschaften weiterhin am am niedrigsten.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2016 651.883.000 kWh. Damit wird im Neustadt/Aisch – Bad Windsheim 161.745.000 kwh mehr Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 133% (2017: 137%, ging damit leicht zurück). 

Regionale Energiewende im Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen wird von der Staatsregierung mit 526.245.000 kWh pro Jahr (minus von 176.00 kWh ggü. 2017) angegeben, bezogen auf die 94.393 Einwohner ( ggü. 2017 plus 185) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 5.575 kWh (minus 13 kWh/Person), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2018 ca. 547.294.000 kWh (ggü. 2017 plus von 21.079.000 kWh). Damit wird im Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen etwas mehr als die absolute Strommenge übers Jahr aus Erneuerbaren Energien erzeugt, die auch verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt nach Angabe der bay. Staatsregierung bei 104%. (2017: 100%, ein leichtes Plus).

 

Hinweis: Zahlen wurden am 27.04.2019 aktualisiert, Zahlen können abweichen. Quelle: Energieatlas Bayern (bay. Staatsregierung)

Hier geht es zu den Zahlen des Jahres 2017;  vom 01.01  bis 31.12.2017
Hier geht es zu den Zahlen des Jahres 2016; vom 01.01  bis 31.12.2016

Regionale Energiewende

Antrag: Wind im Staatswald – Beteiligung der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger stärken

Die Ausschreibungen für Windenergieanlagen der Bayerischen Staatsforsten sind extrem kommunalfeindlich. Eine Ausrichtung auf maximale Gewinne erschwert die Beteiligung der Bürger*innen. Diese soll aber wesentlich stärker gewichtet werden.

Wind im Staatswald: Beteiligung der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger sollen gestärkt werden ©Foto: Pixabay.com

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen, insbesondere im Verwaltungsrat der Bayerischen Staatsforsten, dafür einzusetzen, dass die Ausschreibungen für Windkraftprojekte in den Bayerischen Staatsforsten umfassend und schnell geändert werden und dem selbst deklarierten Anspruch auf absolute Kommunalfreundlichkeit und hohe Bürgerbeteiligung gerecht werden.

Insbesondere sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:

  1. Eine kommunale Beteiligung über 24,9 Prozent soll sichergestellt werden.

  2. Die Punktebewertung im Ausschreibungsverfahren soll Konzepte für eine gute Bürgerbeteiligung mit mindestens 50 Punkten von 100 zu erreichenden Punkten bewerten.

  3. Die Bewertung der angebotenen Gewinnbeteiligung und der Pacht soll auf maximal 20 Punkte beschränkt werden.

  4. In der ersten Stufe des Verfahrens sollen die Kommunen auf ihre Möglichkeiten zu einer umfassenden Kommunalbeteiligung hingewiesen werden und ein Muster für eine hohe Kommunalfreundlichkeit soll ausgearbeitet werden.

  5. Eine zusätzliche Option für eine sehr hohe kommunale Beteiligung soll ausgearbeitet werden und als Vorbild soll hier das Bürgerwindprojekt im Ebersberger Forst mit dem Eberwerk herangezogen werden, bei dem vertraglich die Möglichkeit geschaffen wurde, drei von fünf Windkraftanlagen nach Genehmigung in Bürgerhand zu übertragen.

  6. Das Rechtsgutachten, auf dessen Grundlage eine maximale Beteiligung der Kommunen von 24,9 Prozent festgelegt wurde, soll veröffentlicht werden.

Begründung:

Das Ausschreibungsverfahren der Bayerischen Staatsforsten ist in keiner Weise kommunalfreundlich ausgelegt. Die maximale Beteiligung wurde durch die Staatsforsten auf 24,9 Prozent beschränkt mit dem Verweis auf ein Rechtsgutachten, welches jedoch nicht öffentlich ist. Bei dieser Minderheitsbeteiligung haben die Kommunen keinerlei Mitspracherecht. Im Ausschreibungsverfahren werden die gebotenen Preise für die Gewinnbeteiligung für die Staatsforsten sehr hoch bewertet. Anbieter, die ein gutes Bürgerbeteiligungskonzept vorsehen, können bei diesen Ausschreibungsmodalitäten nicht gewinnen, da durch eine Bürgerbeteiligung gewisse steuerliche Effekte nicht umgesetzt werden kann. Somit werden durch diese einseitige Ausrichtung auf die maximale Gewinnabschöpfung durch die Bayerischen Staatsforsten die Bürgerbeteiligung enorm erschwert. In der ersten Runde zur Vorbereitung der Ausschreibung werden mit den Standortkommunen Grundsätze der Ausschreibung festgelegt. Bei der ersten Ausschreibung in Altötting und Burghausen waren diese durch die Kommunen jedoch so allgemein, dass sich daraus keine konkreten Vorgaben für eine Bürgerbeteiligung ableiten lassen. Deshalb sind die Kommunen aufzuklären und ein Muster mit verschiedenen Varianten für eine optimale kommunale Beteiligung ist von den Bayerischen Staatsforsten auszuarbeiten. Zusätzlich ist eine zweite Option auszuarbeiten, die eine hohe kommunale Beteiligung ermöglicht. Vorbild ist hier die erst vor kurzem vereinbarte Lösung im Ebersberger Forst mit den Eberwerken, wo eine sehr hohe Bürgerbeteiligung erreicht wird. Dies fördert die Akzeptanz sehr stark und wird der Vorbildrolle des Freistaates als Eigentümer gerecht. Das derzeitige Ausschreibungsverfahren wird dieser Vorbildrolle in keiner Weise gerecht. Die Preise werden in die Höhe getrieben durch die einseitige Ausrichtung auf maximale Gewinnausschüttung, die Beteiligung und somit die Akzeptanz bei den Bürgerinnen ist durch unverbindliche Vorgaben sehr infrage gestellt und die Kommunen müssen zwar einerseits die Arbeit machen im Bereich Aufklä- rung über das Projekt, können aber andererseits nur eine Minderheitsbeteiligung von 24,9 Prozent erreichen. Das ist in keiner Weise kommunalfreundlich.

→ Der Antrag als pdf

→ Über den Beratungsverlauf des Antrags 18/29519 in den Gremien können Sie sich hier informieren


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