Regionale Energiewende 2018

Wir Grünen setzen uns für die dezentrale Bürgerenergiewende ein. Die Energie über Erneuerbare Energie dort zu produzieren wo sie auch gebraucht wird, ist die effizienteste und wirtschaftlichste Form der Energienutzung.

Wo stehen wir bei der Energiewende in Mittelfranken? Der Ist-Zustand der regionalen Energiewende in den drei von mir betreuten Landkreisen Neustadt/Aisch – Bad Windsheim, Weißenburg und Gunzenhausen, Ansbach sowie in der Stadt Ansbach, möchte ich hier zum Stichtag 31.12.2018 aufzeigen:

Regionale Energiewende im Landkreis Ansbach

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Ansbach wird von der Staatsregierung mit 938.132.000 kWh pro Jahr (20.290.000 kWh ggü. 2017) angegeben. Bezogen auf die 183.949 Einwohner ( 693 ggü. 2017) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 5.100 kWh  ( ggü. 2017 91 kWh/Person). Der Strombedarf für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen ist hier auf alle Bürger entsprechend umgelegt.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2018 im Landkreis Ansbach 1.304.003.000 kWh. Damit wird im Landkreis Ansbach deutlich mehr Strom aus Erneuerbaren Energie erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 139%, sank jedoch gegenüber 2017: 141%, weil der Verbrauch stieg.

Regionale Energiewende in der Stadt Ansbach

Der Gesamtstromverbrauch für die kreisfreie Stadt Ansbach wird für das Jahr 2018 von der Staatsregierung mit 274.311.000 kWh (840.000 kWh ggü. 2017) pro Jahr angegeben, bezogen auf die 41.847 Einwohner ( plus 195 ggü. 2017) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 6.555 kWh (6.566 kWh/Person in 2017), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen. Diese Zahl liegt deutlich über dem Durchschnitt des Landkreises. In der Bezirkshauptstadt sind mehrere große Firmen angesiedelt, die den Stromverbrauch maßgeblich beeinflussen.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind und Biogas betrug im Jahr 2018 in der Stadt Ansbach 75.710.000 kWh. Damit wird in der Stadt Ansbach deutlich weniger Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 27,6% (2017: 27% damit leichte Erhöhung der Produktion). Das Defizit bei der Erneuerbaren Stromgewinnung der Stadt Ansbach liegt bei 198.610.000 kWh.

Da der Landkreis Ansbach pro Jahr Überschussstrom von 365.871.000 kWh erzeugt, versorgt der Landkreis die Stadt mit sauberem Strom.

Regionale Energiewende im Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim wird von der Staatsregierung mit 490.138.000 kWh pro Jahr (minus 5.813.000 kWh ggü. 2017) angegeben. Bezogen auf die 100.364 Einwohner ( ggü. 2017 plus 723 ) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 4.887 kWh (minus 94 kWh/Person), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen. Damit liegt der Stromverbrauch pro Kopf im Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim von den hier aufgeführten vier Gebietskörperschaften weiterhin am am niedrigsten.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2016 651.883.000 kWh. Damit wird im Neustadt/Aisch – Bad Windsheim 161.745.000 kwh mehr Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 133% (2017: 137%, ging damit leicht zurück). 

Regionale Energiewende im Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen wird von der Staatsregierung mit 526.245.000 kWh pro Jahr (minus von 176.00 kWh ggü. 2017) angegeben, bezogen auf die 94.393 Einwohner ( ggü. 2017 plus 185) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 5.575 kWh (minus 13 kWh/Person), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2018 ca. 547.294.000 kWh (ggü. 2017 plus von 21.079.000 kWh). Damit wird im Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen etwas mehr als die absolute Strommenge übers Jahr aus Erneuerbaren Energien erzeugt, die auch verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt nach Angabe der bay. Staatsregierung bei 104%. (2017: 100%, ein leichtes Plus).

 

Hinweis: Zahlen wurden am 27.04.2019 aktualisiert, Zahlen können abweichen. Quelle: Energieatlas Bayern (bay. Staatsregierung)

Hier geht es zu den Zahlen des Jahres 2017;  vom 01.01  bis 31.12.2017
Hier geht es zu den Zahlen des Jahres 2016; vom 01.01  bis 31.12.2016

Regionale Energiewende

Antrag: Oberflächennahe Geothermie bayernweit zum Durchbruch verhelfen II – Erstellung von Leitlinien zur Qualitätssicherung von Erdwärmesonden

Weg von fossilen Importen und hin zum heimischen Wärmeschatz. Die oberflächennahe Geothermie in 300-440 m Tiefe muss endlich als zentrale Wärmequelle anerkannt werden. Dafür müssen jetzt die richtigen Voraussetzungen geschaffen werden.

Die oberflächennahe Geothermie in 300-440 m Tiefe muss endlich als zentrale Wärmequelle anerkannt werden ©Foto: Erdwärmegemeinschaft Bayern e.V.

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die oberflächennahe Geothermie mit einer Tiefe zwischen 30 und 400 m, die in ganz Bayern erschließbar ist, als wichtige Wärmequelle anzuerkennen und speziell folgende Verbesserungen umgehend einzuführen:

  1. Erstellung von konkreten Vorgaben für einen landeseinheitlichen Vollzug und eine einheitliche Zulassungspraxis für oberflächennahe Geothermieanlagen

  2. Überarbeitung des Leitfadens und des Merkblatts des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zur oberflächennahen Geothermie aus dem Jahr 2012

  3. Ausweisung von unkritischen Gebieten und Abschaffung der Genehmigungspflicht für Erdwärmepumpen < 30 kW Heizleistung in diesen Gebieten

Begründung:

Die Wärme im Erdreich kann mittels Wärmepumpen an allen Stellen in Bayern genutzt werden. Das Potenzial der oberflächennahen Geothermie bleibt in Bayern aber weitgehend ungenutzt. Der Leitfaden und das Merkblatt des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zur oberflächennahen Geothermie stammen aus dem Jahr 2012. In den letzten 10 Jahren hat sich die Technik jedoch deutlich weiterentwickelt. Diese technologische Weiterentwicklung wird in Bayern von den Genehmigungsbehörden nur in geringem Umfang erkannt und somit auch nicht in Genehmigungsbescheiden umgesetzt. Hier ist eine Aktualisierung des Leitfadens und ein Stopp der sehr unnötig restriktiven Praxis dringend notwendig.

Die überarbeiteten und detaillierten Leitlinien zur Qualitätssicherung von Erdwärmesonden des Umweltministeriums Baden-Württemberg sind auf der Höhe der Zeit und können als Grundlage herangezogen werden. In Baden-Württemberg tragen sie zu einer landeseinheitlichen Zulassungspraxis bei und haben einen deutlichen Impuls für die Heizungsform initiiert. Solche konkreten Vorgaben für einen einheitlichen Vollzug fehlen in Bayern.

Daraus ergeben sich z. B. solche Unterschiede wie in Mittelfranken, wo die regionale Aufteilung der Wasserwirtschaftsämter Ansbach und Nürnberg anhand der Genehmigungen für Erdwärmesonden erkannt werden kann. Es braucht dringend eine den technischen Verbesserungen bei der Geothermietechnik angepasster Genehmigungspraxis. Mit den modernen magnetdotierten Verfüllungsmethoden, die eine vollständige Bohrlochverfüllung genau kontrollieren können, sind die Gefahren für tieferliegende Grundwasserschichten minimiert. Eine Durchteufung von hydraulisch wirksamen Schichten ist mit dieser Technik sicher umsetzbar und stockwerksübergreifende Erdsondenbohrungen werden in Baden-Württemberg erlaubt. In Bayern sind diese auch bei gleicher Geologie grundsätzlich verboten. Das Landesamt für Umwelt hat deshalb gemeinsam mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz analog den Regelungen in Baden-Württemberg konkrete Ausführungsbestimmungen zu erarbeiten, die diese Weiterentwicklungen honorieren. Die Ausweisung unkritischer Gebiete sollte detailliert erfolgen und die Qualität der Daten verbessert werden. Die bisherigen Daten im Umweltatlas Bayern zur oberflächennahen Geothermie sind ungenügend, wie die zuständigen Wasserwirtschaftsämter bei Nachfragen stets betonen. In diesen unkritischen Gebieten sind Bohrungen für Wärmepumpen unter 30 kW Leistung von einer Genehmigungspflicht freizustellen. Das würde die Herstellungskosten für diese sehr energieeffiziente Heizungsvariante stark reduzieren.

→ Der Antrag als pdf

→ Über den Beratungsverlauf des Antrags Drs. 18/29150 können Sie sich hier informieren

 
In Verbindung stehende Artikel: