Regionale Energiewende 2018

Wir Grünen setzen uns für die dezentrale Bürgerenergiewende ein. Die Energie über Erneuerbare Energie dort zu produzieren wo sie auch gebraucht wird, ist die effizienteste und wirtschaftlichste Form der Energienutzung.

Wo stehen wir bei der Energiewende in Mittelfranken? Der Ist-Zustand der regionalen Energiewende in den drei von mir betreuten Landkreisen Neustadt/Aisch – Bad Windsheim, Weißenburg und Gunzenhausen, Ansbach sowie in der Stadt Ansbach, möchte ich hier zum Stichtag 31.12.2018 aufzeigen:

Regionale Energiewende im Landkreis Ansbach

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Ansbach wird von der Staatsregierung mit 938.132.000 kWh pro Jahr (20.290.000 kWh ggü. 2017) angegeben. Bezogen auf die 183.949 Einwohner ( 693 ggü. 2017) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 5.100 kWh  ( ggü. 2017 91 kWh/Person). Der Strombedarf für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen ist hier auf alle Bürger entsprechend umgelegt.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2018 im Landkreis Ansbach 1.304.003.000 kWh. Damit wird im Landkreis Ansbach deutlich mehr Strom aus Erneuerbaren Energie erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 139%, sank jedoch gegenüber 2017: 141%, weil der Verbrauch stieg.

Regionale Energiewende in der Stadt Ansbach

Der Gesamtstromverbrauch für die kreisfreie Stadt Ansbach wird für das Jahr 2018 von der Staatsregierung mit 274.311.000 kWh (840.000 kWh ggü. 2017) pro Jahr angegeben, bezogen auf die 41.847 Einwohner ( plus 195 ggü. 2017) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 6.555 kWh (6.566 kWh/Person in 2017), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen. Diese Zahl liegt deutlich über dem Durchschnitt des Landkreises. In der Bezirkshauptstadt sind mehrere große Firmen angesiedelt, die den Stromverbrauch maßgeblich beeinflussen.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind und Biogas betrug im Jahr 2018 in der Stadt Ansbach 75.710.000 kWh. Damit wird in der Stadt Ansbach deutlich weniger Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 27,6% (2017: 27% damit leichte Erhöhung der Produktion). Das Defizit bei der Erneuerbaren Stromgewinnung der Stadt Ansbach liegt bei 198.610.000 kWh.

Da der Landkreis Ansbach pro Jahr Überschussstrom von 365.871.000 kWh erzeugt, versorgt der Landkreis die Stadt mit sauberem Strom.

Regionale Energiewende im Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim wird von der Staatsregierung mit 490.138.000 kWh pro Jahr (minus 5.813.000 kWh ggü. 2017) angegeben. Bezogen auf die 100.364 Einwohner ( ggü. 2017 plus 723 ) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 4.887 kWh (minus 94 kWh/Person), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen. Damit liegt der Stromverbrauch pro Kopf im Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim von den hier aufgeführten vier Gebietskörperschaften weiterhin am am niedrigsten.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2016 651.883.000 kWh. Damit wird im Neustadt/Aisch – Bad Windsheim 161.745.000 kwh mehr Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 133% (2017: 137%, ging damit leicht zurück). 

Regionale Energiewende im Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen wird von der Staatsregierung mit 526.245.000 kWh pro Jahr (minus von 176.00 kWh ggü. 2017) angegeben, bezogen auf die 94.393 Einwohner ( ggü. 2017 plus 185) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 5.575 kWh (minus 13 kWh/Person), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2018 ca. 547.294.000 kWh (ggü. 2017 plus von 21.079.000 kWh). Damit wird im Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen etwas mehr als die absolute Strommenge übers Jahr aus Erneuerbaren Energien erzeugt, die auch verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt nach Angabe der bay. Staatsregierung bei 104%. (2017: 100%, ein leichtes Plus).

 

Hinweis: Zahlen wurden am 27.04.2019 aktualisiert, Zahlen können abweichen. Quelle: Energieatlas Bayern (bay. Staatsregierung)

Hier geht es zu den Zahlen des Jahres 2017;  vom 01.01  bis 31.12.2017
Hier geht es zu den Zahlen des Jahres 2016; vom 01.01  bis 31.12.2016

Regionale Energiewende

Antrag: Hürden für Solarnutzung auf Dächern abschaffen

Bayern ist das Bundesland mit der meisten Sonneneinstrahlung. Trotzdem blockiert die Staatsregierung den Ausbau von Solarenergie mit unnötigen Regelungen. Mit einem Antrag wollen wir diese Hürden endlich abschaffen.   

Wenn die Abstandsregelung entfällt, ist eine intensivere und günstigere Solarnutzung bei Reihenhäusern möglich ©Foto: Vector8DIY; pixabay.com
Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, einen Entwurf zur Änderung des Art. 30 Abs. 5 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und anderer Vorschriften vorzulegen, der für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie bzw. für solarthermische Anlagen auf Dachflächen von Reihenhäusern keine Abstände mehr vorsieht und sie damit nicht mehr mit Dachaufbauten im Sinne von Satz 2 gleichsetzt.

Begründung:

Damit Bayern bis 2040 klimaneutral wird, muss die Strommenge aus Erneuerbaren Energien nahezu verdreifacht werden. Photovoltaik und Solarthermie sind dabei zwei wichtige Bausteine zur Bekämpfung der Klimakrise. Die Potenziale auf neu zu errichtenden und bestehenden Dächern sind hierbei enorm. Dennoch sind Regelungen der Brandschutzabstände von Solaranlagen auf Dächern gemäß Art. 30 Abs. 5 Bayerische Bauordnung (BayBO) insbesondere auf Dächern von schmalen Gebäuden (Reihen- und Doppelhäusern) trotz einzelner kleinerer Verbesserungen immer noch ein Hemmnis. Der Wegfall der in Absatz 5 Satz 2 bisher geforderten Abstände von Solaranlagen zu Brandwänden von 1,25 m bei nicht dachparallel installierten Solaranlagen und von 0,50 m bei dachparallel installierten Solaranlagen kann dazu beitragen, dass der Einsatz von Solaranlagen optimiert und diese noch effizienter installiert werden können. Beispielsweise sind bei einem Abstand von 1,25 m und einer Breite eines Reihenhauses von 6 m rund 40 % der Fläche und bei einem Abstand von 50 cm immerhin noch ca. 20 % der Dachfläche nicht nutzbar. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen sieht vor, bei der Errichtung von Solaranlagen auf dem Dach künftig keine Abstände zu Brandwänden mehr vorzuschreiben, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzubringen. Die Gefahr eines Brandübertrags auf benachbarte Gebäude wird durch Solaranlagen nicht wie durch Dachgauben oder ähnliche Dachaufbauten erhöht. Zumal die Möglichkeit besteht, bei Gebäuden besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) besondere Anforderungen zu stellen. Dies gilt auch für Abstände von Solaranlagen zu Brandwänden oder auch zu Rauchableitungsöffnungen. Die Wandbreite der Brandwand oder der Wand anstelle einer Brandwand nicht von Solaranlagen überbaut werden. Insbesondere sollten Solaranlagen nicht über Brandwände hinweg durchlaufen oder auch nur durch Leitungen verbunden sein dürfen. Nach bisherigen Erfahrungen gehen von Solaranlagen bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung nur geringe Brandgefahren aus.

Löscharbeiten der Feuerwehr sind auch bei auf Dächern installierten Solaranlagen weiterhin möglich. Vor diesem Hintergrund sollte die Staatsregierung dem Beispiel Nordrhein-Westfalens folgen und die Nutzung von Solaranlagen auf Dächern entsprechend erleichtern.

→ Der Antrag als pdf

→ Über den Beratungsverlauf des Antrags Drs. 18/28827 können Sie sich hier informieren

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