Wasser schützen - Klimaschutz konsequent umsetzen - Fracking stoppen

Beschluss Winterklausur Regensburg

"Fracking" ist eine Abkürzung für den englischen Begriff "hydraulic fracturing", das Aufbrechen von Gestein mittels eingepresster Flüssigkeiten. 

Das Fracking-Verfahren wird zur Gewinnung von Öl und Gas und auch zur Nutzung der Tiefengeothermie eingesetzt. Fracking dient zur Erschließung sogenannter "unkonventioneller" Lagerstätten, bei denen Erdgas und Erdöl in Tonschichten eingelagert sind und deshalb nicht wie in "konventionellen"  Vorkommen von allein zur Bohrung strömt. Durch das Einpressen einer Flüssigkeit in tiefe Gesteinsschichten werden deshalb Risse erzeugt und erweitert, damit das Erdgas zur Bohrung ausströmen kann. Die Frackingflüssigkeit besteht aus Wasser, das mit Stützmitteln und Chemikalien versetzt wird, von denen etliche umwelt- und gesundheitsgefährdend sind (z.B. Biozide und schwer abbaubare Tenside). So werden beim Fracking in Schiefergaslagerstätten im Schnitt 1.600 bis 4.000 Kubikmeter Wasser pro Bohrung eingesetzt, die mit 32 Kubikmetern Stützmittel und fünf Tonnen Chemikalien versetzt sind. In der Geothermie wird in der Regel reines Wasser verwendet.

Das bayerische Wirtschaftsministerium hat am 1.2.2014 dem Konzern Rose Petroleum eine Lizenz zur großräumigen Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen erteilt. Dieser Konzern hofft gemäß seiner eigenen Homepage darauf, dass Deutschland seine Bewertung des Fracking ändert und diese Fördermethode in diesem Erkundungsgebiet zulässt. Diese 2662 km2  große "Weiden-Lizenz" von Rose Petroleum, die weite Teile der Oberpfalz und Oberfrankens betrifft, umfasst auch einen Bereich mit Posidonienschiefer, den die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in ihrer Studie über Schiefergasvorkommen in Deutschland als Bereich mit prinzipiell möglicher unkonventioneller Erdgasförderung ansieht. Das bayerische Wirtschaftsministerium bestreitet jedoch diese Eignung.

Warum wir Fracking ablehnen

I. Fracking gefährdet Wasser und Umwelt

Wir lehnen den Einsatz von Fracking zur Erdöl- und Erdgasgewinnung in Bayern ab. Mit dieser Technologie wird für eine geringe Ausbeute an Gas und Öl und eine begrenzte Dauer (meist nur für 10-15 Jahre) Umweltvandalismus im großen Stil betrieben. Dieser sorglose Umgang mit Natur und Umwelt birgt das Risiko, unsere Grund- und Trinkwasservorräte schwer und dauerhaft durch den Einsatz der Fracking-Technologie zu beeinträchtigen.
 Wir kritisieren zudem, dass es bisher keine Lösung für die Entsorgung von Frack- und Lagerstättenwasser gibt, obwohl die anfallenden Mengen groß und die Belastung mit umwelt- und gesundheitsgefährdenden Chemikalien hoch sind. Bisher werden diese Abwassermengen ungereinigt in den Untergrund verpresst und können dort das Grundwasser gefährden. Fracking kann außerdem kleinere Erdbeben auslösen und verbraucht sehr viel Fläche für Bohrungen und Zufahrten.

II. Klimaschutz statt neuer Ausbeutung fossiler Rohstoffe

Fracking ist unter energie- und klimapolitischen Aspekten vollkommen sinnlos. Bereits die Nutzung der konventionellen Öl und Gasvorräte würde zu absolut dramatischen Klimaveränderungen führen. Daher ist es unsinnig, über die konventionellen Quellen hinaus noch unkonventionelle Quellen erschließen zu wollen. Erschwerend kommt hinzu, dass bei der Förderung von Erdgas und Erdöl aus unkonventionellen  Lagerstätten der Energieaufwand wesentlich höher ist. Das heißt, mit Fracking gewonnenes Erdgas und Erdöl beschleunigt den Klimawandel auch durch die höheren Treibhausgasemissionen bei der Förderung. 
Auch in der aktuellen Energiepolitik wirkt es kontraproduktiv: Aus Angst vor der Konkurrenz durch "Fracking-Öl" hat Saudi-Arabien seine Mineralölförderung erhöht, um den Weltmarktpreis für Öl zu senken. Niedrigere Ölpreise führen aber dazu, dass Effizienzmaßnahmen tendenziell unwirtschaftlicher werden. Klimapolitisch geht es nicht darum neue fossile Quellen zu erschließen, sondern von den fossilen Rohstoffen möglichst wenig zu nutzen. Mit der Energiewende wollen wir fossile durch erneuerbare Energien und Energieeffizienz ersetzen.

Fracking verbieten und das Bergrecht umweltfreundlicher gestalten

Wir fordern ein umfassendes Verbot von Fracking. Dies muss durch das Bundesberggesetz erfolgen, wie es die Umweltministerkonferenz kürzlich beschlossen hat. Die Verschärfungen des Wasserrechts und die Einführung einer generellen Umweltverträglichkeitsprüfung unabhängig vom Fördervolumen sind richtig, aber politisch unzureichend. Sie unterlassen gerade eine politische und rechtliche Positionierung zu der umstrittenen Fördertechnik und verlagern die Verantwortung auf den Genehmigungsvollzug. Das reicht nicht aus. 

Bei der Umsetzung eines Fracking-Verbots, sowie bei der dringend notwendigen Novellierung des Bundesbergrechts (BbergG), des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), sowie der  Bayerischen  Bergverordnung (BayBergV), sind folgende Punkte umzusetzen:

I. Fracking

Die Förderung von Erdgas (und Erdöl) durch Fracking wird im Berg- und Wasserrecht generell untersagt.

II. Konventionelle Erdgas- und Erdölförderung

"¢    Der Einsatz von giftigen und wassergefährdenden Substanzen zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen ist im Bundesberggesetz und im Wasserhaushaltsgesetz zu verbieten
"¢    Für alle Vorhaben der Aufsuchung und Förderung von Erdgas und Erdöl, sowie zur Verpressung von Lagerstättenwasser wird eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung eingeführt
"¢    Die Verfahren zu Aufsuchung und Bewilligung müssen durch öffentliche Bekanntmachungen und Informationen transparenter gestaltet werden
"¢    Kommunen sind ab der ersten Stufe der bergrechtlichen Zulassung (Aufsuchungserlaubnis) in die Verfahren mit eigenen Vetorechten einzubeziehen
"¢    Auf EU-Ebene sind unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen, um einen Verzicht auf umwelt- und/oder gesundheitsgefährdende Substanzen bei der Erdgasförderung zu erreichen

Unsere Forderungen an die bayerische Staatsregierung:

"¢    Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für ein Verbot des Fracking im Bundesbergrecht einzusetzen
"¢    Keine Erkundungslizenzen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen mehr an Firmen zu gewähren, die Fracking dort nicht konsequent ausschließen 
"¢    bei allen Anträgen auf  Erkundungslizenzen die betroffenen Gebietskörperschaften und die betroffene Wasserwirtschaftsverwaltung grundsätzlich zu informieren
"¢    die Ausweisung von Wasserschutzgebieten voranzutreiben und von derzeit 4%, auf mindestens 15 %, dem bundesweiten Durchschnitt der Landesfläche zu realisieren
"¢    bei den zuständigen Bergämtern klarzustellen, dass Bohrungen in naturschutzfachlich geschützten Gebieten wie Nationalparken, Natura 2000-Gebieten, Naturschutzgebieten, Kernzonen von Biosphärenreservaten, , Biotopen nach §30 BNatSchG, Naturdenkmalen, geschützten Landschaftsbestandteilen oder Naturwaldreservaten nicht zu genehmigen sind


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