Verlagerung des Verwaltungsgerichts

Nach Urteil des VGH: Die Verlagerung von zwei Senaten nach Ansbach ist zu begrüssen – der Weg zur Entscheidung aber war chaotisch und hinterläßt Flurschäden.

VGH in Ansbach ©Foto: Eigene Aufnahme

Im Landtag war gestern die erste Lesung des Gesetzes zur Verlagerung des Verwaltungsgerichts. Die Verlagerung von zwei Senaten ist für die Stadt Ansbach eine sehr gute Aufwertung und mehr als willkommen. Das ist ein sinnvoller Beschluss und wir werden als grüne Landtagsfraktion zustimmen.

Erst so - dann so

Der Weg zu dieser Entscheidung war aber mehr als chaotisch und hinterlässt unnötige, grössere Schäden. Es wurde vom Ministerpräsident Markus Söder im Januar 2020 groß angekündigt, dass der gesamte bayrische Verwaltungsgerichtshof mit 120 Stellen und 40 Stellen der Landesanwaltschaft nach Ansbach verlagert werden. Ohne mit dem Gericht in irgendeiner Form zu sprechen, ohne die Beteiligung des Landtages, der es am Ende entscheiden muss, wurde eine Hoppla Hop Entscheidung angekündigt. Viel Jubel auf der einen Seite, viel Protest auf der anderen Seite. Es wurden von Seiten der CSU gegenüber den Gerichten schwere Geschütze aufgefahren und mehrfach unter der Gürtellinie Vorwürfe gemacht. 

Und jetzt

Im Gesetzesentwurf, der so beschlossen wurde nach den Redebeiträgen der Fraktionen, heisst es: 
Der Verwaltungsgerichtshof hat seinen Sitz und die Mehrzahl seiner Senate in München. Eine Verlagerung von zwei Sitzen nach Ansbach ist vorgesehen. 

Durch gute Planung hätte Schaden vermieden werden können

Die Verlagerung von zwei Senatssitzen begrüsse ich sehr – aber das hat kaum noch etwas mit den ersten Plänen zu tun. Durch eine gute Planung hätte viel Schaden vermieden werden können. So geht man nicht mit Gerichten um - und so geht man auch nicht mit Kommunen um. Der Neubau ist komplett vom Tisch. Pläne der Stadt Ansbach können in die Tonne getreten werden.

Schnellschuss

Wir erleben von der Söder-Staatsregierung zu viele schnell hingeworfene Ankündigungen, die dann nicht umgesetzt werden. Es muss doch möglich sein, eine sinnvolle Behördenverlagerung mit den Beteiligten gut zu planen und dann an die Umsetzung zu gehen – ohne auf allen Seiten Flurschäden zu verursachen. Diese Schüsse aus der Hüfte sind das Gegenteil von dem was wir brauchen, für eine nachhaltige Stärkung des ländlichen Raums.

Wirklich kein Glanzstück, was sich die Staatsregierung, hier geleistet hat!

→ Gesetz zur Verlagerung des VGH


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