So geht Integration!

Gerade weil es immer wieder Rückschläge und unnötige Verzögerungen in der Integrationsarbeit, insbesondere bei der Erteilung von Arbeits- und Ausbildungserlaubnissen gibt, freue ich mich umso mehr über so manchen Erfolg.

©Foto:Geralt; pixabay.com

Immer wieder gelingt es HelferInnen mit viel Engagement, Zeitaufwand und beharrlichem Durchhaltevermögen, für unsere Geflüchteten das Beste zu erreichen.

Hier einige Beispiele:

Im Helferkreis Wilburgstetten ist die Freude groß. Es konnten 15 Lehrstellen für Flüchtlinge, die dort betreut werden, gefunden werden, und das war Anlass für ein großes Fest. Fast alle der jungen Menschen, die jetzt in Ausbildung als Mechatroniker, Krankenpfleger, Schreiner, Maler oder Fahrzeugbauer sind, haben gemeinsam mit den gestandenen Frauen, die sie betreuen, einen harten Weg hinter sich.

Für Sang S. aus dem Senegal hat das lange Warten ein Ende. Mit großer Unterstützung der Familie Vildosola aus Sachsen bei Ansbach und vieler anderer Personen darf er nun seine Berufsausbildung absolvieren und bleiben.

Und die Regierung von Mittelfranken genehmigte die Ausbildung von dem jungen Afghanen R. zum Metzger, allerdings mit Einschränkungen, die gehörige Verwirrung gestiftet haben. (Mehr dazu im nächsten Beitrag.) 

Ausländerbehörde Landratsamt Ansbach: Der junge Somalier hatte beim BAMF im Herbst seine zweite Anhörung. Obwohl alle Unterlagen und ein Ausbildangebot einer Feuchtwanger Firma bei Frau Arnold in der Ausländerbehörde vorlagen, weigerte sie sich die Genehmigung zu erteilen mit dem deutlichen Hinweis, dass ja sicher die Anhörung negativ endet und dann das Asylverfahren abgeschlossen sei - solange wolle sie noch abwarten. Erst durch das Einschalten einer Rechtsanwältin konnte nun die Genehmigungserteilung erreicht werden. Der Betrieb hat nun einen hoch motivierten Mitarbeiter. Den Helfern kostete die Einschaltung der Rechtsanwältin 500 Euro. Einerseits ärgerlich, da das LRA die bestehende Rechtslage umsetzen muss – ohne Druck einer Rechtsanwältin – andererseits sehr gut investiertes Geld, denn die Ausbildung bietet jetzt erstmal Schutz vor der Abschiebung.

Ausländerbehörde Landratsamt Ansbach: Der junge Somalier hatte beim BAMF im Herbst seine zweite Anhörung. Obwohl alle Unterlagen und ein Ausbildangebot einer Feuchtwanger Firma bei Frau Arnold in der Ausländerbehörde vorlagen, weigerte sie sich die Genehmigung zu erteilen mit dem deutlichen Hinweis, dass ja sicher die Anhörung negativ endet und dann das Asylverfahren abgeschlossen sei - solange wolle sie noch abwarten. Erst durch das Einschalten einer Rechtsanwältin konnte nun die Genehmigungserteilung erreicht werden. Der Betrieb hat nun einen hoch motivierten Mitarbeiter. Den Helfern kostete die Einschaltung der Rechtsanwältin 500 Euro. Einerseits ärgerlich, da das LRA die bestehende Rechtslage umsetzen muss – ohne Druck einer Rechtsanwältin – andererseits sehr gut investiertes Geld, denn die Ausbildung bietet jetzt erstmal Schutz vor der Abschiebung.

Wichtig ist, nochmals zu unterstreichen, dass die Identitätsfeststellung unbedingte Voraussetzung für eine Ausbildungs-/Beschäftigungs-Genehmigung ist. Die Identitätsfeststellung (z. B. durch Beschaffung einer Geburtsurkunde) führt nicht dazu, dass die Person dann abgeschoben wird, sondern führt – wenn keine anderen Hindernisse vorliegen – zur Genehmigung der Ausbildung/Beschäftigung.

 


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Martin Stümpfig in Freuchtwangen
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