Schlechter Tag für die bayerische Windkraft

Der bayerische Verfassungsgerichtshof ist unserer Klageerhebung gegen die unsägliche 10 H Windkraftregelung heute leider nicht gefolgt.

Nur in zwei Punkten bekamen wir recht - bei der "Zustimmung der Nachbarkommune" folgte der Verfassungsgerichtshof unserer Argumentation: die planende Kommune braucht keine Zustimmung der Nachbargemeinde - sie muss nur die Entscheidung sorgfältig abwägen.

Bei den entscheidenden Fragen zu 10 H und dem verbleibenden Raum für die Windkraft folgten die Richter unserer Argumentation leider nicht. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes sprach vielmehr die Empfehlung aus, die Windräder dann eben niedriger zu bauen. Dann wäre rein rechnerisch auch wieder mehr Raum zu Verfügung.

Das ist natürlich in der Praxis nicht umsetzbar, da erstens diese Windräder nicht mehr gebaut werden und zweitens nicht wirtschaftlich sind - das ist aber leider wieder nicht das Problem eines Richters.

Zusammenfassend müssen wir deshalb feststellen: Wir haben klar verloren. Die Richter haben formal juristisch geurteilt. Aus formal-juristischer Sicht ist die 10 H Regelung nicht zu beanstanden. In der Praxis jedoch - dies stand heute aber leider nicht zur Debatte - führt die 10H Regelung zum kompletten Stillstand bei der Windkraft und stellt die Erreichung der Ziele bei den erneuerbaren Energien infrage.

Jetzt gilt es aber trotzdem das Beste aus der Situation zu machen und vor Ort zu sehen wie die erneuerbaren Energien, die Energiewende umgesetzt werden kann. 


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