In der letzten Zeit wurde viel über einen Spurwechsel in der Politik in Form einer sogenannten Stichtagsregelung diskutiert, die abgelehnten AsylbewerberInnen einen Zugang zum Arbeitsmarkt sowie eine Bleibemöglichkeit verschaffen soll.
Leider ist das mit der CSU nicht drin. Statt das Bemühen von Geflüchteten um Arbeit und Ausbildung zu unterstützen und zu gewährleisten, dass offene Stellen auch besetzt werden können, verharrt die Bayerische Regierung weiterhin in ihrer restriktiven Abwehrpolitik.
Viele der zu uns gekommenen Flüchtlinge wollen neben Sicherheit vor allem einen Job. Sie wollen arbeiten, sich Wünsche erfüllen und ihre Angehörigen zu Hause unterstützen. Bisher haben das nur Wenige geschafft. Aber nach drei Jahren Aufenthalt bei uns verfügen die meisten von ihnen über die nötigen Voraussetzungen: gute, oft sehr gute Deutschkenntnisse, zwei Jahre Besuch einer Integrationsklasse, erfolgreiche Praktika, gefundene Ausbildungsbetriebe. Die gute derzeitige Wirtschaftslage würde ihre Chancen auf dem heimischen Arbeitsmarkt enorm verbessern, wenn nicht rechtliche Vorgaben das verhindern würden. Claudia Wolfinger, Leiterin der Arbeitsagentur Ansbach, sprach in einem Interview letzte Woche davon, dass wir derzeit in diesem Bereich 1.771 unbesetzte Ausbildungsplätze haben, aber nur noch 946 Bewerber, die noch keine Lehrstelle haben. Diese Lücke wäre ganz leicht zu füllen. Voraussetzung dazu wäre, die bundesweit geltende 2+3-Regelung großzügiger als in Mittelfranken üblich auszulegen. Diese ermöglicht jungen Flüchtlingen mit einer Duldung, unter bestimmten Voraussetzungen die Aufnahme einer dreijährigen Ausbildung mit anschließender Weiterbeschäftigung für zwei Jahre.
Ich fordere ein Ende der flüchtlings- und wirtschaftsfeindlichen bayerischen Innenpolitik.
Eine kleine Ausnahme machte die Staatsregierung nun gegenüber Flüchtlingen in Pflegeberufen. Es gibt eine Anweisung an die Ausländerbehörden, die Flüchtlinge begünstigen könnte, die noch im Asylverfahren eine Pflegehelferausbildung beginnen oder begonnen haben. Sie können dann für die einjährige Ausbildung eine sogenannte Ermessensduldung bekommen, wenn ihr Asylverfahren während der laufenden Ausbildung abgelehnt wird. Im Anschluss können sie, wenn sie die vollumfängliche Pflegeausbildung machen, von der 3+2 Regelung profitieren. Allerdings sind Flüchtlinge, deren Asylantrag bereits abgelehnt worden ist, explizit ausgeschlossen. Auch bei Flüchtlingen, die noch im Verfahren sind, kann die Ausländerbehörde nach wie vor mit weitem Ermessen entscheiden, ob sie eine Ausbildung in einem Pflegeberuf erlaubt oder verbietet.
Erstaunlicherweise wird im entsprechenden innenministeriellen Schreiben betont, „dass ein nationales Interesse an der Genehmigung in eine solche Entscheidung einfließen kann“.
Ich finde das Vorhaben völlig unzureichend, denn es werden nur wenige Flüchtlinge konkret davon profitieren können. Alle, deren Asylverfahren negativ ausgegangen ist, sind davon ausgenommen. Auch um dem Personalnotstand in der Pflege wirksam zu bekämpfen reicht das nicht aus.