Regierung von Mittelfranken schafft Tatsachen

Trotz Ausbildungsgenehmigung ist "bei negativem Abschluss des Asylverfahrens kein Absehen von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zugunsten einer Fortführung der Ausbildung erfolgt ....“, so die Staatsregierung. Ich habe nachgefragt.

Foto: Gerald; pixabay.com

Nachdem die Zentrale Ausländerbehörde Mittelfranken in einem Schreiben an einen Ausbildungsbetrieb, der einen jungen Afghanen zum Metzger ausbildet, die Formulierung verwendete „Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass trotz Genehmigung der Ausbildung bei negativem Abschluss des Asylverfahrens kein Absehen von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zugunsten einer Fortführung der Ausbildung erfolgt ....“, habe ich mich mit einer Anfrage zum Plenum an die Staatsregierung gewandt.

Nach Auskunft von Innenminister Herrmann „ist der Erlass von ergänzenden Vollzugshinweisen an die bayerischen Ausländerbehörden in Vorbereitung. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die sog. 3+2-Regelung eine bundesgesetzliche Regelung darstellt, welche nicht durch Verwaltungsvorschriften der Länder außer Kraft gesetzt werden kann.“

Für mich sah es eigentlich genau danach aus, dass diese Aussage die gültige 3+2- Regelung kippt. Es ist völlig unnötig und kontraproduktiv, dass die Staatsregierung hier voranprescht und mit dieser Formulierung Geflüchtete, HelferInnen und Betriebe, die ausbilden wollen, in helle Aufregung versetzt. 

Außerdem ist mir absolut unverständlich, dass es dermaßen lange dauert, bis den Verwaltungen klare Handlungsvorgaben zu bereits im Sommer in Kraft getretenen Gesetzen gegeben werden. 

In einem anderen Schreiben des Regierungspräsidenten an einen Landtagskollegen von der CSU kündigt Innenminister Herrmann wiederrum an, dass Hassan R. eine Genehmigung erhält und die 3+2 Regelung greift, solange er nicht straffällig wird. Bei so vielen Widersprüchlichkeiten ist es verdammt schwer durchzublicken. Am Ende passt das Ergebnis. Der Weg dorthin war mehr als verfahren.


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