Ein Gespräch mit Herrn Heinz Henninger und seine Nachfrage beim Ausländeramt des Ansbacher Landratsamtes brachte Licht ins Dunkel.
Demnächst wird es eine neue Regelung der Bayerischen Staatsregierung/Innenministerium speziell zu Arbeitserlaubnissen geben. Im Vorgriff auf diese Regelung wird in Absprache mit der Regierung von Mittelfranken wie folgt verfahren:
Alle Personen, die schon länger als 9 Monate in Deutschland sind und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können eine Arbeitserlaubnis erhalten. Ein Identitätsnachweis ist hierfür nicht zwingend erforderlich. Dies gilt nicht für Ausbildungsverhältnisse. Entschieden wird jeweils im Einzelfall, d. h. beispielsweise für Personen, die gerade eine schulische Ausbildung absolvieren, dass hier die Schule in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden muss. Bei positiver Entscheidung erhalten die Antragsteller bei persönlicher Vorsprache den Vordruck “Stellenbeschreibung”, mit dem sie dann zur Agentur für Arbeit gehen. Die Vermittlung der Arbeitsstellen erfolgt durch die Agentur für Arbeit.
Näheres ist beim Sachgebiet “Ausländerrecht” am Landratsamt Ansbach oder bei der ZAB Mittelfranken zu erfragen.
Sobald mir die entsprechenden Dokumente / gesetzlichen Vorschriften aus München dazu vorliegen, informiere ich erneut.
- Alle Personen, die schon länger als 9 Monate in Deutschland leben und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können eine Arbeitserlaubnis erhalten.
- Ein Identitätsnachweis ist hierfür nicht zwingend erforderlich.
- Dies gilt nicht für Ausbildungsverhältnisse.
- Entscheidung je Einzelfall, d. h. Schule wird in den Entscheidungsprozess mit einbezogen.
- Bei positiver Entscheidung erfolgt die Vermittlung einer Arbeitsstelle durch die Agentur für Arbeit
Diese Verbesserungen werden in der Praxis aber oft wieder ausgehebelt, wie ein Fall an Ausländerbehörde des Landratsamtes Ansbach zeigt – mehr im nächsten Beitrag.