Netzentwicklungsplan 2030 (NEP)- GRÜNE Stellungnahme

In einer Stellungnahme wende ich mich zusammen mit MdL Ludwig Hartmann an die Bundesnetzagentur. Wir wollen, dass endlich auch ein Klimaschutzszenario mitberücksichtigt wird, das eine wirksame Erreichung des 1,5°-Ziels oder des 2°-Ziels zur Grundlage hat. Zum Szenariorahmen für die Netzentwicklungspläne Strom 2030 (Version 2019) haben wir unsere Verbesserungsvorschläge erläutert.

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«Zunächst möchten wir einige grundsätzliche Aspekte ansprechen:

1. Wie auch schon 2016 müssen wir den Szenariorahmen kritisieren, weil er die klimapolitischen Erfordernisse nicht ausreichend berücksichtigt. In Fachkreisen ist es weitgehend unbestritten, dass der deutsche Klimaschutzplan, der in die Erstellung des Szenariorahmens einfloss, nicht ausreichend ist, um die Pariser Klimaziele der COP21 zu erreichen. Wir regen daher – wie schon 2016 - erneut an, dass endlich auch ein Klimaschutzszenario mitberücksichtigt wird, dass eine wirksame Erreichung des 1,5°-Ziels oder des 2°-Ziels zur Grundlage hat. Gerade die deutlicher werdenden Klimaveränderungen sollten auch die Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur von der Richtigkeit unserer Forderung überzeugen.

2. Darüber hinaus sind unserer Ansicht nach die Szenarien nicht robust genug. Das gilt sowohl für mögliche technische wie ökonomische Entwicklungen, z.B. in der Speichertechnologie, aber auch für politische Entscheidungen. So ist es doch erstaunlich, das eine mögliche neue Bundesregierung, die vermutlich weiterhin von den gleichen Parteien gestellt wird, quasi über Nacht die Ausbauziele für Erneuerbare Energien um 10 Prozentpunkte erhöht (und damit die erforderlichen Nettozubauzahlen um ca.50%!). Wir halten daher auch Szenarien mit vielleicht auf den ersten Blick schwer erreichbaren Annahmen für sinnvoll. Dies muss ja nicht gleich zu einer konkreten Netzausbauplanung führen, aber würde doch Optionen aufzeigen und ein stärkeres Denken in Alternativen ermöglichen. Die äußeren Umstände eines sich verstärkenden Klimawandels werden uns womöglich zu weitaus ehrgeizigeren Zielen zwingen.

3. In diesem Zusammenhang ist es auch nicht hinnehmbar, die einheitliche Strompreiszone als unumstößlich anzunehmen. Auch wenn es starke politische Kräfte gibt, die Aufteilung in mehrere Gebotszonen zu verhindern, sollte doch auch diese wettbewerbsrechtlich durchaus sinnvolle Maßnahme berücksichtigt und bedacht werden – gerade angesichts der Initiativen aus Brüssel dazu. Unserer Ansicht nach hätten regionale Preissignale erhebliche positive Auswirkungen Zur Senkung des Netzausbaubedarfs.

Nun aber zu einzelnen konkreten Aspekten des vorgelegten Entwurfs für den Szenariorahmen 2030 (Version 2019):

1. Die eklatantesten Veränderungen in diesem Entwurf – insbesondere im Vergleich zur Version von 2017 - sind die Annahmen zur Entwicklung der Höchstlast.

Es ist schon erstaunlich, dass die Anpassung der Flexibilitätsoptionen (hier beispielsweise beim Szenario B2030) bei Power-to-gas um 0,5 GW, bei Power-to-heat um 3,3 GW, bei PV-Speicher um 0,2 GW und bei der Sektorenkopplung und der Elektromobilität um 3 GW, in der Summe zu einer Steigerung der Höchstlast um 11 GW führen soll.

Dies ist in mehrfacher Hinsicht nicht einleuchtend und kritikwürdig.

Zunächst ist festzuhalten, dass für diese gigantische und überraschende Steigerung der Höchstlast keinerlei nachvollziehbare Quelle angegeben wird. Auch auf dem workshop in Ingolstadt wurde vom Vertreter der Übertragungsnetzbetreiber dazu keine Auskunft erteilt. Dies stellt unserer Meinung nach die Qualität und die Sinnhaftigkeit des gesamten Konsultationsprozesses in Frage. Wie soll eine qualifizierte Konsultation erfolgen, wenn ausgerechnet zur gravierendsten Veränderung des Szenariorahmens (im Vergleich 2017/2019) keinerlei nachprüfbare Herleitung vorliegt? Unserer Ansicht nach, sollte diese umgehend nachgereicht und veröffentlicht und ggf. eine weitere kurze Konsultationsmöglichkeit geschaffen werden. Auf alle Fälle ist in Zukunft darauf zu achten, dass ein Konsultationsverfahren erst dann eröffnet wird, wenn ausreichend Unterlagen zum Entwurf vorliegen.

Selbst eine – naiv betrachtete – Addition aller oben angeführten Zunahmen im Speicher und Elektromobilitätsbereich führen nur zu einer Erhöhung um 7 GW. Real ist aber damit zu rechnen, dass die Speicher eben gerade zu diesen Höchstlastzeiten genutzt werden um Strom auszuspeichern und damit eher senkend auf die Höchstlast einwirken.

Auch die mündlichen Äußerungen des Vertreters der Übertragungsnetzbetreiber waren nicht geeignet, diesen Zuwachs bei der Höchstlast zu rechtfertigen. Offensichtlich gehen die Übertragungsnetzbetreiber davon aus, dass sämtliche Elektromobile zum gleichen Zeitrahmen von zwei Stunden mit leergefahrenen Batterien ans Netz angeschlossen werden. Diese Annahme ist schon grundsätzlich aus der praktischen Lebenserfahrung falsch. Weder kommen alle Elektromobile mit vollkommen entleerten Batterien zum gleichen Zeitpunkt an der Aufladestation an, noch muss diese Aufladung zwingend von allen innerhalb von zwei Stunden erfolgen.

Um hier eine solche Höchstlast zu vermeiden sind ausreichend regulatorische Maßnahmen, technische Einrichtungen und/oder ökonomische Anreize möglich. Wir möchten in diesem Zusammenhang nur auf die Erfahrungen mit elektrischen Nachtspeicherheizungen verweisen, die eben genau durch Preissignale und elektronische Rundsteuerung relativ netzoptimal betrieben wurden und werden.

2. Wir finden die Angaben in der, dem Szenariorahmen zu Grunde liegenden Kraftwerksliste, weiterhin irritierend. Zum einen wird bei den Kohlekraftwerken Zolling und Heizkraftwerk München Nord 2 noch mit sehr langen Betriebszeiten gerechnet. Sowohl in Zolling, das trotz zunehmend fragwürdiger Rentabilität noch in den Szenarien für 2030 gelistet ist, als auch für das HKW München Nord, das sogar noch in 2035 am Netz sein soll. Zumindest bei letzterem werden sowohl das Ergebnis des Münchner Bürgerentscheids, der eine Stilllegung bis 2022 zum Inhalt hat, als auch eigene Angaben des Betreibers SWM, der von einer Stilllegung im nächsten Jahrzehnt ausgeht, ignoriert.

Aus unserer Sicht sind auch die Angaben zu verschiedenen geplanten Gaskraftwerken in Bayern widersprüchlich. Einerseits werden in der Rubrik „Inbetriebnahme“ Jahreszahlen genannt, die auf eine Inbetriebnahme in den kommenden fünf Jahren schließen lassen, andererseits werden sie in den Szenarien für 2030 mit einer Kapazität von 0 MW aufgeführt. Dieser Widerspruch ist für uns unerklärlich.

Auch die Angabe, dass die Gaskraftwerke in Haiming angeblich übernächstes Jahr in Betrieb genommen werden sollen, obwohl die Investitionsentscheidung bisher noch nicht getroffen ist, finden wir mehr als kühn.

3. Es ist unserer Meinung nach erstaunlich, dass die Debatte über ein Engpassmanagement zwischen Deutschland und Österreich überhaupt keinen Eingang in den Entwurf des Szenariorahmen gefunden hat. Während in der Version 2017 noch von einem einheitlichen deutsch-österreichischen Marktgebiet ausgegangen wurde und die Übertragungskapazitäten nach Österreich gar kein Thema waren, sind nun Handelskapazitäten nach Österreich aufgeführt, die deutlich über dem bisher geplanten Engpassmanagement liegen. Auch dies erfordert unserer Ansicht nach eine genauere Erläuterung.

4. Nicht nachvollziehbar ist, warum in der neuen Version des Szenariorahmens 2030 der Einsatz von Mineralöl in der Stromversorgung um ca. ein Drittel angehoben wurde.

5. In Kapitel 2.6. werden verschiedene Studien zur Entwicklung der PV- und Windkraft-Leistung in Deutschland ausgewertet und daraus eine Trendlinie abgeleitet. Wir finden es allerdings sehr verwunderlich, dass dabei doch auch aus unserer Sicht sehr unwahrscheinliche Szenarien berücksichtigt werden, wie etwa Szenarien, die davon ausgehen, dass im Jahr 2035 weniger als 10 GW Photovoltaik oder fast annähernd null GW Windkraft in Deutschland installiert wären.

6. Sehr interessant fanden wir die Ausführungen im Kapitel über die Berücksichtigung der Spitzenkappung bei der Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien. Wir begrüßen es, dass dieses Instrumentarium gesetzlich eingeführt wurde, sind aber doch erstaunt, dass es offensichtlich bisher kaum genutzt wird. Hier wäre es unseres Erachtens sinnvoll, dass sich die Bundesnetzagentur diesem Thema intensiver annimmt, da es wohl nicht sinnvoll ist, gesetzlich vorhandene Möglichkeiten zur Verringerung des Netzausbaubedarfs nicht zu nutzen.»


Hier das Schreiben als PDF-Dokument


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