Mein Besuch bei der Stiftung Umweltenergierecht

Die Stiftung Umweltenergierecht hat ihren Sitz in Würzburg. Herr Thorsten Müller ist Spezialist im Bereich Energierecht. Ich habe ihn heute besucht: Themen waren Klimaschutzgesetzgebung und das Winterpaket der EU (Clean Energy for All Europeans).

Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht

Hinter dem Begriff Winterpaket versteckt sich eine Vielzahl neuer Regelungen zu Effizienz, erneuerbaren Energien, Strommarkt-Design, Kohlekraftwerke, CO2-Grenzwerte im Kapazitätsmarkt und vieles mehr.

Um diese juristischen Regelungen zu durchschauen sind die Experten der Stiftung aus Würzburg Gold wert.

Hier die wichtigsten Punkte:

  • Es soll verbindliche Ziele geben: 30 % höhere Effizienz bis 2030 im Vergleich zu 1990 und 27 % mehr Erneuerbare Energien. Allerdings werden die Ziele nicht auf die 27 einzelnen Mitgliedsstaaten heruntergebrochen und somit kann jedes Land wieder machen was es will. 
  • Am Kapazitätsmarkt dürfen nur Kraftwerke teilnehmen, die einen Wert von 550 g CO2/kWh nicht übersteigen. Kohlekraftwerke sollen generell vom Kapazitätsmarkt ausgeschlossen werden. Das sind sinnvolle Vorgaben, aber sie gelten nur für den Bereich der Kapazitätsmärkte. Ein Kohleausstieg wird damit noch nicht vorbereitet – aber es sind doch wichtige Signale. 
  • Der Druck auf die Bildung von Preiszonen wird für Bereiche mit dauerhaften Engpässen (wie wir sie in Deutschland haben) erhöht. 
  • Die EU will den Einspeisevorrang (Priority dispatch) grundsätzlich abschaffen. Für Erneuerbare Energien sollen aber in Artikel 11 und 12 Ausnahmen gelten. Wir bleiben bei dem Punkt wachsam – hier droht eine Verschlechterung für die Erneuerbaren Energien.

In dem sehr interessanten Austausch mit Herrn Müller, erörterten wir auch das Gebäudeenergiegesetz, das ab Sommer 2017 in Kraft treten soll. Es vereint das EWärmeG und andere Gesetze im Wärmebereich unter einem Dach. Zu dem wichtigsten Problem „Wie schaffen wir es den Gebäudebestand zu sanieren“, enthält das neue Gesetz keine Vorgaben. Ich bin überzeugt: Ohne klare Regelungen für den Altbestand (Sanierungspflichten, Fördermaßnahmen, Beratung...) kann die Klimaneutralität nicht erreicht werden.

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