Kriminalisierung von Flüchtlingsräten und Helfern per Gesetz?

Wir wenden uns mit aller Entschiedenheit gegen die Forderungen von BAMF-Präsident Sommer und des Bundesinnenministeriums, die Veröffentlichung von Abschiebeterminen unter Strafe zu stellen.

Foto CC0 © geralt; pixabay.com

Die Beschuldigungen gegenüber Flüchtlingsräten und HelferInnen, sie würden sich rechtswidriger Aktivitäten schuldig machen, wenn sie Flüchtlingen helfen und sie vor Abschiebeterminen warnen, sind inakzeptabel. 

Dieses Vorgehen ist äußerst infam und stellt die Werte unseres Grundgesetzes völlig auf den Kopf.

Asylsuchende und Geflüchtete haben Rechte, und Flüchtlingsräte und Helferinnen und Helfer unterstützen sie dabei – so einfach ist das. Feindseligkeit und Kriminalisierung gegenüber diesem Personenkreis - diese Politik insgesamt - gefährdet den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.

Es ist völlig normal, Schutzsuchende zu warnen und ihnen zu helfen zu ihrem Recht zu kommen. Wir alle haben bereits konkrete Fälle erlebt, bei denen die Verwaltungsgerichte negative Entscheidungen des BAMF besonders zu afghanischen Asylanfragen aufgehoben haben. Hier sollte sich BAMF-Präsident Sommer stark machen – dafür, dass seine Behörde seriös und ohne Beanstandungen arbeitet und jeden Fall als konkreten Einzelfall betrachtet. Hier gibt es genug zu tun, denn immer noch erleben wir, dass Menschen aus der begonnenen Ausbildung herausgerissen, Familien bei Abschiebungen getrennt und Schwangere und Kranke abgeschoben werden. 

Vor diesem Hintergrund sind Beratungen und konkrete Hilfeleistungen durch Helferkreise und Flüchtlingsräte umso wichtiger. Sie erfüllen eine wichtige humanitäre Rolle in unserem Rechtsstaat, denn leider versagen unsere Behörden viel zu oft bei der praktischen Verwirklichung des effektiven Rechtsschutzes für Flüchtlinge. Eine Warnung ist oft die allerletzte Chance, eine Abschiebung z. B. in ein völlig unsicheres Land wie Afghanistan zu verhindern.

 


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