13.12.2019

Kreistag lehnt Forderung nach Bahnanschluss für Gewerbegebiet ab

Dombühl: zuerst wird Gewebegebiet nur genehmigt wegen der Nutzung des Gleisanschlusses - jetzt rückt der Kreistag wieder davon ab und gibt es für Logistikbetriebe frei.
©Eigene Aufnahme

Im Jahr 2012 hat der Landkreis Ansbach die Herausnahme eines Gewerbebereichs aus dem Naturpark Frankenhöhe für die Gemeinde Dombühl genehmigt, mit der Begründung, dass dort ein Bahnanschluß besteht und dies ihn von den allermeisten Gewerbestandorten unterscheidet. Der Beschluß ist nur gefallen, unter der Voraussetzung, dass Ansiedlungen erfolgen, die betriebsbedingt dauerhaft auf einen direkten Gleisanschluss angewiesen sind. Dieser Passus wurde nun von der Gemeinde Dombühl gestrichen. 

Heute hat der Kreistag unseren Antrag zur Bekräftigung dieser Regelung mit den Stimmen von CSU, FW und FDP abgelehnt. Grüne, SPD und ÖDP stimmten für den Antrag.

Überall stehen die Zeichen auf mehr Klimaschutz. Die EU will 2050 klimaneutral werden. Aber im Kreistag ist dies noch nicht angekommen. Hier werden kluge Entscheidungen des Kreistages von 2012 als nichtig erachtet und die Freigabe für reine Logistikbetriebe erteilt. Ein Irrsinn! So erreichen wir die Klimaziele nie.

Die Ansiedlung eines reinen Logistikers ist auch aus Lärmschutz-Gründen abzulehnen. Die hohen Belastungen für die Anwohner durch den zu erwartenden LKW-Verkehr sind nicht hinnehmbar. Im Lärmschutzgutachten werden sehr zweifelhafte Annahmen getätigt. Ich hoffe sehr, dass hier eine andere Lösung gefunden wird.

Gewerbestandorte ohne Bahnanschluß haben wir im Landkreis genug – und auch solche, die eine weitaus geringere Belastung durch LKW-Lärm für die Bevölkerung verursachen würden. Ein Bahnanschluß hat Seltenheitswert. Das haben wir im Kreistag im Jahr 2012 erkannt und so entschieden. In Zukunft werden diese Standorte wichtig und wertvoll. Ein Verscherbeln wäre vollkommen falsch.


23.06.2020: Bahnangebot durch Betreiberwechsel nicht gefährden

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