Konsequenzen aus aktuellem Umweltgutachten

Das Umweltgutachten des Sachverständigenrats der Bundesregierung (SRU) kritisiert die ungenügende Umweltpolitik. Mit einem Bündel an Anträgen tragen wir die Erkenntnisse daraus ins Parlament.

Umwelt schützen; Foto CC0: anncapctures; pixabay.com

Der Sachverständigenrat der Bundesregierung (SRU) hat als gewichtiges Beratungsorgan der Bundesregierung im Sommer 2020 sein aktuelles Umweltgutachten unter dem Titel „Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und Europa“ vorgestellt. Darin übt er deutliche Kritik an der derzeit ungenügenden Umweltpolitik, mit der Klimaschutzziele verfehlt werden, noch keine Kreislaufwirtschaft etabliert werden kann, Ziele zur Gewässerreinhaltung nicht erreicht werden und dem Lärmschutz und der Verkehrs- und Energiewende zu wenig Priorität eingeräumt wird.

Die Nachrichten über den bedrohlichen Zustand unserer Lebensgrundlage werden immer bedrückender. Dabei mangele es nicht an „Technologien für eine Wende hin zu zukunftsfähigem Wirtschaften, nachhaltiger Mobilität oder umweltverträglicher Energieerzeugung“, so der SRU wörtlich. Die Kluft zwischen Erreichtem und dem Notwendigen wachse dennoch immer weiter. Der SRU sieht ein Defizit an Transparenz, an Ambition und an Umsetzung: Eine sehr scharfe Kritik an der Umweltpolitik in Deutschland!

Der SRU zeigt Möglichkeiten auf, diese zu korrigieren. Dabei adressiert er nicht nur die Bundespolitik, sondern explizit auch die Zuständigkeiten der Bundesländer. Der SRU ist unabhängig und arbeitet interdisziplinär. Er bestimmt seine Themen selbst. Mitglieder des Rates sind sieben Professorinnen und Professoren mit besonderer Umweltexpertise, die unterschiedliche Fachdisziplinen vertreten. Sie werden von der Bundesregierung für vier Jahre ernannt. Ihre fachlich fundierten Aussagen genießen dadurch besondere Akzeptanz und Bedeutung für Politik und Öffentlichkeit.

Die auf dem aktuellen Stand der Forschung erarbeiteten Politikempfehlungen des SRU greifen die Landtags-Grünen auf und tragen sie für die bayerische Landespolitik ins Parlament. Mit zwölf umweltpolitischen Anträgen aus den Bereichen Klimaschutz, Gewässerschutz, Ressourcenschutz, Lärmschutz und Verkehrswende wollen die Grünen eine Umsetzung der Empfehlungen des SRU durch die Bayerische Staatsregierung bewirken.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Bayern und letztlich auch die Bundesrepublik vom Sorgenkind wieder zum Vorreiter in der Umweltpolitik werden.

Forderungen in meinem Zuständigkeitsbereich:

→ Den Verlauf der Anträge in den Gremien können Sie hier unter Angabe der jeweiligen Antragsnummer verfolgen 

Weitere Anträge der Landtagsgrünen:
  • Drei weitere Anträge wollen die Ziele zur Gewässerqualität in Bayern erreichbar machen und damit einen wesentlichen Schritt für den Artenschutz gehen. Dafür wollen die Landtags-Grünen gemäß den gutachterlichen Ratschlägen des SRU die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie endlich ins Laufen bringen und die ökologische Gewässerentwicklung unter anderem mit Entwicklungsplänen für alle Fließgewässer vorantreiben.
  • Zuständigkeiten für die Verkehrswende zu emissionsfreier Mobilität mit weniger Autos und mehr Lebensqualität sieht der SRU auch bei den Bundesländern. Die Grünen greifen zwei Anregungen auf und wollen integrierte Verkehrsentwicklungspläne in allen Städten über 50.000 Einwohner*innen sowie zum Gesundheitsschutz einen Lärmschutzbeauftragten/eine Lärmschutzbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung etablieren.
  • Anträge zum Flächensparen und zur Etablierung einer Kreislaufwirtschaft runden das Antragspaket zu den SRU-Politikempfehlungen an die Bundesländer ab.

→ Umweltgutachten 2020: Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und Europa
→ Zusammenfassung Umweltgutachten 

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