Klimaneutralität bis 2030 muss auch für Bayerische Hochschulen gelten

Angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz muss auch der Freistaat Bayern erhebliche Nachbesserungen im erst im November 2020 beschlossenen Bayerischen Klimaschutzgesetz vornehmen.

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Pressemitteilung: Angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz muss auch der Freistaat Bayern erhebliche Nachbesserungen im erst im November 2020 beschlossenen Bayerischen Klimaschutzgesetz vornehmen. Im aktuell gültigen Klimaschutzgesetz der CSU-Staatsregierung war zumindest das Ziel vorgesehen, die staatliche Verwaltung bis 2030 klimaneutral aufzustellen. Nun scheint auch dies zunehmend in Frage zu stehen, da zahlreiche Ausnahmen bekannt werden. Nach wie vor hat sich das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz noch nicht dazu geäußert, ob aus Sicht der Staatsregierung auch die Hochschulen und Universitäten des Freistaats mittelbar oder unmittelbar der Staatsverwaltung zugeordnet werden. In der jüngsten Debatte des Wissenschaftsausschusses im Bayerischen Landtag am 19.05.2021 wurde von CSU-Vertretern nämlich genau das bestritten.

„Sowohl das Bayerische Klimaschutzgesetz als auch das geplante Hochschulinnovationsgesetz der CSU-Staatsregierung erwiesen sich in Bezug auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit als dreiste Mogelpackungen. Klimaschutzmaßnahmen angesichts der immensenHerausforderungen als Privatvergnügen der Hochschulen zu sehen, ist neoliberale Steinzeitpolitik. Sollten die Hochschulen von der Verpflichtung zur Klimaneutralität bis 2030 entbunden werden, wären die Beteuerungen der CSU-Regierung, dass sie es mit dem Klimaschutz ernst meint, wieder nur Lippenbekenntnisse. In der Neufassung des Klimaschutzgesetzes und auch in der anstehenden Hochschulrechtsreform muss daher endlich rechtlich klargestellt werden, dass Hochschulen im Sinne der Verpflichtung zur Klimaneutralität unmittelbar der Staatsverwaltung zugeordnet werden“, meint Verena Osgyan, die hochschulpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion: „Dass im neuen Entwurf des CSU-Hochschulgesetzes Nachhaltigkeit generell lediglich mit einem Nebensatz erwähnt ist, spricht Bände, es fehlen sämtliche daraus erfolgende Pflichten.“

Martin Stümpfig, Fraktionssprecher für Energie und Klimaschutz, betont die Dringlichkeit: „Im Bereich Klimaschutz erwarten wir von bayerischen Hochschulen Konzepte und Ideen für die Transformation hin zu einer nachhaltigen, bayerischen Wirtschaft. Als Think Tanks in Sachen Klimaschutz sind sie Wegbereiter, Vordenker und Vorbilder. Da gehört es natürlich selbstverständlich dazu, dass auch die Gebäude, die Beschaffung und ihr Wirken ab 2030 klimaneutral sind. Der Artikel 3 war im alten Klimagesetz der einzige Artikel, wo zumindest noch ein Hauch Klimaschutz drinsteckte. Wenn auch das noch ausgehöhlt wird, ist es nur noch eine Farce! Bei der nun dringend nötigen Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes muss klargestellt werden, dass auch die Hochschulen bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen“

Die Grüne Landtagsfraktion hatte bereits in einem Änderungsantrag zum Haushalt 2021 unter anderem die Finanzierung eines Sonderprogramms „Hochschulen klimaneutral 2030“ mit jährlich 50 Mio. Euro gefordert – diese wurde angelehnt. Verena Osgyan: „Den Hochschulen ist die Klimaneutralität ein wichtiges Anliegen und viele haben bereits eigeninitiativ Maßnahmen ergriffen, aber ohne gesetzliche Vorgaben, ausreichende Finanzierung und Rückendeckung durch den Freistaat können sie dieses Ziel unmöglich erreichen. Denn bereits jetzt türmt sich bei Bayerischen Hochschulen ein Sanierungsstau von mindestens 5,8 Milliarden Euro allein bei den großen Baumaßnahmen — und da sind Kosten für energetische Sanierung und Ertüchtigung noch gar nicht eingerechnet.“

Auswahl von Änderungsanträgen zum Haushalt 2021 Klimaschutz und Hochschule:

Hochschulen klimaneutral 2030 > Drucksache 18/12872

Sanierungsstau an Hochschulgebäuden abbauen > Drucksache 18/12867


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