Klimagesetz der Staatsregierung ist ambitionslos, unverbindlich und verantwortungslos

Staatsregierung verweigert sich ihrer Verantwortung für gegenwärtige und künftige Generationen. 10 grüne Änderungsanträge wurden abgelehnt.

©Foto: Georg Kurz

Zeitgleich zur 27ten Weltklimakonferenz in Sharm El-Sheikh, Ägypten ist auch im Bayerischen Landtag Klimaschutz das große Thema. Während die UN und führende Wissenschaftler*innen im Vorfeld der Klimakonferenz davor warnen, dass sich das Fenster schließt, in dem sich die schlimmsten Auswirkungen der Klimakrise noch verhindern lassen, legt die Söder-Regierung ein neues Klimagesetz vor, dass sich in drei Worten zusammenfassen lässt. Ambitionslos. Unverbindlich. Verantwortungslos.

Um das bestmögliche aus dem verkorksten Klimaschutzgesetz der Staatsregierung herauszuholen, haben wir Grüne nun ein umfassendes Paket mit 10 Änderungsanträgen im Landtag eingebracht.

Bereits heute sind die Folgen der Erdüberhitzung in vielen teilen der Erde deutlich spürbar. Weshalb wir das bayerische Klimaschutzgesetz an den Pariser Zielen - die Erdüberhitzung auf 1,5° C zu begrenzen - ausrichten wollen. Während CSU und FW weiterhin bei vagen Aussagen bleiben, setzen wir uns für ein Gesetz ein, in dem Auftrag und Verantwortung klar definiert werden und verbindliche Ziele gesetzt werden. So reicht es nicht, lediglich das Ziel Bayern klimaneutral zu machen um 10 Jahre von 2050 auf 2040 vorzuziehen. Es werden konkrete landesspezifische Zwischenziele zur Treibhausgasminderung, sowie Ziele für die einzelnen Sektoren wie Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, oder Landwirtschaft benötigt. Auch die Kontrolle, ob die einzelnen Minderungsziele eingehalten werden, werden in einem wirksamen Klimagesetz, das wir fordern, genau definiert und von einem unabhängigen Gremium kontrolliert.

Darüber hinaus wollen wir den Menschen beim Klimaschutz und der Klimaanpassung vor Ort kräftig unter die Arme greifen. Dafür braucht es nicht nur eine klar geregelte finanzielle Unterstützung der Kommunen, sondern auch eine gute Koordination und Planung der einzelnen Maßnahmen. So wollen wir unter anderem, dass kommunale Klimaschutz- und Wärmepläne eingeführt werden. Somit kann zum Beispiel der Planung einer nachhaltiger Wärmeversorgung (Wärmenetze, Geothermie ect.) ein wichtiger Schub verliehen werden.

Beim Thema Erneuerbare Energien bestehen nach wie vor große Lücken im Gesetzesentwurf der Staatsregierung. So soll die lang angekündigte Solarpflicht für Neubauten nicht für Wohnhäuser gelten und auch die 10-H Windenergieverhinderungsregel bleibt darin unangetastet. Unsere Änderungsanträge sehen hingegen vor, 10-H vollständig zu streichen, und eine Solarpflicht für alle Neubauten in Bayern einzuführen. Damit wollen wir den Rückenwind für die Erneuerbaren erzeugen, der in Bayern so dringend benötigt wird. Beim größten Bereich der Treibhausgasemissionen, dem Wärmebereich hat Bayern die Zuständigkeit. Hierzu ist in dem Klimaschutzgesetz der Staatsregierung aber rein gar nichts enthalten.

Angesichts der großen globalen Herausforderung durch die Klimakrise ist mehr denn je ein entschiedenes Handeln und ein wirksames Gesetz für mehr Klimaschutz in Bayern gefragt. Der große Änderungsbedarf am Entwurf der Staatsregierung zeigt allerdings, dass eine umfassende Neuauflage des Bayerischen Klimaschutzgesetzes zwingend nötig ist. Wie eine solche aussieht, ist hier zu finden.

Unsere 10 Änderungsanträge wurden ohne inhaltliche Begründung von CSU und FW Fraktion abgelehnt. Das ist mehr als dramatisch. Es gab auch keine Begründung, warum entgegen dem ersten Entwurf die Klimalotsen und das Solarkastaster wieder gestrichen wurde. Der Stellenwert für den Klimaschutz ist bei der Staatsregierung unterirdisch. Was muss noch passieren, damit CSU und FW endlich aufwachen?

Eine Zusammenfassung unserer 10 Änderungsanträge ist hier zu finden.

Die einzelnen Änderungsanträge sind hier zu finden:

 

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