In-Kraft-Treten der 10 H Regelung am 1.12 wahrscheinlich

Mittlerweile ist ein Fahrplan zur 10 H Regelung absehbar. Jetzt ist es nochmal Zeit ausstehende Anträge in den jeweiligen Ämtern durchzubringen bevor die 10 H Regelung In-Kraft tritt.

Windrad bei München
© eigene Grafik

Mittlerweile ist ein Fahrplan zur 10 H Regelung absehbar: Nach Information Stümpfigs wird am 16.Oktober der Entwurf samt einigen Änderungen auf der Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses  stehen.  Am 6.November, so Stümpfig, ist die Regelung dann im Verfassungsausschuss, gefolgt von der zweiten und gegebenenfalls dritten Lesung am 12. November im Plenum des Landtags. Damit ist mit einem In-Kraft-Treten der 10 H Regelung am 1. Dezember zu rechnen.

Die möglichen Änderungen betreffen wohl die Stichtagsregelung, die Gültigkeit von Flächennutzungsplänen und die Frage des Veto-Rechts der Nachbarkommunen, sind aber kein Ausdruck umsichtigen Handelns bei der Energiewende, die nur durch den Ausbau von Windkraft in Bayern gelingen kann.

Die Vertreter aus dem Ministerium haben im Umweltausschuss am 2.Oktober erläutert, dass das Vetorecht der Nachbargemeinde nur besteht, wenn aus einem bestehenden (und somit geschützten) Flächennutzungsplan ein Bebauungsplan entwickelt wird. Darin stecken zwei interessante Aspekte:

Erstens genießen bestehende Flächennutzungspläne folglich also doch keinen Bestandsschutz, sie müssen vielmehr im Nachhinein von der Nachbarkommune "genehmigt" werden. Zweitens wird es kein Vetorecht für neue Bebauungspläne geben, weil dafür die Rechtsgrundlage fehlt. Das zumindest lässt ein wenig aufatmen. Genauere Informationen werden wir im Wirtschaftsausschuss am Donnerstag, den 16.10 erhalten. Auf unsere Initiative werden wir an dieser Sitzung einen Antrag auf eine zusätzliche Anhörung einbringen, da viele juristische Fragen komplett ungeklärt sind.

Für Antragssteller zum Bau von Windkraftanlagen besteht aktuell noch die Möglichkeit eine Genehmigung unter den Bedingungen der alten Regelung einzuholen. Nach Aussage von MDirigin Ingrid Simet werden bis In-Kraft-Treten der unsäglichen 10 H Regelung Anträge noch nach alter Regelung behandelt: " Somit gelte das alte Recht auch für nach dem 04.02.2014 beantragte Anlagen, wenn die Antragsunterlagen vollständig seien und die Genehmigung vor Inkrafttreten des Landesgesetzes erteilt werden könne. Die Antragsteller hätten dann einen Genehmigungsanspruch."(Auszug aus dem Protokoll  zur 18. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft).

Jetzt ist es nochmal Zeit ausstehende Anträge in den jeweiligen Ämtern durchzubringen bevor die 10 H Regelung In-Kraft tritt. Wir werden aber ganz klar gegen die Regelung kämpfen, denn die 10 h Abstandsregelung macht einen Ausbau der Windkraft in Bayern nahezu unmöglich.


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