Gute Neuigkeiten hinsichtlich der Ausstattung von Unterkünften für Geflüchtete mit WLAN

Auch aufgrund des Einsatzes von Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag erfolgte endlich eine Empfehlung der Staatsregierun, für freien WLAN-Zugang in den Unterkünften.

©Foto: Eigene Aufnahme

Auch aufgrund des Einsatzes von Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag (ein entsprechender Antrag vom 02.04.2020, Drucksache 18/71718, wurde zunächst abgelehnt) erfolgte mit Infobrief vom 4. September 2020* endlich eine Empfehlung der Staatsregierung, dass die Kommunen Geflüchteten in den Unterkünften den freien Zugang zum WLAN ermöglichen: 

"Internet ist als Informations- und Kommunikationsmedium insbesondere für die untergebrachten Personen von erhöhter Bedeutung. Wo technisch umsetzbar, sollen sie die Möglichkeit haben, sich in der Unterkunft selbst einen Internetzugang zu beschaffen. Die Unterkünfte sind grds. für Internetangebote Dritter (etwa WLAN durch Freifunk-Vereine) zu öffnen, die Besonderheiten des Einzelfalls sind hierbei zu beachten. Nachrangig kommt eine WLAN-Versorgung durch den örtlichen Träger oder den Betreiber der Unterkunft in Betracht, die bei den untergebrachten Personen soweit als möglich als Sachleistungsgewährung leistungsrechtlich anzurechnen oder ansonsten gegen Gebühr anzubieten ist."

Ich halte dies, gerade auch wegen der Pandemielage für außerordentlich wichtig. Während einer Quarantäne in Einrichtungen oder auch Quarantänemaßnahmen in Schulen muss der Kontakt zur Außenwelt sichergestellt sein, müssen v.a. auch betroffene Schüler*innen in der Lage sein, den Anschluss in der Schule nicht zu verpassen.

Als positives und kreatives Beispiel kann ich die Lösung dieser Frage in der Unterkunft in der Ringstraße in Feuchtwangen anführen: Aufgrund des Engagements des Helferkreises ist in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung ein Zweijahresvertrag mit der Telekom für die Internet-Versorgung der GU abgeschlossen worden. Die Kosten bezuschusste die Stadt mit 200 €, auch der Helferkreis leistete einen Zuschuss. Die restlichen Kosten haben die Bewohner der GU mit einem Einmalbetrag von ca. 30 € pro Person selbst getragen. Alle Beteiligten, vor allem die Bewohner*innen sind sehr zufrieden mit dieser Lösung.

Hinsichtlich weiterer Unterkünfte in Stadt und Landkreis Ansbach frage ich bei den entsprechenden Trägern nach, damit möglichst noch vor Weihnachten Lösungen für dieses dringende Problem gefunden werden können.

* Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, 8. Infobrief vom 4. September 2020 für alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen sowie Projektträger in den Bereichen Asyl und Integration, S. 6. 


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