GRÜNES Klimaschutzgesetz für Bayern

Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist die Erdüberhitzung. Nur mit einem eigenen Klimaschutzgesetz für Bayern, wird dem vorbeugenden Klimaschutz und der Anpassung an unvermeidbare negative Folgen der Klimaerwärmung die geforderte, höchste Priorität eingeräumt.

v.li.: Christian Maaß, MdL Martin Stümpfig, Pressesprecher Holger Laschka;©Foto: GRÜNE Fraktion Bayern

Die Folgen des Klimawandels sind auch hier in Bayern längst zu spüren. Stürme, Hochwasser, Spätfröste: Die Münchener Rück bezifferte 2017 als das bislang teuerste Jahr was Klimaschäden angeht.

Die CSU-Staatsregierung aber tut viel zu wenig für den Klimaschutz in Bayern. Rund 100 Millionen Tonnen CO2-Emmissionen gibt es im Freistaat jedes Jahr. In den vergangenen 25 Jahren wurden gerade einmal 10 Prozent der Emissionen eingespart. In diesem Tempo erreichen wir das Klimaziel von Paris in 250 Jahren!

Dabei hätte gerade Bayern das nötige Know-how und die finanziellen Möglichkeiten Vorreiter beim Klimaschutz zu sein. Tatsächlich hinkt das CSU-regierte Bayern aber weit hinterher.

Wir haben deshalb ein eigenes Klimaschutzgesetz erarbeitet. Der innovative Gesetzentwurf ist in Zusammenarbeit mit dem renommierten Hamburg Institut ausgearbeitet worden. Das Hamburg Institut hat in der Vergangenheit unter anderem die Regierungen in den Ländern Schleswig-Holstein, Thüringen und Baden-Württemberg bei der Erstellung von Klimaschutzgesetzen beraten. Gemeinsam mit dem Geschäftsführer Christian Maaß haben wir den Gesetzentwurf nun der Öffentlichkeit vorgestellt. 

Mit dem Gesetz sollen klare Ziele und Verbindlichkeiten festgeschrieben werden:

  • Bis zum Jahre 2050 soll die CO2-Emmission nicht mehr als 1,3 Milliarden Tonnen betragen
  • Gegenüber 1990 soll sich die CO2-Emmission bis zum Jahr 2050 um 95 % verringern
  • Die CO2-Emmission pro Kopf soll bis zum Jahr 2030 nicht mehr als 3,5 Tonnen betragen.

Dreh- und Angelpunkt ist die rechtlich verbindliche Forderung nach einer umfassenden Klimaschutz- und einer Klimaanpassungsstrategie, die regelmäßig und unter wissenschaftlicher Zuarbeit fortentwickelt werden soll.

Das Gesetz gliedert sich im Weiteren in drei Teile:

  • Im Bereich Planung setzen wir den Rechtsrahmen für eine klimafreundliche Landes- und Regionalplanung. Den Kommunen eröffnen wir den Weg für eine umfassende Wärmeplanung.
  • Im zweiten Bereich wollen wir die öffentliche Verwaltung bis 2030 klimaneutral gestalten.
  • Schließlich wollen wir ein qualitativ hochwertiges Berichts- und Evaluationssystem durchsetzen.

Der Gesetzentwurf als pdf-Datei

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