Gespräch mit Regierungspräsident Dr. Thomas Bauer

Nach unserer Veranstaltung „Lasst uns lernen und arbeiten!“, in der die ZAB Mittelfranken massiv kritisiert wurde, habe ich den Regierungspräsidenten von Mittelfranken um eine Unterredung gebeten.

©Foto:wohnblogAT;pixabay.com

Dieses Gespräch fand am 10. September statt. 

FAZIT DES GESPRÄCHS:

Positiv ist zu bewerten, dass es überhaupt zum Gespräch kam.

Auf Nachfrage zeigt sich der Regierungspräsident positiv dem Vorschlag von Herrn Henninger gegenüber, Austausche zwischen MitarbeiterInnen der ZAB und dem Landratsamt ins Leben zu rufen. Herr Henninger wird darüber mit dem Landrat sprechen und sich kümmern, dass die Austausche zustande kommen.

Mit dem neuen Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird ALLES noch schlimmer werden – hier geht es im Kern um nichts anderes als Integrationsverhinderung um jeden Preis.

Gesprächsprotokoll:

TeilnehmerInnen:

Dr. Thomas Bauer; RP, Klaus Keppeler; Bereichsleiter Sicherheit, Kommunales, Soziales Reg. Mfr.
Martin Stümpfig, Heinz Henninger, Rolf Dürr, Monika Hoenen, 
Gabi Scharfenberger-Saprykin

Begrüßung durch Dr. Bauer

MdL Martin Stümpfig dankt für die Möglichkeit des Treffens und kommt auf die Veranstaltung vom 24.07. zu sprechen;

Wir als Gäste des RP machen zunächst deutlich, dass die ZAB Mittelfranken und das Vorgehen und Verhalten der Beschäftigten dort bei den HelferInnen auf harte Kritik stoßen.

Martin Stümpfig spricht an, was in der Veranstaltung zum Ausdruck kam:

  • Die Verweigerung von Arbeits- oder Ausbildungserlaubnissen durch die Ausländerbehörden auch dann, wenn entsprechende Voraussetzungen vorliegen und der Flüchtling alles richtig gemacht hat, passiert viel zu oft.
  • Mit diesen negativen Entscheidungen werden zahlreiche Firmen, die Flüchtlinge ausbilden und einstellen wollen, verprellt und der Wirtschaft geschadet. 
  • Es zeichnet sich ab, dass in Mittelfranken durch die ZAB Ansbach besonders hart vorgegangen wird.
  • Unsachliches und hartes Verhalten der MitarbeiterInnen der ZAB; schlechtes Erscheinungsbild dieser Behörde, rüde Behandlung; unterschwellige Aggressivität gegenüber Flüchtlingen und HelferInnen
  • Ermessensspielräume werden auch nach dem IMS vom März 2019 nicht besser genutzt als vorher
  • Von gutem Willen ist bei der ZAB sehr wenig zu spüren
  • Unmögliches Verhalten und Hausverbot der ZAB gegenüber Helfern, z. B. Herr Krug, angeführt

Herr Heinz Henninger als Integrationsbeauftragter spricht die

  • Notwendigkeit von Transparenz bei den getroffenen Entscheidungen an; diese fehlt noch zu häufig
  • Es sollte eine Möglichkeit/ein Weg gefunden werden, über gesetzliche oder verfahrensrechtliche Neuerungen bzw. Änderungen zu informieren
  • Schlägt eine Aussprache zwischen ZAB, Sprechergremium des Landkreises und Vertretern der Helferkreise vor
  • Regt einen Gedankenaustausch/Erfahrungsaustausch zwischen Behörden des Landkreises und der ZAB an

Herr Dürr aus DKB hat viele Handwerkerkontakte und spricht an, dass es für ihn und viele Beschäftigte des Mittelstandes völlig unverständlich ist, dass das Potential der Flüchtlinge nicht genutzt wird, um Lehrstellen und Arbeitsplätze besonders auch in Mangelberufen wie Bäcker, Metzger etc. zu besetzen; die Prozesse sind undurchschaubar und unflexibel

  • Er beklagt, dass bei den Behörden unchristlich mit den Menschen umgegangen wird und die Kompetenz der Helferkreise, die die einzelnen Flüchtlinge am besten kennen, nicht gefragt ist

Frau Hoenen 

  • berichtet von ihrer Tätigkeit im Helferkreis DKB und davon, dass viele früher engagierte HelferInnen aus Frust aufhören
  • Sehr viel Arbeit auf wenigen Schultern
  • Beklagt mangelnde Sicherheit und Zuverlässigkeit bei Entscheidungen und häufig nicht nachvollziehbare Entscheidungen
  • Als Helfer rennt man gegen Wände; Austausch würde helfen
  • Spricht die prekäre Sicherheitslage in Afghanistan an; aus humanitären Gründen darf man nicht in dieses Land abschieben; Gefahrenlage dort muss richtig eingeschätzt werden und wird bei Abschiebungen verkannt
  • spricht den konkreten Fall von Ali Hassan Rezai an, der nach mehrfachen Versuchen, eine Ausbildung zu absolvieren, nun endlich Metzger lernen darf
  • speziell eine Passage im Schreiben der ZAB an den Ausbilder wird zur Sprache gebracht: „Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass trotz Genehmigung der Ausbildung bei negativem Abschluss des Asylverfahrens kein Absehen von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zugunsten einer Fortführung der Ausbildung erfolgt.“

Herr Regierungspräsident Dr. Bauer dankt für das offene Gespräch und erläutert, 

  • dass seine Behörde immer das geltende Recht vertritt und immer durchsetzen muss!
  • dass die MitarbeiterInnen der ZAB eine überaus schwierige Arbeit haben; hohe Fluktuation im Bereich der Ausländerbehörde; das geht so weit, dass die Beschäftigten dort nicht selten beschimpft und teilweise bedroht werden, weil Flüchtlingen und HelferInnen die Entscheidungen nicht gefallen; schwere Arbeit vor allem wegen der Kunden, die sich nicht normgerecht verhalten
  • spricht davon, dass unsere Unzufriedenheit mit Entscheidungen unsachlich vorgebracht wird und bedauert besonders, dass die Grünen generell und Martin Stümpfig auf seiner Homepage mit harten Worten die Arbeit der ZAB kritisieren („Beschäftigungslotterie“ in Mfr.; ZAB Mfr. ist eine der schärfsten Behörden etc.)

Er erläutert uns seine Position, die prinzipiell auf dem Boden des Gesetzes steht, zu Beschäftigung und Erlaubnissen.

Spricht zunächst davon, dass wir generell zu hohe Erwartungen hätten. 

Asylverfahren dienen nicht der Behebung des Fachkräftemangels und des Arbeitskräfteproblems und des Problems fehlender besetzter Lehrstellen im Handwerk.

Vorrang haben Aufenthaltsbeendigungen für Geduldete und Asylbewerber, deren Verfahren negativ ausging und wo die Bleibeperspektive gegen Null geht.

Einem abgelehnten Asylbewerber ist Arbeit generell untersagt, es sei denn – Ermessen. Dabei prüft die Behörde, welche Gesichtspunkte für die Erteilung einer Erlaubnis sprechen und welche dagegen sprechen.

Das IMS vom März 2019 bedeutet keinen Spurwechsel zwischen Asylrecht und Erwerbstätigkeit. 

Mitwirkungspflicht bei den Betroffenen lässt sehr zu wünschen übrig; Papiere werden oft nur dann vorgelegt, wenn nichts mehr geht; neu im IMS: Zug- um-Zug-Regelung

Geht ein auf Fragen Kirchenasyl. Behörden akzeptieren das Kirchenasyl; er beklagt, dass es Fälle gab und gibt, wo Kirchengemeinden Entscheidungen des BAMF zu Flüchtlingen, die im Kirchenasyl sind, nicht respektierten – das geht nicht.

Spricht über das „Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ oder auch „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ vom 15.08.2019; in Kraft getreten am 21.08.2019

Das Gesetz hat erhebliche Verschärfungen zur Folge.

Speziell zur Frage von Frau Hoenen bzgl. jetzt erfolgter Ausbildungsgenehmigung Ali Hassan Rezai und dem im Bescheid enthaltenen Absatz…..Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass trotz Genehmigung der Ausbildung bei negativem Abschluss des Asylverfahrens kein Absehen von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zugunsten einer Fortführung der Ausbildung erfolgt“……erläutert Dr. Bauer:

Das Gesetz ist am 21.08.19 in Kraft getreten. Bisher fehlen die Ausführungsbestimmungen der Staatsregierung dazu. 

Unsere Einschätzung: Wird während der Ausbildung sein Asylverfahren negativ abgeschlossen, wird er abgeschoben – ohne Beachtung der 3+2-Regelung; die ist mit dem neuen Gesetz wohl gestorben.

Der Regierungspräsident spricht einige Neuerungen im Gesetz an.

Die Verweildauer in Ankerzentren und Aufnahmeeinrichtungen wird von 6 auf 18 Monate erhöht; in dieser Zeit darf nicht gearbeitet werden. Abweichend davon ist im Paragraph 61 festgehalten:

Eine Beschäftigung kann dann erlaubt werden, wenn z. Bsp. das Asylverfahren nicht innerhalb 9 Monaten nach Antragstellung unanfechtbar abgeschlossen ist oder wenn der Ausländer nicht Angehöriger eines sicheren Drittstaates ist. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist notwendig. Dr. Bauer sieht hier eine Verbesserung. Weitaus mehr Geflüchtete dürften zukünftig arbeiten.

FAZIT DES GESPRÄCHS:

Positiv ist zu bewerten, dass es überhaupt zum Gespräch kam.

Auf Nachfrage zeigt sich der Regierungspräsident positiv dem Vorschlag von Herrn Henninger gegenüber, Austausche zwischen MitarbeiterInnen der ZAB und dem Landratsamt ins Leben zu rufen. Herr Henninger wird darüber mit dem Landrat sprechen und sich kümmern, dass die Austausche zustande kommen.

Mit dem neuen Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird ALLES noch schlimmer werden – hier geht es im Kern um nichts anderes als Integrationsverhinderung um jeden Preis.


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