GBW-Untersuchungsausschuss: Freistaat hätte Wohnungen kaufen können

Gerade im Hinblick auf die angespannten Mietmärkte und die massiven Verluste an sozial gebundenen Wohnungen, war die Privatisierung der GBW-Wohnungen die größte sozialpolitische Fehlentscheidung der letzten Jahrzehnte.

Foto CC0©: Hans; pixabay.com

Die politische Hauptverantwortung liegt hierbei beim damaligen Finanzminister Markus Söder. Zu dieser Einschätzung kam der GBW-Untersuchungsausschuss, der am 10.9.18 seinen Abschlussbericht vorgelegt hatte.

Der Freistaat hätte 2013 die Landesbank-Anteile an der gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft GBW kaufen können, um auf diese Weise preiswerten Wohnraum in öffentlicher Hand zu halten.

Der stellvertretende Vorsitzende des GBW-Untersuchungsausschusses, Thomas Mütze stellte zum Ende des Untersuchungsausschusses fest: „Der Untersuchungsausschuss GBW, dem die CSU noch nicht mal einen Namen gegeben hat, um ihn nicht thematisch zuordnen zu können, hat sich gelohnt, weil wir erfahren konnten, dass die Aussage des damalig verantwortlichen Finanzministers, Markus Söder, schlichte Falschinformationen waren. Die CSU hat immer wieder versucht, die EU zum Sündenbock zu machen, wie sie das immer gerne tut, wenn sie von eigenen Problemen ablenken will.“ Für Thomas Mütze ist ganz klar: „Der politische Wille von Söder und Seehofer, die Wohnungen zu halten, sich konsequent für Mieterinnen und Mieter einzusetzen, hat schlichtweg gefehlt.“

Zusammenfassung des Ergebnisses
  1. Der Freistaat Bayern hätte die GBW erwerben können. Es gab – anders als vom heutigen Ministerpräsidenten Söder behauptet – weder ein direktes noch ein indirektes Verbot der EU.
     
  2. Finanzminister Söder hat sich damals nicht aus rechtlichen, sondern aus politischen Gründen gegen den Erwerb der GBW entschieden. Der Staatsregierungen waren die Renditeerwartungen niedrig, Söder sollte nicht politischer Ansprechpartner für Mieterinnen und Mieter sein und man war der Meinung, Private sollten sich um Wohnungsbau kümmern.
     
  3. Die BayernLB hat von Anfang an aus eigener Initiative mit aktiver Zustimmung der CSU-Staatsregierung der EU-Kommission vorgeschlagen, die GBW AG zu verkaufen. Es gab keine Bemühungen der Staatsregierung, die GBW AG nicht auf die „Verkaufsliste“ zu setzen. Finanzminister Söder hat sich nicht mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit für einen Erwerb durch ein kommunales Konsortium im Bieterverfahren eingesetzt. Die Kommunen waren aus steuer- und kommunalrechtlichen Gründen, aber auch wegen der niedrigen Sozialstandards beim Verkauf und wegen des Zeitplans beim Vergabeverfahren gegenüber privaten Investoren klar benachteiligt.
     
  4. Die Staatsregierung hat eine Übernahme der GBW-AG in eine Staatsbeteiligung abgelehnt. Sie hat gegenüber der EU-Kommission auch zu keinem Zeitpunkt zum Ausdruck gebracht, dass dies ihr Ziel sei. Während des Beihilfeverfahrens wäre eine Übertragung auf den Freistaat möglich gewesen, was die CSU-Regierung nachweislich nicht wollte. Es gab keine ernsthaften Initiativen der Staatsregierung und insbesondere keinen persönlichen Einsatz vom damaligen Ministerpräsidenten Seehofer oder dessen Finanzminister Söder, die GBW in öffentlicher Hand zu halten.
     
  5. Die „Sozialcharta“ ist untauglich, um einen effektiven Mieterschutz auch nur ansatzweise zu gewährleisten.
     
  6. Gerade im Hinblick auf bereits 2013 angespannten Mietmärkte und die massiven Verluste an sozial gebundenen Wohnungen war die Privatisierung der GBW-Wohnungen die größte sozialpolitische Fehlentscheidung der letzten Jahrzehnte im Freistaat. Die politische Hauptverantwortung liegt hierbei beim zuständigen Finanzminister in den letzten 8 Monaten des Beilhilfeverfahrens.
     
  7. Die Gründung der „Bayernheim“ im Jahr 2018 kann diesen massiven wohnungspolitischen Fehlern nicht korrigieren. Unabhängig hiervor zeigt sich aber, dass der Freistaat direkte Verantwortung für Wohnungen übernehmen kann und soll. Dass diese Haltung nicht bereits bei der GBW AG handlungsleitend war, bleibt eine dauerhafte schmerzliche Wunde in der Wohnungsfürsorge des Freistaates.

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