Ein Tag zum Feiern - Zukunft für die Windkraft in Bayern

Der Bundestag hat das "Wind-an-Land-Gesetz" auf den Weg gebracht. Endlich geht es mit der Windkraft voran. Ein Tag zum Feiern – die Staatsregierung hat sehr, sehr viel wieder gut zumachen.

endlich können mehr Windräder in Bayern gebaut werden ©Foto: eigene Aufnahme

Pressemitteilung: Der Bundestag hat heute das "Wind-an-Land-Gesetz" verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird deutschlandweit der Windkraft wieder Schub verliehen. „Ein echter Tag zum Feiern. In Bayern wird nach neun Jahren Begräbnisstimmung endlich wieder frischer Wind wehen. Das Windkraft-Verhinderungsgesetz 10H ist damit Geschichte – es ist endlich geschafft“, freut sich Stümpfig

„Danke an Robert Habeck, danke an die Ampelregierung, dass nun endlich auch in Bayern wieder Windkraft ausgebaut werden kann. Die Söder Staatsregierung hat es aus eigener Kraft nicht geschafft – selbst nicht in dieser zugespitzten Energie- und Klimakrise. Umso mehr freue ich mich über das heute beschlossene Gesetz. Wir brauchen den erneuerbaren Strom so dringend. Für den Klimaschutz und für unsere Loslösung von Gas und Öl“, so Stümpfig. 

In Bayern ist der Verbrauch an Gas und Öl in den letzten 10 Jahren immer weiter gestiegen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien konnte nicht einmal mit dem Mehrverbrauch an Energie Schritt halten. So umfassend hat die Staatsregierung die erneuerbaren Energien ausgebremst. Jetzt gibt es wieder Zukunft für die Windkraft – auch in Bayern.

1/3 des Stromverbrauchs kann durch den Ausbau gedeckt werden

Das Ziel ist ein Zubau von 30 Anlagen in jedem bayerischen Landkreis. So können wir ein Drittel des bayrischen Stromverbrauchs abdecken. Und das ist gerade in den Wintermonaten, wenn die Windkraft ihre Stärke besonders ausspielt, sehr wichtig. Für die Reduktion des Gasverbrauchs, für den Klimaschutz und für niedrige Strompreise. Es gibt heute keine günstigere Form Strom zu erzeugen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren dreifach: durch den Klimaschutz, die Loslösung aus fossilen Abhängigkeiten und günstige Strompreise.  

„Jetzt geht es darum, dass Bayern schnell seine Hausaufgaben macht. Ein 10-Punkte-Sofort-Programm ist umzusetzen. Als Erstes gilt es die bestehenden Flächen zu nutzen, indem in den Vorbehalts- und Vorranggebieten 10H aufgehoben wird. Der zweite zentrale Schritt ist, dass Bayern seinen Planungsverbänden sofort ein Signal sendet um geeignete neue Flächen zu suchen. Das Personal in den Planungsverbänden muss dazu unverzüglich aufgestockt werden. Bayern hat viel aufzuholen. Die Staatsregierung hat sehr, sehr viel wieder gutzumachen. Jetzt muss der Turbo gezündet werden. Lieber spät als nie“, so Stümpfig.

10 Punkte Sofort-Programm für die Staatsregierung

  1. 10H in Vorbehalts- und Vorranggebieten sofort aufheben, wie es Staatsregierung selbst plante.
  2. Planungsauftrag an die 18 regionalen Planungsverbände senden zur Ausweisung von 1,1 % der Planungsfläche bis 2026. 
  3. Studie beauftragen, welche die geeigneten Flächen in den 18 Planungsregionen bis zum Jahr 2032 ermittelt. Grundlage ist die Studie des Bundeswirtschaftsministeriums.
  4. Den Windkrafterlass aus dem Jahr 2016 anpassen – bürokratische und praxisferne Vorgaben für Gutachten streichen.
  5. Genehmigungsbehörden anschreiben und Neuerungen im der Bundesgesetzgebung erläutern (z.B. Detektionssysteme werden Bestandteil des Genehmigungsverfahrens, Vereinheitlichung der zu untersuchenden Vogelarten…).
  6. Personal in regionalen Planungsverbänden um je eine zusätzliche Stelle pro Planungsverband erhöhen.
  7. Landesplanungsgesetz ergänzen (derzeit in der Fortschreibung).
  8. Landschaftsschutzgebiete zur Suche für mögliche Flächengebiete aufnehmen.
  9. Im Verfahren befindliche Vorbehaltsflächen zügig abschließen (Raumordnungsplan muss 2023 wirksam werden - §2 Absatz 1 WindBG).
  10. Landesweite Kampagne für die Windkraft starten – Auftrag an die Landesenergieagentur und Anzahl der Windkümmerer erhöhen.
Fazit

Ein guter Tag für Bayern und ein klarer Arbeitsauftrag für die Söder-Regierung!

→ Wind-an-Land-Gesetz der Bundesregierung

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