12.03.2021

Ehrgeiziges europäisches Lieferkettengesetz

Das Europaparlament fordert nun ein Lieferkettengesetz, das ist viel ambitionierter, konkreter und weitreichender ist als der deutsche Entwurf. Das ist ein großer GRÜNER Erfolg! Gratulation an unsere Europafraktion!
©Foto CCO: ChristophMeinersmann; pixabay.com
Statement unserer Grünen Europaabgeordneten Anna Cavazzini

„Gerade hat das Europaparlament einen Bericht angenommen, in dem es ein ehrgeiziges EU-Lieferkettengesetz fordert. Dass der Bericht so konkrete und weitreichende Forderungen aufstellt, ist ein großer Grüner Erfolg! Denn wir streiten seit Jahren an der Seite der Zivilgesellschaft dafür, dass Unternehmen im europäischen Binnenmarkt für Menschenrechts- und Umweltverbrechen in ihren Lieferketten zur Verantwortung gezogen werden können. 

Nach monatelangen Verhandlungen ist der Bericht ein Meilenstein auf dem Weg zu einem europäischen Lieferkettengesetz und somit zu einer gerechteren Globalisierung! Auch dank unseres Einsatzes fordert das Parlament ein Gesetz,

  • das die Haftung der Unternehmen für ihre gesamte Wertschöpfungskette mit einschließt,
  • das nicht nur für die großen Unternehmen gilt,
  • und das Umweltschutz vollkommen abdeckt.

Unsere fraktionsübergreifenden Forderungen gehen somit viel weiter als das, was der deutsche Kabinettsentwurf vorsieht! So setzt das Europaparlament ein deutliches Zeichen Richtung EU-Kommission, die in den nächsten Monaten einen Gesetzesvorschlag veröffentlichen wird: Wir brauchen endlich verbindliche und durchsetzbare unternehmerische Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt!

Als Schattenberichterstatterin im Handelsausschuss habe ich mich zudem dafür eingesetzt, dass das Europaparlament auch ein Importverbot für Produkte fordert, die mit Zwangsarbeit und moderner Sklaverei in der Verbindung stehen - als zusätzliches handelspolitisches Instrument zum EU-Lieferkettengesetz. Ich freue mich, dass auch diese Forderung nun breit vom Parlament getragen wird.

Der Bericht ist die Basis für die Positionierung des Europaparlaments im anstehenden Gesetzgebungsprozess und schlägt in der Debatte Pflöcke ein, an denen Kommission und Rat so leicht nicht vorbeikommen. Ich werde weiter dafür kämpfen, dass die Kommission nun auch wirklich einen sehr ambitionierten Entwurf vorlegt.

Den Link zur finalen Version des Berichts gibt es noch nicht, aber hier ist eine deutsche Version vor der Abstimmung zu Änderungsanträgen (die Veränderungen waren minimal): https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2021-0018_DE.pdf

Vergleich EP-Vorschlag mit deutschem Gesetz:
  • Im Bericht des Europaparlaments umfassen die Sorgfaltspflichten alle im Binnenmarkt tätigen Großunternehmen sowie börsennotierte KMUs oder KMUs, die in Hochrisikosektoren tätig sind.
    Hingegen soll das deutsche Lieferkettengesetz nur sehr große Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden (ab 2023) und mehr als 1.000 Mitarbeitenden (ab 2024) umfassen. KMUs sind also ausgeschlossen, auch wenn sie in Hochrisikosektoren wie zum Beispiel Textilen aktiv sind.
     
  • Darüber hinaus soll das EU-Gesetz nach Beschluss des Europaparlamentes die gesamte Wertschöpfungskette umfassen und dabei einen risikobasierten Ansatz verfolgen.
    Der deutsche Entwurf wiederum soll für mittelbare Zulieferer nur anlassbezogen gelten.
     
  • Das Europaparlament sieht bei zur Überwachung der Umsetzung nationale Behörden in der Pflicht. Sie müssen Sanktionen für den Fall vorsehen, dass Verpflichtungen nicht eingehalten werden, durch bspw. Verhängen von Geldbußen oder Ausschluss von Unternehmen von der öffentlichen Auftragsvergabe.
    Das ist im deutschen Entwurf ebenfalls vorgesehen.
     
  •  Das EU-Parlament spricht sich dafür aus, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen sollen, dass Unternehmen für Schäden haftbar gemacht werden können, die sie selbst - oder die von ihnen kontrollierte Einrichtungen - verursacht oder zu denen sie beigetragen haben - es sei denn, das Unternehmen kann nachweisen, dass es im Einklang mit der Richtlinie alle gebotene Sorgfalt angewendet hat oder dass der Schaden auch bei Anwendung aller gebotenen Sorgfalt eingetreten wäre.
    Hier ist der größte Unterschied zum deutschen Entwurf, der keine Haftungsregelung vorsieht."

von: Anna Cavazzini MEP https://www.annacavazzini.eu

→ Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 10. März 2021 

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