Dringlichkeitsantrag: Weg frei machen für Bürgerenergie

Antrag 17/11812 vom 8.6.2016: Stopp der geplanten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes; neuer Reformvorschlag: Ausbaukorridor, Beibehaltung des ursprünglichen Fördermechanismus, Berücksichtigung topografischer und klimatischer Unterschiede, faire Verteilung der Finanzierung

©foto:Pixabay.de

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag stellt fest, dass der von der Bundesregierung am 8. Juni 2016 veröffentlichte Kabinettsbeschluss des "Erneuerbare-Energien-Gesetzes" (EEG 2016) nicht geeignet ist, die Energiewende in Deutschland und Bayern zum Erfolg zu führen. Die geplanten Verschlechterungen der Förderbedingungen machen eine von den Bürgerinnen und Bürgern getragene Energiewende unmöglich. Gleichzeitig kann nicht mehr sichergestellt werden, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien in allen Landesteilen erfolgt. Beides schadet letztlich der gesamtgesellschaftlichen Akzeptanz der Energiewende.

Darüber hinaus bekennt sich der Landtag zu den Be- schlüssen der UN-Klimakonferenz in Paris 2015. Diese Beschlüsse werden durch die geplanten Änderungen des EEG 2016 konterkariert.

Die Staatsregierung wird deshalb aufgefordert, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, die geplante EEG-Reform zu stoppen. Sie wird aufgefordert, einen neuen Reformvorschlag auf Basis folgender Kriterien vorzulegen:

  • Der Ausbaukorridor für erneuerbare Energien muss die Beschlüsse der UN-Klimakonferenz widerspiegeln. Das bedeutet eine Vollversorgung mit erneuerbaren Energien in spätestens 20 Jahren.
  • Der ursprüngliche Fördermechanismus des derzeit gültigen EEG wird beibehalten, damit weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger die Chance haben, eine klimafreundliche Energieversorgung mit aufzubauen.
  • Topografische und klimatische Unterschiede innerhalb Deutschlands müssen in der Fördersystematik berücksichtigt werden, damit der jeglicher Art der erneuerbaren Energieerzeugung in allen Landesteilen erfolgen kann.
  • Die Finanzierung der Investitionen in erneuerbare Energien muss fair verteilt werden. Ungerechtfertigte Ausnahmen für Industriebetriebe sind zu streichen.

Den Antrag können Sie hier lesen.

Den Verlauf des Antrags können Sie hier verfolgen unter Eingabe von 17/11812

 


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