Antrag (Drucksache 17/8941): Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes. Anteil an der Nettostromerzeugung, Erhöhung der Zusatzförderung für gasbetriebene Bestandsanlagen, Erhöhung des Bonus für die Umstellung von Kohle auf Gas.
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen und insbesondere im Bundesrat dafür einzusetzen, dass bei der anstehenden Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
- die Zielsetzung festgeschrieben wird, dass bis zum Jahr 2020 insgesamt 25 Prozent der Nettostromerzeugung aus Kraft-Wärme-gekoppelten Anlagen erfolgen soll,
- dass bei der anstehenden Novellierung des Kraft- Wärme-Kopplungsgesetzes die Zusatzförderung für gasbetriebene KWK-Bestandsanlagen auf 2 Cent/kWh erhöht wird,
- dass bei der anstehenden Novellierung des Kraft- Wärme-Kopplungsgesetzes der Bonus für die Umstellung von Kohle auf Gas auf 1 Cent/kWh erhöht wird.
<link https: www.bayern.landtag.de www elantextablage_wp17 drucksachen basisdrucksachen _blank external link in new>Hier den kompletten Antrag lesen.
Der Antrag wurde nach Vorberatung in den Fachausschüssen im Plenum des Landtags am 25.2.2016 abgelehnt.
<link https: www.bayern.landtag.de dokumente drucksachen _blank external link in new>Den genauen Verlauf können Sie hier verfolgen unter Eingabe von 17/8941