Dringlichkeitsantrag: Im Zweifel für die Ausbildung entscheiden!

Der Ermessensspielraum bei der Vergabe der Ausbildungserlaubnisse und Ausbildungsduldungen soll zugunsten der Geflüchteten ausgeschöpft werden.

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Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die verantwortlichen Behörden auf allen Ebenen anzuweisen und darauf hinzuwirken, den gegebenen Ermessensspielraum bei der Vergabe der Ausbildungserlaubnisse und Ausbildungsduldungen zugunsten der Ausbildung und Arbeitserlaubnis der Geflüchteten zu nutzen und insbesondere

  1. Geduldeten ohne derzeitige Rückkehrmöglichkeit in ihre Heimatländer eine Ausbildung nicht zu versagen,

  2. Ausbildungsverträge zu genehmigen, wenn ein Hauptschulabschluss vorhanden ist, und nicht die Genehmigung an überdurchschnittliche Schulnoten zu koppeln,

  3. einen vorläufigen Ausbildungsbeginn zu ermögli- chen, wenn die Beschaffung von Pass-, Geburts- urkunde-, Identitäts- oder Abstammungsurkunden aus manchen Ländern mehrere Monate in Anspruch nehmen,

  4. von Geflüchteten im Asylverfahren die Forderung der Passbeschaffung nicht zugrunde zu legen,

  5. für nicht in Afghanistan geborene Afghaninnen bzw. Afghanen und Afghaninnen bzw. Afghanen ohne männliche Verwandte in Afghanistan praktikable Wege zur Identitätsklärung aufzuzeigen,

  6. Geflüchteten zur Vorbereitung auf eine Ausbildung Praktika zu gestatten,

  7. die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst zu gestatten.

Begründung:

Diesen Sommer wurden etwa 5.000 Absolventinnen und Absolventen der Berufsintegrationsklassen ent- lassen, viele mit Ausbildungsreife. Zudem haben viele, die entsprechende Bildungsqualifikationen aus ihren Heimatländern mitgebracht haben, sich in Sprachschulen ausreichende Deutschkenntnisse an- geeignet. Die erreichten schulischen Abschlüsse sind eine große Erfolgsgeschichte für die jungen Geflüchteten, für die Lehrerinnen und Lehrer, für die Ehren- amtlichen und die Betriebe, die Praktika ermöglicht haben und die Geflüchteten gefördert haben. Viele Betriebe in Bayern haben jungen Geflüchteten bewusst und aufgrund der Erfahrungen bei den Praktika einen Ausbildungsvertrag angeboten.

Gut 3.000 junge Geflüchtete hätten jetzt eine Ausbildung beginnen können, doch nur etwa einem Drittel davon wurde das bislang von den Ausländerbehörden genehmigt. Die Anforderungen an die vorgelegten Dokumente werden von den Ausländerbehörden im- mer weiter erhöht. So werden nur mehr vom afghanischen Außenministerium mit einem Beglaubigungsstempel versehene Tazkira akzeptiert, obwohl viele mit ihrer Tazkira ohne Beglaubigungsstempel eingereist sind.

Da sich Passbeschaffungen und die Beschaffungen von Beglaubigungsstempeln viele Monate hinziehen können und überdies die Mithilfe von männlichen Verwandten erfordert, sollte diesen – wie früher – die vorläufige Ausbildungsaufnahme ermöglicht werden.

Auch sollte bei Genehmigungen der Ausbildungsverträge berücksichtigt werden, dass die Deutschkenntnisse sich in einem Miteinander von Lernen und Arbeit in der Regel spürbar verbessern.

Nächstes Jahr werden 11.000 Schülerinnen und Schüler aus den Berufsintegrationsklassen entlassen werden, viele davon sind bestens geeignet für unsere offenen Ausbildungsstellen. Bei einer derartig hohen Quote von abgelehnten Ausbildungsverträgen in diesem Jahr ist zu befürchten, dass die Bereitschaft der Unternehmen, Praktika zur Verfügung zu stellen, und auch die Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler sinkt und Integration verhindert wird.

Geduldeten, die sich während ihres mehrjährigen Aufenthalts gut integriert haben, und derzeit nicht zurückrückkehren können, ist eine Ausbildung zu gestatten. Die derzeitigen weitreichenden Arbeits- und Ausbildungsverbote kosten den Steuerzahlerinnen bzw. dem Steuerzahler Unmengen an Geld, schädigen die Geflüchteten und machen sie krank.

Den Antrag lesen Sie hier

Den Verlauf des Antrags 17/18254 können Sie hier verfolgen 


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