Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die beiden Blöcke des Atomkraftwerks Gundremmingen stillzulegen, bis die Vorschriften des Kerntechnischen Regelwerks vollumfänglich eingehalten sind, weil einer der drei Stränge des Notkühlsystems nicht erdbebensicher ist und das System der zusätzlichen Nachwärmeabfuhr (ZUNA) keinen adäquaten Ersatz darstellt, da es weder die gleiche Funktion erfüllen kann, noch ein redundantes System darstellt. Zudem besteht das ZUNA auch aus qualitativ schlechteren Bauteilen und hat keinen Zwischenkühlkreislauf.
Begründung:
Wie durch ein Gutachten Prof. Dr. Manfred Mertins bekannt geworden ist, erfüllt das Atomkraftwerk Gundremmingen nicht die Anforderungen die durch das Kerntechnisches Regelwerk Deutschlands gefordert werden. Das Nach- und Notkühlsystem weist erhebliche Mängel auf. Aufgrund der untergesetzlichen Regelungen müssen drei redundante und erdbebensichere Notkühleinrichtungen vorhanden sein. Dies ist in Gundremmingen nicht der Fall.
Von den beiden drei Notkühlsträngen sind lediglich zwei ausreichend gegen das Bemesssungerdbeben abgesichert. Der dritte erfüllt diese Anforderungen nicht. In dem Gutachten wird deutlich dargestellt, dass das ZUNA-System keine ausreichender Ersatz für den unzureichenden Notkühlstrang TH1 darstellt. Die Funktionalität des ZUNA ist deutlich eingeschränkt: es kann nicht in jeder Situation in den Reaktordruckbehälter einspeisen. Das ZUNA-System erfüllt nicht die Anforderungen eines redundanten Systems, weil es in einen der drei bestehenden Stränge einspeist. Die Bauteile des ZUNA erfüllen nicht durchgängig die qualitativen Anforderungen, die an Bauteile des Notkühlsystems gestellt werden, sondern liegen in mehreren Teilen erheblich darunter.
Prof. Dr. Manfred Mertins beutreilte auch ein vom Bundesumweltministerium (BMUB) beauftragtes Gutachten vom Winter 2015/2016. Er stellte fest, dass das BMUB-Gutachten erhebliche Defizite der Gundremminger Atomkraftwerke ebenfalls erkannt hat. Die Bewertung dieser Defizite weist allerdings erhebliche handwerkliche und fachliche Mängel auf und deshalb ist die zentrale Schlussfolgerung des BMUB nicht belastbar.
Den Verlauf des Antrags können Sie hier unter Eingabe von 17/15807 verfolgen