Die Kluft zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund ist noch immer groß – besonders im Hinblick auf Bildungschancen, Ausbildungs- und Erwerbsbeteiligung. Wir Grüne wollen eine gleichberechtigte Teilhabe für alle am gesellschaftlichen Leben erreichen. Dazu hat die Grünen-Fraktion einen Gesetzesentwurf für ein Bayerisches Teilhabe- und Integrationsgesetz eingebracht, der am 08.12.21 in zweiter Lesung im Plenum behandelt und abgestimmt wurde
Unser Gesetzesentwurf stellt dabei klare Integrationsziele und verbindliche Normen für die Förderung von Integrationsangeboten vor und soll eine starke Integrations-Infrastruktur sowie eine Stabstelle dafür in der Staatskanzlei aufbauen. Darüber hinaus wollen wir, dass kommunale Integrationszentren die Aufgaben vor Ort koordinieren – denn die Integration geschieht immer vor Ort, in den Gemeinden! Wir sind sicher, dass Vielfalt und Diversität eine große Bereicherung für Bayern sind. Dies zeigt sich gerade auch im Hinblick auf den Arbeitsmarkt: Ohne die Beschäftigten mit Migrationshintergrund wären systemrelevante Bereiche des öffentlichen Lebens während der Pandemie schon viel früher an existenzielle Grenzen gestoßen.
Leider wurde auch dieser wichtige Gesetzesantrag von CSU und FW Fraktionen am 8.12.21 abgelehnt. Wir bleiben aber dran.