Corona-Tests an Schulen durch Externe werden von Staatsregierung gestoppt - das kann nicht sein! 

Dafür setze ich mich ein: Übergangszeitraum für professionelle Schnelltests an Schulen verlängern oder Gurgel- bzw. Spucktests einführen.

©Foto: Grüne Fraktion Bayern

An vielen Schulen in Bayern werden seit den Osterferien durch Externe (z.B. Apotheken) die Corona Tests vollzogen. Gerade bei den Klassen 1-6 ein Riesen-Vorteil, weil die Tests fachmännisch gemacht werden. Seit dieser Woche wurden sie aber vielfach gestoppt und die Schulen stehen mal wieder vor einem Berg an Problemen. Chaos verursacht ohne Not - und der Staatsminister weicht meiner Frage nur aus.

Ich habe mich mit einem Schreiben an Straatsminister Piazolo gewandt. Ich hoffe, ich kann damit bewirken, dass das Angebot von Hilfeleistungen durch externe Dienstleister verlängert wird.

Das Schreiben im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Staatsminister Piazolo,

ich wende mich an Sie mit der Bitte die Schnelltestungen an Schulen durch externe Dienstleister für mindestens 4 Wochen beizubehalten.

Stellvertretend für mehrere Schulen in meiner Region möchte ich das Anliegen anhand der Schulen in meiner Heimatstadt Feuchtwangen beschreiben. Bereits vor den Osterferien wurde durch die Schulen Gespräche mit der örtlichen Apotheke gesucht, um Schnelltestungen durchzuführen. Dies hat gestern und heute sehr gut funktioniert – sowohl an der Grundschule als auch den weiterführenden Schulen. Diese positiven Erfahrungen sollten auf jeden Fall beibehalten werden, bis die Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte bei der Handhabung der Testungen Routine erlangt haben. Ich bitte Sie deshalb den auf Seite 6 des Rundschreibens vom 9.4.2021 genannten Übergangszeitraum, der noch nicht näher benannt wurde, auf mindestens 4 Wochen festzulegen (Zitat:“…Soweit für den Unterrichtsbeginn am 12.04.2021 bereits Vorkehrungen/Absprachen getroffen wurden, können diese für einen Übergangszeitraum fortgeführt werden."). Bis zur Jahrgangsstufe 6 ist die Handhabung der Selbsttests durch die Schülerinnen und Schüler nicht in der nötigen Korrektheit umsetzbar. Das Stäbchen darf z.B. nicht während der Testung auf dem Tisch abgelegt werden , sonst ist das Ergebnis verfälscht. Es bedarf also durchaus eines gewissen sorgfältigen Umgangs. Das haben die Erfahrungen von gestern und heute bereits gezeigt. Bei den Schülerinnen und Schülern bis zur 6ten. Jahrgangstufe ist entweder die Möglichkeit zur externen Probenahme grundsätzlich fortzuführen oder es sind Gurgel- bzw. Spuckstests einzuführen. 

→ Video der Befragung des Ministers auf YouTube

→ Meine Frage dazu an die Staatsregierung im Plenum des Landtags am 20.4.21

→ Merkblatt für die Erziehungsberechtigten Covidmaßnahmen vom 9.4.21

→ Informationen des Ministeriums zu den Covid-19-Tests an den bayerischen Schulen

→ zu den Seiten des Bildungsteam innerhalb der grünen Landtagsfraktion


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