CETA und TISA auf der Zielgeraden ?

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Aktuelles zu den geplanten Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA.

Am 13. Oktober hat das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren darüber beraten, ob CETA von der Bundesregierung "vorläufig angewendet" werden darf. Über 250.000 Bürgerinnen und Bürger hatten sich den Klagen der Musiklehrerin Marianne Grimmenstein und eines Bündnisses von Campact, dem Umweltinstitut München u.a. gegen das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada angeschlossen.

Karlsruher Richter: drei Auflagen bzgl. CETA

Laut erstem Urteil der Karlsruher Richter darf die Bundesregierung CETA und dessen geplanter "vorläufiger Anwendung" zustimmen; allerdings nur unter drei klaren Auflagen:

Ausstieg muss  möglich sein

So verlangt Karlsruhe erstens von der deutschen Regierung eine Erklärung, dass sie sich bei einem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache einen Ausstieg aus CETA vorbehält.

Noch kein abschließendes Urteil

Zweitens können die Abschnitte des Abkommens, die allein in die Zuständigkeit der EU-Mitgliedsländer fallen, erst nach dem abschließenden Urteil des Gerichts in Kraft treten. In der Hauptsache geht es darum: ist CETA mit dem Grundgesetz vereinbar? Für dieses Urteil brauchen die Richter deutlich mehr Zeit, weshalb es wohl erst in einem oder gar erst zwei Jahren erwartet wird. Bis dahin wird es deshalb u.a. den umstrittenen Investitionsgerichtshof nicht geben.

Mit der noch härteren dritten Auflage haben die Verfassungsrichter eine weitere demokratische Schwachstelle des Vertrags aufgedeckt: CETA sieht die Einrichtung eines "Gemeinsamen Ausschusses" vor, der mit Vertretern Kanadas und der EU besetzt sein soll. Dieser soll den Vertrag interpretieren und auch abändern können. Auf EU-Seite würde der Ausschuss nur vom Rat der Handelsminister kontrolliert werden.

Und hier sagt Karlsruhe Stopp

Die Entscheidungen des Gemeinsamen Ausschusses müssten "hinreichend demokratisch legitimiert" werden, die Kontrolle durch den schwach legitimierten Rat der Handelsminister erfülle dieses Kriterium nicht!

Was bedeutet nun dieses erste Karlsruher Urteil?

CETA darf in der vorliegenden, von Kanada und der EU ausgehandelten Form wegen klarer demokratischer Defizite nicht in Kraft treten!

Sigmar Gabriel und seine EU-Kollegen müssen also nachbessern. Und eine dauerhafte "vorläufige Anwendung" des Abkommens ist verboten.

Wir können CETA also noch stoppen!

Warum setze ich mich weiterhin dafür ein CETA zu stoppen: CETA wäre der Türöffner für US-Konzerne. Viele besitzen Tochterfirmen in Kanada, über die sie dann im Falle von Behinderungen ihrer Pläne und Investitionen europäische Staaten verklagen könnten. Diese Klagen sind inzwischen zu einem profitablen Geschäftsfeld geworden: Große US-Kanzleien haben sich hierauf spezialisiert und die Zahl der von ihnen ausgeheckten Klagen steigt seit Jahren steil an. Beispiel NAFTA, das 1994 in Kraft getretene Freihandelsabkommen zwischen den USA, Kanada und Mexiko:

"Bei beinahe jeder neuen umweltpolitischen Maßnahme gab es von Kanzleien aus New York und Washington Briefe an die kanadische Regierung. Da ging es um chemische Reinigung, Medikamente, Pestizide, Patentrecht. Nahezu jede neue Initiative wurde ins Visier genommen und die meisten haben nie das Licht der Welt erblickt." (*ein kanadischer Regierungsbeamter über das Handelsabkommen NAFTA)

Wie die Organisation medico international u.a. am Beispiel Mexiko und NAFTA zeigt, wirken sich Freihandelsabkommen v.a. auf den Gesundheitsbereich, aber auch auf Umwelt- und Verbraucherschutz etc. eindeutig negativ aus. Konzerne und Investoren wollen mit Abkommen wie CETA, TTIP und TISA ein "Recht auf Profit" festschreiben. Dieses "Superrecht" würde über allen anderen Rechten, auch und gerade elementaren Menschenrechten wie dem Recht auf universellen Zugang zu Gesundheit stehen.

TISA

TISA ist das geplante Abkommen zwischen EU, USA und über 20 weiteren Ländern zur Deregulierung und Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen zur Gesundheits-, Wasser- und Energieversorgung, zu Bildung, Finanzsektor etc...

Interne Verhandlungsdokumente

Vor wenigen Tagen hat Wikileaks interne Verhandlungsdokumente veröffentlicht. Darin fordert die EU entgegen ihrer öffentlichen Aussagen, insbesondere von Ländern des Südens die Liberalisierung aller öffentlichen Dienstleistungen und möglichst uneingeschränkten Zugang für ausländische Unternehmen. So verlangt Brüssel von Chile die Liberalisierung von Post, Telekommunikation und Abfallentsorgung. Sieben weitere lateinamerikanische Staaten sollen gesetzliche Bestimmungen abschaffen, so dass Privatisierungen kommunaler Wasserversorgung, auch wenn sie sich als schädlich für Verbraucher oder Umwelt erwiesen haben, nicht wieder rückgängig gemacht werden können!

Die 50 an TISA beteiligten Staaten sind sich wohl schon so weit einig, dass das Abkommen ohne Information der Bürger*innen schon Anfang Dezember 2016 (!) verabschiedet werden soll. Auch hier ist also die kritische Öffentlichkeit wieder dringend gefordert!

CETA

CETA soll sogar schon am 27.10. feierlich unterzeichnet werden. Anfang 2017 könnten dann die Teile, die nur in EU-Kompetenz fallen, vorläufig in Kraft treten. Allerdings fehlt noch die Zustimmung Belgiens, Rumäniens und Bulgariens. Und auch unser 2017 anstehende Volksentscheid in Bayern zu CETA kann das Abkommen noch verhindern!

(*) medico international: "Recht auf Profit? Wie Investitionsschutz- und Freihandelsabkommen Armut, Hunger und Krankheit fördern", September 2016, Hg.: Forum Umwelt und Entwicklung, Berlin, Seite 15 

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