Berichtsantrag Detektionssysteme für Vogelarten an Windkraftanlagen

Detektionssysteme sind ausgezeichnete technische Möglichkeiten, um den Vogelschutz zu verbessern und gleichzeitig die Windkraft auszubauen. Bisher werden sie von den Genehmigungsbehörden nicht anerkannt - warum??

Biogasanlage
©Foto CC0:kie-ker; pixabay.com
Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag über Detektionssysteme für schlaggefährdete Vogelarten durch Windkraftanlagen und deren Weiterentwicklung zu berichten. Dabei ist insbesondere auf folgende Fragestellungen einzugehen:

  1. Welche Detektionssysteme können für die Erkennung schlaggefährdeter Vogelarten eingesetzt werden?
  2. Welche unterschiedlichen Typen von Detektionssystemen sind entwickelt?
  3. Sind Detektionssysteme bereits als Schutzmaßnahme auf Ebene der Genehmigungsbehörden anerkannt?
  4. Was muss getan werden, damit dies erfolgt?
  5. Welche Fortschritte haben Detektionssysteme in den letzten Jahren erfahren?
  6. Inwieweit sind sie erprobt?
  7. Welche Studien liegen hier vor?
  8. Welche technischen Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit eine Gefährdung für schlaggefährdete Vogelarten weitgehend ausgeschlossen werden kann?
  9. Für welche Vogelarten liegen Ergebnisse vor?
  10. Für welche werden diese erst noch erarbeitet?
  11. In welcher Zeit kann eine moderne Windkraftanlage in den Trudelmodus heruntergefahren werden?
  12. In welcher Entfernung können schlaggefährdete Greifvögel erkannt werden?
Begründung:

Technische Entwicklungen in den letzten Jahren bieten Verbesserungen beim Vogelschutz an Windenergieanlagen. Speziell in den vergangenen zwei bis drei Jahren war die Weiterentwicklung verfügbarer Detektionssysteme für schlaggefährdete Vogelarten durch Windkraftanlagen sehr groß. Diese technischen Möglichkeiten sollen genutzt werden, um den Vogelschutz zu verbessern und gleichzeitig die Windkraft auszubauen.

→ Den Antrag können Sie hier als pdf laden

→ Den Verlauf in den Gremien können Sie hier verfolgen - Antragsnummer 18/14788

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