Bayern schiebt ab

Bei der erneuten Sammelabschiebung Ende Februar wird deutlich: den Behörden ist der Blick für die Verhältnismäßigkeit längst verloren gegangen. Zynisch, die Kommentare von Innenminister Joachim Hermann.

Von wegen "Willkommen" ©Foto: kwol; pixabay.com

Anlässlich der Sammelabschiebung per Flieger war von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zu hören: „Mit jeder konsequenten Abschiebung setzt der Rechtsstaat ein Zeichen. Gefährder, Straftäter und hartnäckige Identitätsverweigerer stellen ein klares Sicherheitsproblem in unserem Land dar. Es ist die Aufgabe des Rechtsstaats, seine Bürger zu schützen und die Abschiebung gerade dieser Personengruppen mit Nachdruck durchzusetzen.“

Abschiebungen dürfen nicht mehr angekündigt werden, und dennoch wird Flüchtlingen der Vorwurf gemacht, sie seien am Tag der Abschiebung nicht angetroffen worden und somit untergetaucht. Ärztliche Atteste müssen enorme Anforderungen erfüllen, und werden zugleich im Zweifel vom Tisch gewischt mit dem Argument, bei der Abschiebung sei ein Arzt am Flughafen oder an Bord des Abschiebefliegers. Das lese ich auch immer wieder in Stellungnahmen des Innenministeriums zu im Landtag eingereichten Petitionen.

Besonders schändlich:

Die Zentrale Ausländerbehörde Mittelfranken sucht nach ÄrztInnen, die im Zweifel kurz vor der Abschiebung ein gegen die Abschiebung gerichtetes Gutachten von KollegInnen entkräften können. Dass dieser Aufruf der Behörde anstandslos zum Beispiel vom ärztlichen Kreisverband Nürnberg weitergeleitet wurde, sagt viel darüber aus, wie weit sich die angebliche Notwendigkeit vom „konsequent abschieben“ gesellschaftlich verbreitet hat.

Beim Thema Flüchtlinge geht es der bayerischen Regierung offensichtlich nur noch darum, Rechte vorzuenthalten, Flüchtlinge, Ehrenamtliche, ArbeitgeberInnen zu entmutigen, erst mal abzuschieben und nur zu integrieren, wenn man nicht abschieben kann.

Der Fall Zia

Der Fall von Zia belegt eindeutig, dass die Vorwürfe der Behörden oftmals nicht haltbar und tatsächlich konstruiert sind. Wie der bayerische Flüchtlingsrat recherchierte, wurden beim Abschiebeflug am 23.01.18 von vermutlich 15 vorgesehenen Fällen fünf durch gerichtliche Entscheidungen gestoppt. Das deutet darauf hin, dass den Behörden der Blick für die Verhältnismäßigkeit längst verloren gegangen ist.

Wir werden auch weiter gegen solche Praktiken vorgehen, denn diese sind schlicht nicht hinnehmbar.

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