Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert im Bereich des Vogelschutzes und der Förderung der Windkraft innovative Wege zugehen und führt einen Praxischeck für moderne Kamerasysteme zur Erkennung schlaggefährdeter Vogelarten durch. Anhand von zehn ausgewählten Pilotprojekten werden wissenschaftliche Erkenntnisse über die vorgesehenen Detektionssysteme gewonnen, um Folgerungen für eine feste Etablierung dieser Systeme in Bayern abzuleiten. Die Ergebnisse werden anschließend veröffentlicht und der bayerische Windkrafterlass erneuert, um bürokratische Hürden anzubauen. In die Auswahl werden sowohl bestehende als auch geplante Windkraftprojekte einbezogen.
Begründung:
Moderne Kamerasysteme können schlaggefährdete Vogelarten (Rotmilan, Seeadler, Schwarzstorch u.a.) erkennen, sodass sich die Windkraftanlage bei Annäherung in den sogenannten Trudelmodus schaltet. Dadurch wird die Tötungsgefahr für die anfliegenden, schlaggefährdeten Vogelarten signifikant reduziert. Positive Praxiserfahrungen wurden in der Schweiz und in Niedersachsen gesammelt. Ebenso in Projekten in Baden-Württemberg. Im Landkreis Hohelohe wurde im Windpark Weißbach die innovativen Detektionssysteme in den Genehmigungsbescheid aufgenommen und als Vogelschutzsystem behördlich anerkannt.
Im Berichtsantrag auf Anfrage der grünen Landtagsfraktion auf Drucksache 18/14788 wird nach Auskunft der Staatsregierung zur allgemeinen Anerkennung innovativer Detektionssysteme die geringe Zahl der Praxiserfahrungen als größtes Hemmnis angesehen. Somit wird in Bayern bisher damit fortgefahren, dass auch seltene Durchflüge während der Kartierung zu einem Genehmigungsausschluss führen. In anderen Fällen werden umfassende Abschaltzeiten notwendig, welche die betroffenen Projekte häufig unwirtschaftlich machen. Bei Anwohnern führen dies zu einer Verringerung der Akzeptanz, wenn trotz Windaufkommen Anlagen stillstehen. In vielen Fällen könnten diese Abschaltzeiten stark reduziert werden und damit die Erzeugung von Windstrom erhöht und gleichzeitig der Vogelschutz sogar noch verbessert werden. Die bestehende Praxis sollte deshalb geändert werden, denn die innovativen Kamerasysteme können hier Abhilfe schaffen.
Die Kreisverwaltungsbehörden benötigen die Rückendeckung durch das bayerische Umweltministerium, damit Detektionssysteme Eingang in die Genehmigungsbescheide finden können. Die Staatsregierung sollte sich Innovation und Fortschritt nicht verweigern und zur Anerkennung der Systeme beitragen, indem zehn Pilotprojekte an Windkraftprojekten bzw. an bestehenden Projekten ermöglicht werden. Die Pilotprojekte sollen 2021 festgelegt werden und starten. Eine Zwischenauswertung der Ergebnisse erfolgt nach 6 Monaten. Die Endauswertung nach 12 Monaten. Bei positiven Ergebnissen werden die Systeme breit anerkannt. Der Vogelschutz wird so weiter gefördert und gleichzeitig aktiver Klimaschutz betrieben.
- Den Antrag können Sie hier als pdf laden
- Den Verlauf in den Gremien können Sie hier verfolgen, Antrag 18/18379