Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Abschaffung der windkraftfeindlichen 10H-Regelung in Art. 82 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) mit sofortiger Wirkung einzuleiten und zu einer starken regionalplanerischen Steuerung des Windenergieausbaus zurückzukehren. Starre, bei der Anwendung fachlich oftmals unfundierte Abstandsregelungen sind – egal ob auf Bundes- oder Landesebene – abzulehnen.
Begründung:
Unsere Jugend und immer weitere Teile der Bevölkerung gehen auf die Straße für mehr Klimaschutz. Unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler appellieren an die Regierungen in Bund und Freistaat, endlich den Hebel umzulegen, um die schlimmsten Auswirkungen der Erdüberhitzung abzuwenden. Gleichzeitig legt die CSU sowie das sogenannte Klimakabinett der Bundesregierung groß angekündigte Eckpunktpakete vor, die den Prognosen nach entweder keine Wirkung entfalten, die Verantwortungen in die Zukunft verschieben oder auf andere Ebenen abwälzen. Gleichzeitig bleiben klimaschädliche Subventionen in Milliardenhöhe unangetastet. Der Landtag ist deshalb aufgerufen, unverzüglich konkrete und wirksame Maßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasen einzuleiten.
Dazu gehört an vorderster Stelle die Abschaffung der windkraftfeindlichen 10H-Regelung, die den Ausbau der Windenergie in den vergangenen Jahren vollkommen zum Erliegen gebracht hat. Die Überlegungen auf Bundesebene, allgemeine und starre Abstandsregelungen einzuführen, sind ebenfalls abzulehnen. Dadurch würde die ohnehin schwierige Standortsuche noch weiter verkompliziert. Gleichzeitig wird die Akzeptanz selbst nach Einschätzung des zuständigen Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat durch starre Regelungen nicht gesteigert (BT-Drs. 19/3053).
So gut wie alle angekündigten Maßnahmen der Staatsregierung – von der Wasserstoffstrategie bis zur Batteriezellproduktion – ergeben keinen Sinn, wenn die Grundlage fehlt: sauberer, erneuerbarer Strom. Als größtes Flächenland muss Bayern deshalb endlich die Blockade beim Ausbau der Windenergie beenden.
⇒ Den Verlauf in den Gremien können Sie hier unter Angabe der Dokumenten-Nummer 18/4073 verfolgen