Antrag: Wärmewende jetzt – Sanierungsfahrpläne für staatliche Gebäude erstellen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept mit Sanierungszielen für den staatlichen Gebäudebestand zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2028 vorzulegen.

Bei der Einsparung von Energie besteht dringender Handlungsbedarf ©Bild: MVOPro; pixabay.com
Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept mit Sanierungszielen für den staatlichen Gebäudebestand zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2028 vorzulegen. Darauf basierend sollen unter Einbezug des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) Sanierungsfahrpläne erstellt und veröffentlicht werden, die eine zielorientierte Abarbeitungsreihenfolge der erforderlichen Gebäudesanierung für das jeweilige Gebäude bzw. den Gebäudekomplex aufzeigen. Bei der Erstellung der Sanierungsfahrpläne ist zudem zu prüfen, inwiefern Dächer und Fassaden der Gebäude für die Nutzung von Photovoltaik und Solarthermie – auch in Kombination mit Gebäudebegrünung – genutzt werden können.

Begründung:

In Bayern herrscht Stillstand beim Klimaschutz. Die Gesamtmenge der energiebedingten CO2-Emissionen ist in Bayern von 77,5 Mio. t im Jahr 2018 auf 79,3 Mio. t im Jahr 2019 sogar angestiegen. Der Bereich Wärme ist in Bayern für 35 % der gesamten CO2-Emissionen verantwortlich. Während bei der Stromversorgung zumindest rund die Hälfte aus erneuerbaren Quellen stammt, dominieren bei der Wärme noch eindeutig die fossilen Energien: knapp 80 % der Wärmeversorgung wird von fossilen Energieträgern, vor allem Heizöl und Erdgas, getragen mit sehr hohen CO2-Emissionen. Seit 2018 ist sogar eine Abnahme des Anteils erneuerbarer Energien festzustellen. Und auch beim Wärmeverbrauch insgesamt ist in Bayern in den letzten 10 Jahren kaum eine Reduktion zu verzeichnen. Hier besteht also dringender Handlungsbedarf sowohl bei der Einsparung von Energie als auch beim Ausbau erneuerbarer Quellen für die Wärmeversorgung. Gerade im Gebäudebereich schlummert ein enormes Potential zur Einsparung von Treibhausgasen und von Rohstoffen. Die Potentiale zur Einsparung gilt es endlich zu nutzen, sonst werden die Klimaziele nicht erreicht. Gleichzeitig bestätigt die Energiepreisekrise und die Abhängigkeit von russischen Energieimporten die Notwendigkeit einer klimaneutralen Energieversorgung. Der Einstieg in die Unabhängigkeit kann nur gelingen, wenn wir endlich die Wärmewende mit konkreten Maßnahmen voranbringen. Um das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2040 zu erreichen, ist eine Kombination aus Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbare Energien notwendig. Eine entscheidende Rolle hierbei spielt die Sanierung des Gebäudebestandes. Gerade dem staatlichen Hochbau mit seinen rund 11.000 Gebäuden kommt hier eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion zu, so wie es auch Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) vorsieht. Deshalb soll für den staatlichen Gebäudebestand unter Berücksichtigung des Bauwerkszuordnungskatalogs (BWZ-Katalog) und der Baualtersklassen ein Gesamtkonzept mit Sanierungszielen vorgelegt werden, aus denen dann gebäudeindividuelle energetische Sanierungsfahrpläne zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung erstellt und veröffentlicht werden. Diese sind von den jeweils zuständigen Ressorts zu erarbeiten und sollen neben einer Priorisierung von Sanierungsmaßnahmen, Einsparpotenziale und und Kostenschätzungen beinhalten. Ausgenommen hiervon sind Gebäude, die mindestens der Energieeffizienzklasse B genügen (vgl. GEG – Gebäudeenergiegesetz) und Gebäude, die nur zum vorübergehenden Aufenthalt bestimmt sind (z.B. Lager, Ställe etc.) Bei der Erstellung der Sanierungsfahrpläne ist zudem zu prüfen, inwiefern Dächer und Fassaden für die Nutzung von Photovoltaik und Solarthermie genutzt werden können, auch in Kombination mit Maßnahmen zur Gebäudebegrünung.

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