Antrag: Sonnenenergie in Bürgerhand – EU-Vorhaben jetzt umsetzen

Der Eigenverbrauch, die Speicherung und der Nachbarschafts-Handel (peer-to-peer-Handel) von Strom aus Solaranlagen mit einer Leistung von kleiner als 30 Kilowatt soll von jeglichen Entgelten und Abgaben befreit werden.

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Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung setzt sich auf allen Ebenen dafür ein, dass die vom Rat der Europäischen Union, EU-Kommission und EU-Parlament im Trilog beschlossenen Verbesserungen für Strom- Prosumenten (Produzent*innen und Konsument*innen in einer Person) bis zum Jahr 2019 in bundesdeutsches Recht umgesetzt werden.

Konkret soll der Eigenverbrauch, die Speicherung und der Nachbarschafts-Handel (peer-to-peer- Handel) von Strom aus Solaranlagen mit einer Leistung von kleiner als 30 Kilowatt von jeglichen Entgelten und Abgaben befreit werden.

Begründung:

Die Energiewende hat die vollständige Versorgung mit Erneuerbaren Energien in allen Sektoren zum Ziel. Sonne und Wind werden das Rückgrat dieser neuen Energiewelt sein.

Im Zuge der Sektorenkopplung werden nicht nur die klassischen Strombereiche bedient, sondern zunehmend auch der Wärme- und Verkehrsbereich. Der Ausbaubedarf der Erneuerbaren Energien und Erzeugungsanlagen im Strombereich ist deshalb sehr hoch.

Der vom Rat der Europäischen Union, der EU-Kommission und des EU-Parlaments im sog. Trilog beschlossenen Verbesserungen für Prosumenten, also für Erzeuger*innen und Verbraucher*innen von Strom in einer Person, ist hier wegweisend. Mit kleinen Photovoltaikanlagen auf den Hausdächern können enorme Strommengen erzeugt und direkt verbraucht werden, ohne einen einzigen Eingriff in die Landschaft. Gerade in verdichteten Siedlungsräumen, wo bisher nur wenige Prozent des eigenen Strombedarfs erneuerbar gedeckt wird, wäre das Potenzial sehr groß. Hohe Effizienz bei gleichzeitig niedrigen Kosten wird durch diese verbrauchsnahe und dezentrale Erzeugung erreicht.

Diese umwelt- und bürgerfreundliche Art der Stromerzeugung muss nach den Plänen der EU bis zum Jahr 2021 in bundesdeutsches Recht umgesetzt werden. Aufgrund der sich enorm verstärkenden Erdüberhitzung und deren negativer Folgen ist eine deutlich frühere Umsetzung dringend geboten. Die Staatsregierung soll sich dafür einsetzen, dass die Regelung bereits im Laufe des kommenden Jahres in bundesdeutsches Recht umgesetzt wird.

→ Den Antrag finden Sie hier als PDF

→ Über den Verlauf des Antrags 17/23194 können Sie sich hier informieren. 

 


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