Antrag: Reform der Energiebesteuerung – Wechsel zu CO2- Abgabe

Beantragt wird die Einführung einer einheitlichen nationalen CO2- Abgabe, die sich am CO2-Gehalt des Energieträgers orientiert und die bisherige Energiebesteuerung ersetzt. 


©foto: Hans_pixabay.com

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag stellt fest:

Die Klimapolitik der letzten Jahre in Deutschland und in Bayern ist nicht geeignet um die selbst gesteckten nationalen Ziele zu erreichen.

Um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen, insbesondere die Erderwärmung auf 2°C (bzw. 1,5°C) zu begrenzen, sind verstärkte Anstren- gungen in Deutschland und in Bayern notwendig.

Es ist nicht zielführend, dass die Nutzung fossiler Energien in Deutschland immer noch mit mehreren Milliarden Euro subventioniert wird.

Es ist auch nicht zielführend, dass die Steuern, Abgaben, Entgelte und Umlagen auf Strom wesentlich höher sind als bei Heizöl, Erdgas, Diesel oder Benzin, obwohl Strom zunehmend aus erneuerbaren Quellen stammt.

Das Europäische Emissionshandelssystem wird ohne grundlegende radikale Veränderungen auf absehbare Zeit keinen ausreichenden Beitrag zur Treibhausgas- emission erbringen.

Der Landtag unterstützt die Position der Task Force des G20-Gipfels „Climate Policy and Finance“, wo- nach CO2-Emissionen einen festen und perspektivisch steigenden Preis haben sollen.

Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene für eine grundsätzliche Reform der Energiesteuern einzusetzen und dabei folgende Ziele zu verfolgen:

  • Einführung einer einheitlichen nationalen CO2- Abgabe, die sich am CO2-Gehalt des Energieträgers orientiert und die bisherige Energiebesteuerung ersetzt,
  • Die Reform der Energiebesteuerung soll für den Staat zunächst einnahmenneutral sein,
  • Abschaffung der Subventionierung des Verbrauchs fossiler Energieträger,
  • In den Folgejahren soll die CO2-Abgabe geplant in Schritten angehoben werden, mit dem Ziel für zu- künftige Investitionen klare Rahmenbedingungen hinsichtlich der energiesteuerlichen Belastung zu haben und den Umstieg auf erneuerbare Energien zu unterstützen.

Begründung:

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 die Treibhausgasemissionen um 40 Prozent (im Vergleich zu 1990) zu senken. Von diesem Ziel ist Deutschland aktuell noch weit entfernt. Wenn in den kommenden drei Jahren nicht entschlossenere Klimaschutzmaßnahmen ergriffen werden, wird dieses Ziel nicht erreicht werden.

Die Klimapolitik der Vergangenheit hatte verschiedene Mängel. Einer dieser Mängel liegt in der unterschiedlichen Belastung verschiedener Energieträger durch Steuern und Abgaben, sowie in einer Fülle von Befreiungstatbeständen, die zu milliardenschweren Subventionen für Stromgroßverbraucher führen. Das Ungleichgewicht der Besteuerung der einzelnen Energieträger ist groß. So ist der Stromverbrauch im Vergleich zu Heizöl oder Erdgas mit deutlich höheren Steuern, Abgaben und Umlagen belastet. Dies zeigt sich auch im europäischen Vergleich: Während der Strompreis überdurchschnittlich hoch ist, ist der Preis für Heizöl deutlich unterdurchschnittlich.

Ein weiterer Grund ist, dass der europäische Emissionshandel bisher kaum klimapolitische Wirkung entfacht hat. Der ursprünglich angestrebte Preis in der Größenordnung von etwa 30 Euro/Tonne CO2 wird seit Jahren nicht erreicht. Es wurden zu viele Emissi- onszertifikate ausgegeben und sie werden weiterhin größtenteils kostenlos ausgegeben. Auch auf Jahre hinaus rechnet niemand damit, dass sich der Zertifikatepreis seinem damaligen Ziel annähert. Daher haben schon eine Vielzahl von europäischen Ländern zusätzlich zum Emissionshandel eine nationale CO2- Abgabe eingeführt. Der französische Staatspräsident hat nun einen europäischen CO2-Mindestpreis in Höhe von 30 Euro/Tonne vorgeschlagen.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland führt nicht automatisch zu einer CO2-Reduktion, da nicht im gleichen Umfang die Produktion aus fossilen Kraftwerken zurückgeht. Stattdessen steigt der Stromexport von Jahr zu Jahr weiter an – auch weil Nachbarländer eine CO2-Abgabe erheben und der dort erzeugte Kohlestrom deshalb teurer ist. Deutschland unterläuft somit auch die Klimaschutzbemühungen der Nachbarländer.

Ein einheitlicher CO2-Preis wäre aus ökonomischer Sicht die effizienteste Strategie für einen wirksamen Klimaschutz. Er würde die sogenannten Sektorenkopplung zwischen Stromversorgung, Verkehr und Wärme vereinfachen und gerechter gestalten.

Eine einheitliche Energiebesteuerung nach den CO2- Emissionen hätte auch für Bayern Vorteile. Sie würde den bayerischen Gaskraftwerken Wettbewerbsvorteile gegenüber den Kohlekraftwerken verschaffen und damit würde mehr Strom direkt in Bayern produziert werden.

Mit dem Wechsel zur CO2-Abgabe soll das Gesamtsteueraufkommen nicht erhöht werden. Es geht darum, durch die veränderte Besteuerungsgrundlage Verzerrungen im jetzigen System der Energiebesteuerung zu beseitigen.

Zur Erreichung einer langfristigen Treibhausgasreduktion ist eine kontinuierliche und vorhersehbare Steigerung dieser CO2-Abgabe nötig. Dadurch wird Planungssicherheit geschaffen und es werden Anreize für Investitionen gesetzt. Über die Verwendung der Einnahmen durch diese CO2-Abgabe kann getrennt entschieden werden. Da aber parallel mit der höheren CO2-Abgabe auch die CO2-Emissionen sinken werden, ist nicht mit steigenden Steuereinnahmen zu rechnen.

Den Antrag lesen Sie hier

Den Verlauf des Antrags können Sie hier verfolgen unter Eingabe von 17/17972


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