Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Ausbau von großen Solarparks in benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten stärker zu unterstützen und dafür die Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) zu ändern. Statt bisher 30 Projekte pro Kalenderjahr sollen künftig 600 Megawatt freigegeben werden.
In §1 Satz 1 AVEn wird die Zahl 30 durch 600 Megawatt ersetzt. Die neue Fassung lautet:
“Abweichend von § 37c Abs. 1 Satz 1 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2017) können auch Gebote für neue Freiflächenanlagen auf Flächen nach §37 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. h und i EEG 2017 bezuschlagt werden. Wird erstmals durch einen Zuschlag zu einem solchen Gebot die Grenze von 600 Megawatt pro Kalenderjahr zu installierender Leistung für bezuschlagte Gebote erreicht oder überschritten, dürfen in diesem Kalenderjahr keine weiteren Gebote dieser Art bezuschlagt werden."
Begründung:
Zum Erreichen der Klimaziele von Paris ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien entschieden voranzutreiben. Die heutigen Ausbauzahlen für Wind und Sonne in Bayern hinken diesen Zielen stark hinterher, obwohl die Staatsregierung für den Ausbau großer Solarparks die vom Bund eingeräumte Möglichkeit nutzt, die Errichtung in benachteiligten landwirtschafltichen Gebieten zuzulassen.
Die Staatsregierung beschränkt den Bau solcher Anlagen allerdings auf höchstens 30 pro Jahr. Dieses Kontingent wurde sowohl 2017 als auch 2018 voll ausgeschöpft. In 2019 war das Kontongent bereits nach der zweiten Ausschreibungsrunde zum 01. März ausgeschöpft. Mit ziemlicher Sicherheit findet der weitere Ausbau von Solarparks also für das restliche Jahr nicht in Bayern statt.
Mit der Umstellung der Freigabe von Projekten auf die tatsächlich installierte Leistung wird sichergestellt, dass durch den Zubau die bayernweit installierte Leistung tatsächlich im gewünschten Maß steigen kann. Nach der bisherigen Regelung besteht nämlich die Gefahr, dass zwar 30 Projekte bezuschlagt werden können, die Steigerung der installierten Leistung aber gering ausfällt, wenn es sich bei diesen Projekten um eher kleine Vorhaben im unteren einstelligen Megawattbereich handelt.
→ Den Antrag finden Sie hier als PDF
→ Über den Verlauf des Antrags können Sie sich hier unter Eingabe der Dokumentnummer 18/2142 informieren
Anmerkung: Am 6. Juli 2019 ist die Söder-Regierung mit den Beschlüssen zur Energiepolitik bei der Ausweitung der Freiflächenfotovoltaik einer Forderung der Landtags-Grünen nachgekommen, die sie vor wenigen Wochen im Landtag unseren Antrag abgelehnt hatten.