Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen (Bundesregierung, Bundesnetzagentur, bayerische Stromversorger) dafür einzusetzen, dass das Angebot von Strom und die Nachfrage nach Strom besser in Ausgleich gebracht werden.
Hierzu bedarf es auf der Erzeugungsseite Veränderungen im Kraftwerkspark. Insbesondere müssen wenig flexible (in früheren Zeiten als Grundlastkraft- werke bezeichnete) nukleare und fossile Stromerzeugungsanlagen aus dem Markt genommen werden, da sie wesentlich für negative Strompreise und für erhöh- te Kosten beim Netzbetrieb verantwortlich sind.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich daher verstärkt für einen beschleunigten Atomausstieg und für eine rasche Abschaltung von Braunkohlekraftwerken einzusetzen.
Begründung:
Angesichts wachsender Einspeisung volatiler erneuerbarer Energien aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen stellen wenig flexible Atom- und Braunkohlekraftwerke eine zunehmend kostspielige Behinderung des Strommarkts dar. Da diese nuklearen bzw. fossilen Kraftwerke teils aus rein technischen Gründen nur beschränkt auf den Markt reagieren können (Mindest- last) oder teils auch aus technisch-ökonomischen Gründen weiterbetrieben werden (weil ein Abfahren der Anlage für eine längere Stillstandszeit sorgen würde) führen diese wiederholt zu negativen Strom- preisen einerseits, und andererseits zu erhöhten Kosten durch Redispatchmaßnahmen und Einspeisemanagement, die die Stromkunden unnötig durch erhöhte Netzentgelte belasten.
Über diesen Effekt ist bereits mehrfach berichtet worden, insbesondere in den Windausbaugebieten im Norden und Osten Deutschlands in Zusammenhang mit den dort befindlichen Atomkraftwerken (z. B. Brokdorf, Emsland), dem Steinkohlekraftwerk Moorburg bei Hamburg oder mit den Braunkohlekraftwerken bei den ostdeutschen Tagebauen.
Dieser Effekt tritt keineswegs nur in den Windausbau- gebieten Norddeutschlands auf, sondern auch in Bayern. Im aktuell jüngsten „Quartalsbericht zu Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen“ der Bundesnetzagentur wird die Stromleitung zwischen Altheim (bei Landshut) nach Simbach a. Inn sogar als die Leitung in Deutschland benannt, die am dritthäufigsten von strombedingten Redispatchmaßnahmen betroffen ist. Da Altheim in unmittelbarer Nachbarschaft zum Kernkraftwerk Isar 2 liegt, wird deutlich, dass die Einspeisung von Atomstrom aus Isar 2 wesentlich mitverantwortlich ist für den Redispatchaufwand im Zusammenhang mit dieser Leitung.
Daneben gibt es noch den „gewöhnlichen“ Effekt, dass die Stromproduzentinnen bzw. Stromproduzenten ihre Anlagen rein betriebswirtschaftlich betreiben, aber die Kosten für die dadurch erforderlichen Netzstabilitätsmaßnahmen von den Stromkunden getragen werden müssen. Damit werden der Gesamtgesellschaft unnötigerweise Kosten aufgebürdet zum Wohl einzelner Kraftwerksbetreiber. Dies ist besonders ärgerlich, wenn diese Kraftwerksbetreiber durch Emissionen von Treibhausgasen oder Atommüllproduktion die Gesamtgesellschaft noch zusätzlich belasten.
→ Den grünen Dringlichkeitsantrag finden Sie hier als PDF!
→ Über den Verlauf des Antrags 17/22747 können Sie sich hier informieren.