Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich bei den bayerischen Stromversorgern verstärkt für die Einführung lastvariabler Tarife einzusetzen, die die aktuelle Einspeisung von Strom aus erneuerbaren volatilen Quellen (Solar- und Windstrom) berücksichtigen. Zusätzlich soll die Staatsregierung sich dafür stark machen, dass das Energiewirtschaftsgesetz dahingehend geändert wird, dass die Stromversorgungsunternehmen verpflichtet werden solche lastvariable Tarife anzubieten.
Begründung:
Angesichts der zunehmenden Volatilität der Stromeinspeisung durch Erneuerbare Energien werden Lastmanagementmaßnahmen immer wichtiger. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind alle Stromversorger verpflichtet, zeit- oder lastvariable Tarife anzubieten. Die Mehrzahl der Unternehmen hat jedoch lediglich zeitvariable Tarife eingeführt; viele davon orientieren sich noch an der alten Tag/Nachtregelung. In der realen Energieversorgung spielen für die Netzstabilität Tag/Nachtzeiten und Wochentage eine zunehmend untergeordnete Rolle. Bedeutender ist das aktuelle Angebot an Solar- und/oder Windenergie. Mit lastvariablen Tarifen, die sich am Stromangebot aus erneuerbaren Energiequellen orientieren, erhalten die Endkunden Preissignale, die zu Spitzenlastzeiten verbrauchssenkend und bei einem hohen Angebot an Solar- und Windstrom verbrauchssteigernd wirken. Mit dieser Verbrauchsverlagerung kann der Strompreis stabilisiert, der Bedarf an Reservekraftwerken reduziert und der Netzausbau beschränkt werden.
Die Staatsregierung kann und soll sowohl über direkte Kontakte mit der bayerischen Energiewirtschaft die Einführung lastvariabler Tarife unterstützen, als auch über den Bundesrat die gesetzliche Grundlage für eine Verpflichtung lastvariabler Tarife initiieren, die sich am aktuellen Angebot von Strom aus erneuerbaren Energiequellen orientieren.