Antrag: Klimaschutz in der Marktwirtschaft

Ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich ist notwendig. Das Konzept einer CO2-Bepreisung wird zunehmend von breiteren Kreisen für sinnvoll

erachtet.

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Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Antrag des Landes Schleswig-Holstein im Bundesrat "Klimaschutz in der Marktwirtschaft - Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich" zu unterstützen.

Begründung:

Der Entschließungsantrag des Landes Schleswig-Holstein vom 29.1.2019 (Bundesratsdrucksache 47/19) thematisiert das aktuelle System für Steuern und Abgaben im Energiebereich, das an einigen Stellen klima- und innovationspolitische Fehlanreize setzt. So kann auch in Zeiten hoher Stromproduktion aus Wind oder Sonne, dieser oft nicht im Mobilitäts- oder Wärmesektor eingesetzt werden, weil dieser Strom wesentlich stärker durch Abgaben und Steuern belastet wird als fossile Heiz- und Kraftstoffe. Damit stellt die gegenwärtige Regelung ein wesentliches Hemmnis für die Sektorkopplung dar.

Weiterhin ist es problematisch, dass Produzent*innen von Strom aus erneuerbaren Energien, die nicht das EEG nutzen wollen, grundsätzlich die volle EEG-Umlage und die Stromsteuer zahlen müssen. Damit wird der Ausbau der erneuerbaren Energien außerhalb des Förderregimes des EEG unnötig erschwert.

Das Konzept einer CO2-Bepreisung wird zunehmend von breiteren Kreisen für sinnvoll erachtet und unterstützt, nicht zuletzt von Wirtschaftsverbänden und auch der Vereinigung der deutschen Elektrizitätswirtschaft (VDEW). Die CO2-Bepreisung ist auch Teil der von Frankreich und Deutschland verabschiedeten Erklärung von Meseberg vom 19 Juni 2018. Noch diskussionswürdige Bedenken verfassungs- oder europarechtlicher Art sollen rasch geklärt werden. Darüberhinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, dahingehend Reformvorschläge vorzulegen.

Der Antrag des Landes Schleswig-Holstein betont, dass es sich bei den vorgeschlagenen Änderungen um eine marktwirtschaftliche Regelung handelt, die im übrigen aufkommensneutral bleiben soll.

→ Den Dringlichkeitsantrag finden Sie hier als PDF

 Über den Verlauf des Antrags 18/463 können Sie sich hier informieren

Anmerkungzur Ablehnung im Wirtschaftsausschuss im März 2019: Inhaltlich ging es dja arum, dass ein Bundesratsantrag der schleswig-holsteinischen Landesregierung (Jamaika-Koalition!) zur stärkeren Nutzung von marktwirtschaftlichen Instrumenten von der bayerischen Staatsregierung unterstützt werden sollte. Eine kuriose Abstimmung: während die SPD unserem Antrag zustimmte, stemmten sich unter anderem CSU und FDP gegen die Initiative ihrer eigenen Parteifreunde in Schleswig-Holstein.


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