Antrag (Drucksache 17/9156): Ablehnung eines Ausschreibungsmodells für Windenergieanlagen bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes; Anforderungen an Ausschreibungen.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene gegen das geplante Ausschreibungsmodell für Windenergieanlagen bei der kommenden EEG- Novelle einzusetzen.
Im Falle einer Einführung von Ausschreibungen soll sich die Staatsregierung für folgende Gestaltungsaspekte einsetzen:
- Gemäß den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der Europäischen Kommission fallen alle Projekte bis zu sechs Windkraftanlagen weiterhin unter das bewährte EEG-Vergütungssystem. Der atmende Deckel wird auf 3.000 MW heraufgesetzt und der Degressionsmechanismus im Sinne des atmenden Deckels so gewählt, dass schneller auf die Entwicklung des Ausbaus reagiert werden kann. Ziel ist die sichere Erreichung des Ausbaukorridors.
- Das jährliche Ausschreibungsvolumen für alle Projekte mit mehr als sechs Windkraftanlagen liegt bei 2.000 MW und wird dem atmenden Deckel nicht angerechnet.
- Die erfolgreichen Gebote erhalten den Zuschlag zu dem im jeweiligen Gebot angegebenen Gebotswert (Pay-as-bid-Preisregel).
- Für die unterschiedlichen Regionen Deutschlands werden kontingentierte Ausschreibungen eingeführt, um den weiteren Ausbau in allen Landesteilen zu gewährleisten.
- Das Referenzertragsmodell wird so weiterentwi- ckelt, dass auch Anlagen in Leichtwindgebieten ab einer 60 Prozent-Standortqualität realisiert werden können.
- Für Windparks mit mehr als sechs Anlagen in Bürgerhand wird ein Bonus eingeführt.
Hier den kompletten Antrag lesen.
Der Antrag wurde im Wirtschaftsausschuss am 18.2.15 abgelehnt.
Den genauen Verlauf können Sie hier verfolgen unter Eingabe von 17/9156