Antrag Energiewende in Bayern II: Mehr Einsatz für Windenergie

Die Ausschreibungen für Windenergie sollen so gesteuert werden, dass mindestens 20 Prozent ausschließlich für Gebote südlich der Mainlinie reserviert werden, damit auch in Süddeutschland ein angemessener Ausbau erreicht wird.

Windenergieanlage in Bruck im Landkreis Ebersberg - eine der wenigen Anlagen in Oberbayern ©Foto: WGruber

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für die unverzügliche Einführung einer regionalen Steuerung bei den Ausschreibungen für Windenergie an Land einzusetzen. Ziel soll sein, in jeder Ausschreibungsrunde mindestens 20 Prozent der ausgeschriebenen Leistung ausschließlich für Gebote südlich der Mainlinie zu reservieren.

Darüber hinaus soll im Sinne der Pariser Klimabeschlüsse von 2015 die jährliche Ausschreibungsmenge auf mindestens 5.000 Megawatt angehoben werden.

Begründung:

Die Windenergie ist der Garant für eine klimafreundliche Energieerzeugung. Deutschland gehörte mit einem Zubau von jährlich etwa 5.000 Megawatt mehrere Jahre weltweit zu den Spitzenreitern. Während die Märkte in Asien und Nordamerika weiterwachsen, hat die Bundesregierung mit der Einführung von Ausschreibungen im Jahr 2017 den deutschen Markt entgegen dieser weltweiten Entwicklung künstlich halbiert. Generell ist die Einführung von Ausschreibungen sehr kritisch zu bewerten. Zur Erreichung der Klimaziele und für ausreichend Planungssicherheit soll in diesem System zumindest der Zubau langfristig wieder auf das Niveau der letzten Jahre gehoben werden.

Die regionale Verteilung neuer Windkraftanlagen hat sich mit der Einführung der Ausschreibungen ebenfalls negativ entwickelt. Wurden in der Vergangenheit zwischen 20 und 25 Prozent der Anlagen südlich der Mainlinie gebaut, waren es in den bisherigen Ausschreibungen lediglich 10 Prozent. Dies führt zu Akzeptanzproblemen in nord- und ostdeutschen Regionen, belastet die Aufnahmefähigkeit der Netze und erhöht die Kosten für netzstabilisierende Maßnahmen und insgesamt den CO2-Ausstoß durch zunehmenden Redispatch. Mit einer regionalen Steuerung, die einen angemessenen Ausbau im Süden des Landes sicherstellt, können diese Probleme behoben werden und gleichzeitig werden bisher ungenützte Projektpotenziale verfügbar. Nach Berechnungen mehrerer Verbände und Projektierer wie Ostwind oder BayWa r.e. läge der Effekt auf die EEG-Umlage im dritten Nachkommabereich und wäre somit vernachlässigbar.

→ Den Dringlichkeitsantrag finden Sie hier als PDF

→ Über den Verlauf des Antrags 18/155 können Sie sich hier informieren


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