Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Zuge der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) die Ausnahmen für Nahversorgungsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1.200 Quadratmeter auf 800 Quadratmeter zu reduzieren. Punkt 5.3.1 im LEP in der Fassung vom 1. September 2013 ist entsprechend zu ändern.
Begründung:
Seitdem die zulässige Verkaufsfläche von Nahversorgungsbetrieben im Jahr 2013 erhöht wurde, hat sich das Gesicht vieler kleiner Kommunen drastisch geändert. Traditionelle Metzgereien, Bäckereien oder Lebensmittelunternehmen im Ortszentrum wurden verdrängt durch neue Discounter und Filialen der großen Lebensmittelketten am Ortsrand. Die Folge: zunehmender Flächenfraß, Parkplatzwüsten, verödete Ortskerne, erzwungener Autoverkehr und eine schlechte Erreichbarkeit gerade für mobilitätseingeschränkte Menschen. Mit der Herabsetzung der erlaubten Verkaufsfläche soll diese Entwicklung unterbrochen werden, damit das Leben wieder zurück in den Ortsmittelpunkt zieht.
Den Verlauf des Antrags können Sie hier verfolgen unter Eingabe von 17/16679