Antrag: Bürgerenergie stärken – EU-Richtlinie zügig umsetzen

Das Europäische Parlament hat mit der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von erneuerbaren Energie ein eindeutiges Zeichen für eine dezentrale und bürgerfreundliche Energiewende gesetzt. Diese gilt es jetzt umzusetzen.

Foto ©:Grüne Fraktion Bayern
Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine schnellstmögliche Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (EE-Richtlinie) einzusetzen.

Die Umsetzung in nationales Recht soll nach diesen Maßgaben erfolgen:

  1. Die Strommenge aus EEG-geförderten Erneuerbaren-Energien-Anlagen, die der Eigenversorgung dient, soll von allen Abgaben, Umlagen und Gebühren freigestellt werden.

  2. Die Strommenge aus nicht oder nicht mehr EEG-geförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen, die der Eigenversorgung dient, soll unabhängig von der Vermarktung der Überschussmenge von allen Abgaben, Umlagen und Gebühren freigestellt werden.

  3. Mieterstrom soll in diesem Sinne nicht anders behandelt werden als die individuelle Eigenversorgung.

  4. Die durch die EE-Richtlinien erlaubten Ausnahmen von dieser Befreiung sollen bis mindestens 2026 und so lange, wie der Anteil der erneuerbaren Erzeugungskapazität zur Selbstversorgung nicht mehr als 8 Prozent der gesamten installierten Stromerzeugungskapazitäten beträgt, nicht angewendet werden.

Begründung:

Nach langen Verhandlungen hat das Europäische Parlament am 13.12.2018 die Neufassung der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen erlassen und damit ein eindeutiges Zeichen für eine dezentrale und bürgerfreundliche Energiewende gesetzt.

Das Anliegen hinter dieser EE-Richtlinie ist die Schaffung eines Rechtsrahmens, der es Eigenversorgern ermöglicht, Elektrizität ohne unverhältnismäßig hohe Belastungen zu erzeugen, zu speichern, zu verbrauchen und zu verkaufen. Das Herzstück dabei ist die Vorgabe, den zur Eigenversorgung erzeugten erneuerbaren Strom von allen Abgaben, Umlagen und Gebühren zu befreien.

Für Anlagen mit einer installierten Leistung unter 30 Kilowatt ist dies bis spätestens zum 30.06.2021 zwingend in nationales Recht umzusetzen. Für größere Anlagen bzw. für EEG-geförderte Anlagen gestattet die EE-Richtlinie den Mitgliedstaaten zwar Ausnahmen. Um die Energiewende voranzubringen und die Eigenversorgung tatsächlich zu stärken, soll von diesen Ausnahmeregelungen aber kein Gebrauch gemacht werden, solange es dadurch nicht zu unverhältnismäßigen finanziellen Belastungen des Stromsystems kommt.

→ Den Antrag finden Sie hier als PDF

 Über den Verlauf des Antrags können Sie sich hier unter Eingabe der Dokumentnummer 18/1638 informieren


Im Dialog

©Foto: Manuel Schuller
©Foto: Manuel Schuller

Wirtschaft

Im ständigem Austausch mit den Unternehmer*innen in Bayern erfahre ich welche Fragen, Anregungen und Wünsche an die Politik gestellt werden und wie wir sie unterstützen können.

mehr dazu
©Foto: Andreas Gebert

Vor Ort

Wichtig ist mir mit vielen Menschen ins Gespräch zu kommen, mit ihnen zu diskutieren und von ihnen Anregungen für meine parlamentarische Arbeit im Landtag mitzunehmen.

mehr dazu
Martin Stümpfig in Freuchtwangen
© Foto: Wolf Kehrstephan

Region

Ich bin in Feuchtwangen, im Landkreis Ansbach aufgewachsen – hier bin ich verwurzelt, hier achte ich darauf, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Landtag vertreten sind .

mehr dazu

Das könnte Sie auch interessieren